Postdoc-Fonds
Informationen und Richtlinien
Der Postdoc-Fonds 2026 der Postdoc Career Academy unterstützt Wissenschaftler*innen in einem frühen Karrierestadium, eigene Ideen in Forschung und Lehre selbstbestimmt umzusetzen. Das Programm läuft vom 1. Februar 2026 bis zum 30. September 2026 und besteht aus drei Phasen. Jede*r Postdoc kann im Jahr 2026 eine Förderung von maximal 2.000 EUR erhalten (inklusive aller drei Phasen pro Jahr und nicht pro Phase).
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die über ein in der Regel befristetes Beschäftigungsverhältnis mit dem Ziel der Weiterqualifikation an der Universität Mannheim verfügen, nicht bereits auf anderem Wege auf geeignete Mittel zugreifen können (z. B. Aversum für Juniorprofessor*innen, Budget für MZES-Fellows), und als Mitglieder der Postdoc Career Academy registriert sind.
Wofür können Mittel beantragt werden?
Die folgenden Zwecke sind im Rahmen des Postdoc-Fonds 2026 förderfähig:
1) Dienstreisen (Konferenzen, Tagungen, Workshops, Forschungsaufenthalte)
Es können Reisekosten beantragt werden; die Förderung erfolgt jedoch pauschal als Zuschuss entsprechend des Reiseziels. Kosten, die über den Zuschuss hinausgehen, können aus anderen Mitteln gedeckt werden. Liegen die tatsächlichen Kosten unterhalb der Pauschale werden nur die tatsächlichen Reisekosten aus dem Postdoc-Fonds finanziert.
| Reiseziel | Maximaler Zuschuss |
| Deutschland | 250 EUR |
| übriges Europa (einschließlich Vereinigtes Königreich) | 750 EUR |
| Nordamerika | 1.250 EUR |
| Mittel-/Südamerika | 1.250 EUR |
| Afrika | 1.000 EUR |
| Asien | 1.000 EUR |
| Naher Osten | 800 EUR |
| Australien/ | 1.250 EUR |
| Internationaler Forschungsaufenthalt | 2.000 EUR |
2) Kosten für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte: Es gelten die jeweils aktuellen Vergütungssätze. Bitte beachten Sie, dass ab einer bestimmten Vergütung zusätzliche Lohnnebenkosten anfallen können.
3) Weitere förderfähige Zwecke: Versuchspersonengelder, Beschaffung von Daten, fremdsprachliches Lektorat, Publikationskosten (außer Dissertationen und Habilitationen), Mittel zur Ausrichtung von Tagungen/
Nicht förderfähige Ausgaben
Nicht förderfähig sind: spezielle Software, Abonnements für KI-Tools, Verbrauchs- und Büromaterial, technische Grundausstattung, Wartungen und Reparaturen, Personalmittel für das eigene Beschäftigungsverhältnis, Druckkostenzuschüsse für Dissertationen und Habilitationen, Gastgeschenke, nicht zweckbezogene pauschale Sammelanträge sowie alle Ausgaben, die nicht in der Liste der förderfähigen Zwecke des Postdoc-Fonds 2026 aufgeführt sind.
Wie funktioniert die Antragsstellung?
1. Ein Antrag pro Phase
Jede*r Postdoc kann einmal pro Phase einen Antrag einreichen. Ein Antrag kann mehrere Zwecke umfassen. Das Gesamtbudget beträgt maximal 2.000 EUR über alle drei Phasen hinweg (nicht 2.000 EUR pro Phase). Wird in Phase 1 ein Antrag über 2.000 EUR bewilligt, ist eine Antragstellung in den weiteren Phasen nicht mehr möglich.
2. Antragszeiträume und Fristen
Anträge können in drei Phasen eingereicht werden:
- 1. Februar bis 15. März: Bewerbungsphase für die erste Phase
- 1. April bis 15. Juni: Bewerbungsphase für die zweite Phase
- 1. Juli bis 15. September: Bewerbungsphase für die dritte Phase
3. Auswahlverfahren
Nach Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt die Auswahl im Losverfahren, sofern die eingereichten Anträge das verfügbare Budget überschreiten.
4. Benachrichtigung der Antragstellenden
Die Rückmeldungen zu den eingegangenen Anträgen erfolgen ausschließlich innerhalb der folgenden Rückmeldezeiträume:
- bis spätestens 31. März für Anträge aus Phase 1
- bis spätestens 30. Juni für Anträge aus Phase 2
- bis spätestens 30. September für Anträge aus Phase 3
5. Einzureichende Unterlagen
Der Antrag muss enthalten: das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (DOCX, 80 kB) und alle relevanten Anhänge je nach Zweck, z. B.:
- bei Reisen: Einladung oder Teilnahmebestätigung sowie Kostennachweise,
- bei Publikationskosten, Daten etc.: Preisübersichten, Angebote, Screenshots.
Bitte senden Sie die Unterlagen per E-Mail in einer konsolidierten PDF-Datei an postdocsuni-mannheim.de.
Wie funktioniert die Auszahlung der bewilligten Mittel?
Im Bewilligungsfall werden die Kosten bis zur bewilligten Höhe (max. 2.000 EUR/
Sofern möglich wird die Beantragung einer Vorschusszahlung nachdrücklich empfohlen.
Rechnungen und zugehörige Unterlagen müssen spätestens bis zum 30. November 2026 eingereicht werden. Weitere Informationen zur Abwicklung finden Sie im Intranet: Link.
Frequently Asked Questions (FAQ)
I. Allgemeine Informationen
1. Was ist der Postdoc-Fonds 2026?
Der Postdoc-Fonds 2026 der Postdoc Career Academy unterstützt Postdoktorand*innen in einem frühen Karrierestadium dabei, eigene Ideen in Forschung und Lehre selbstständig umzusetzen.
2. Ab wann gelten diese Regelungen?
Alle Regelungen gelten ab dem Förderjahr 2026.
3. Wie hoch ist der maximale Förderbetrag?
Der maximale Förderbetrag beträgt 2.000 EUR pro Postdoc und Jahr. Dieser Betrag gilt über alle Antragsphasen hinweg, nicht pro Phase.
II. Antragsberechtigung
4. Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Postdocs, die:
- ihre Promotion abgeschlossen haben,
- ein (in der Regel befristetes) Beschäftigungsverhältnis an der Universität Mannheim mit dem Ziel der Weiterqualifikation haben,
- keinen Zugang zu anderen geeigneten Fördermitteln haben und
- als Mitglieder der Postdoc Career Academy registriert sind.
5. Sind Juniorprofessor*innen antragsberechtigt?
Nein. Juniorprofessor*innen (mit oder ohne Tenure Track) sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt, da sie über ein eigenes Budget verfügen.
6. Sind MZES-Fellows oder MZES-Postdocs antragsberechtigt?
Nein. MZES-Fellows und MZES-Postdocs sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt, auch dann nicht, wenn ihr individuelles Budget oder eine entsprechende Förderung des MZES ausgeschöpft ist.
7. Ich habe meine Promotion abgeschlossen, aber meine Promotionsurkunde noch nicht erhalten. Bin ich dennoch antragsberechtigt?
Ja. Eine Antragstellung ist möglich, sobald die letzte mündliche Prüfung (Rigorosum) bzw. die Disputation der Doktorarbeit erfolgreich abgeschlossen wurde. Bitte reichen Sie zusammen mit dem Antrag eine vorläufige Bestätigung über den Abschluss der Promotion ein.
8. Kann ich Mittel beantragen, wenn ich voraussichtlich nicht mehr an der Universität Mannheim beschäftigt bin, während die Mittel verwendet werden?
Nein, das ist nicht möglich. Sie müssen zum Zeitpunkt der Mittelverwendung an der Universität Mannheim beschäftigt sein.
9. Kann ich Mittel beantragen, um mein eigenes Beschäftigungsverhältnis zu finanzieren oder zu verlängern, z. B. zur Überbrückung eines bestimmten Zeitraums?
Nein. Mittel aus dem Postdoc-Fonds dürfen nicht zur Finanzierung oder Verlängerung des eigenen Beschäftigungsverhältnisses verwendet werden.
III. Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben
10. Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähig sind unter anderem:
- Dienstreisen (Konferenzen, Workshops, Forschungsaufenthalte),
- Kosten für studentische Hilfskräfte (nach aktuellen Vergütungssätzen),
- Versuchspersonengelder,
- Beschaffung von Daten,
- fremdsprachliches Lektorat,
- Publikationskosten (außer Dissertationen und Habilitationen),
- Mittel zur Ausrichtung von Tagungen oder Workshops,
- Honorare für Gastvortragende,
- Maßnahmen zur Karriereentwicklung (z. B. DHV, GSO).
11. Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind:
- spezielle Software,
- Abonnements für KI-Tools,
- Verbrauchs- und Büromaterial,
- technische Grundausstattung,
- Wartungs- und Reparaturkosten,
- Personalmittel für das eigene Beschäftigungsverhältnis,
- Druckkostenzuschüsse für Dissertationen oder Habilitationen,
- Gastgeschenke,
- nicht zweckbezogene pauschale Sammelanträge,
- sowie alle weiteren Ausgaben oder Zwecke, die nicht in der Liste der förderfähigen Ausgaben enthalten sind.
IV. Antragsstruktur und Budgetregeln
12. Wie viele Anträge kann ich stellen? Kann ich mehrere Zwecke/ Kosten in einem Antrag kombinieren?
Jede*r Postdoc kann einen Antrag pro Phase stellen.
Ein Antrag kann mehrere Zwecke oder Kosten für zwei oder mehr kleinere Projekte enthalten.
13. Wie funktioniert das Budget von 2.000 EUR über die Phasen hinweg?
2.000 EUR sind der maximale Gesamtbetrag pro Jahr über alle drei Phasen hinweg.
Wird der volle Betrag von 2.000 EUR bereits in Phase I bewilligt, können im selben Jahr keine weiteren Anträge gestellt werden. Wird ein geringerer Betrag bewilligt, kann der verbleibende Betrag in späteren Phasen beantragt werden.
Beispiel: Verteilung des Budgets über mehrere Phasen (z. B. 500 EUR für Versuchspersonengelder / 250 EUR für Lektorat / 1.250 EUR für eine Dienstreise in die USA).
14. Was passiert, wenn ein Antrag mehrere Zwecke mit einem Gesamtbetrag von 2.000 EUR enthält?
Wird der Antrag im Losverfahren ausgewählt, wird der gesamte Antrag wie eingereicht bewilligt.
V. Antragsphasen, Fristen und Auswahl
15. Wann können Anträge eingereicht werden?
Anträge können in drei Phasen eingereicht werden:
- Phase I: 1. Februar bis 15. März 2026
- Phase II: 1. April bis 15. Juni 2026
- Phase III: 1. Juli bis 15. September 2026
16. Wie werden die Anträge ausgewählt?
Die Auswahl erfolgt per Losverfahren.
17. Welche Anträge nehmen am Losverfahren teil?
Am Losverfahren nehmen nur vollständige Anträge teil. Ein vollständiger Antrag enthält:
- ein vollständig ausgefülltes, unterschriebenes und datiertes Antragsformular sowie
- alle erforderlichen Anhänge, die für die beantragten Zwecke notwendig sind.
18. Wann werde ich über das Ergebnis informiert?
Die Antragstellenden werden ausschließlich in den folgenden Zeiträumen informiert:
- bis spätestens 31. März für Anträge aus Phase I,
- bis spätestens 30. Juni für Anträge aus Phase II,
- bis spätestens 30. September für Anträge aus Phase III.
19. Was passiert, wenn mein Antrag nicht ausgewählt wird?
Nicht ausgewählte Anträge werden nicht automatisch in die nächste Phase übertragen. In diesem Fall muss ein neuer Antrag in einer späteren Phase eingereicht werden.
20. Kann ich meinen Antrag nach Einreichung oder nach Erhalt des Bewilligungsbescheids ändern?
Nein. Nach Einreichung und Bewilligung sind keine wesentlichen Änderungen zulässig.
Kleinere Korrekturen (z. B. Rechenfehler oder geringfügige Anpassungen innerhalb desselben Antrags) können mit Begründung erlaubt werden.
Größere Änderungen, insbesondere Änderungen der Fördersumme oder des Zwecks, werden nicht genehmigt. In diesem Fall wird der Antrag storniert, und eine erneute Antragstellung ist erst in der nächsten Phase möglich.
VI. Verwendung der Mittel und Ausgabenregeln
21. Ab wann dürfen bewilligte Mittel verwendet werden?
Die Mittel dürfen erst nach der Entscheidung im Losverfahren verwendet werden:
- Bewilligungen aus Phase I: 1. April bis 31. Oktober,
- Bewilligungen aus Phase II: 1. Juli bis 31. Oktober,
- Bewilligungen aus Phase III: 1. Oktober bis 31. Oktober.
22. Bis wann müssen Mittel ausgegeben und Rechnungen eingereicht werden?
Alle Mittel müssen bis spätestens 30. November 2026 ausgegeben und vollständig abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist. Kosten oder Rechnungen dürfen nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheids bezahlt werden. Die Verwendung der Mittel (einschließlich Vorschuss, Abrechnung oder Erstattung) darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids beginnen.
23. Wo finde ich Informationen zur Beantragung von Vorschüssen sowie zu Abrechnung und Erstattung?
Detaillierte Informationen finden Sie im Intranet: Link.
24. Was soll ich tun, wenn Mittel nicht ausgegeben werden können oder zurückgezahlt werden müssen?
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig per E-Mail an postdocsuni-mannheim.de, wenn Sie einen Vorschuss erhalten haben und die Mittel nicht bis zum 30. November 2026 ausgeben können.
Informationen zur Rückzahlung der Mittel finden Sie im Intranet: Link.
Wenn kein Vorschuss beantragt wurde oder Sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, informieren Sie uns bitte ebenfalls per E-Mail unter Angabe einer Begründung.
25. Was passiert, wenn eine falsche Kostenstelle verwendet wurde?
Bitte leiten Sie den Umbuchungsprozess wie im Intranet beschrieben ein.
VII. Dienstreisen und Forschungsaufenthalte
26. Wie werden Reisekosten gefördert?
Reisekosten werden als Pauschale je nach Reiseziel gefördert.
27. Was passiert, wenn die tatsächlichen Reisekosten die Pauschale übersteigen?
Kosten, die über die Pauschale hinausgehen, müssen aus anderen Mitteln finanziert werden.
28. Was passiert, wenn die tatsächlichen Reisekosten unter der Pauschale liegen?
Wenn die Gesamtkosten niedriger sind als die Pauschale, wird nur der tatsächlich belegte Betrag erstattet.
29. Sind Forschungsaufenthalte förderfähig?
Ja. Forschungsaufenthalte weltweit (außer Deutschland) sind bis zu 2.000 EUR förderfähig.
Forschungsaufenthalte innerhalb Deutschlands sind nicht förderfähig.
Konferenzen und Workshops in Deutschland sind jedoch bis zu 250 EUR pro Reise förderfähig.
30. Wie viele Dienstreisen oder Forschungsaufenthalte kann ich beantragen?
Postdocs können beliebig viele Dienstreisen und Forschungsaufenthalte beantragen, solange das Gesamtbudget des Postdoc-Fonds 2026 von 2.000 EUR nicht überschritten wird.
31. Wann können Dienstreisen, Konferenzen oder Forschungsaufenthalte gefördert werden?
Eine Förderung kann erst beantragt werden, wenn eine Teilnahme- oder Annahmebestätigung vorliegt.
Der Antrag sollte in einer Phase gestellt werden, in der die Förderentscheidung vor Beginn der Reise erfolgt.
Die Mittel dürfen daher erst nach der Entscheidung im Losverfahren verwendet werden:
- Phase I: Reisen zwischen 1. April und 31. Oktober,
- Phase II: Reisen zwischen 1. Juli und 31. Oktober,
- Phase III: Reisen zwischen 1. Oktober und 31. Oktober.
32. Können Reisen vor dem 1. April oder nach dem 31. Oktober gefördert werden?
Nein. Reisen vor dem 1. April oder nach dem 31. Oktober 2026 können nicht gefördert werden.
33. Kann eine Reise, die am 31. Oktober endet, gefördert werden?
Ja, sofern ein Vorschuss beantragt wurde und alle Rechnungen unmittelbar nach der Reise eingereicht werden.
VIII. Rückwirkende Förderung, Kombination und Mittelübertragung
34. Ist eine rückwirkende Förderung für Dienstreisen, Forschungsaufenthalte oder andere förderfähige Zwecke möglich?
Nein. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Alle Kosten müssen nach Erhalt des Bewilligungsbescheids entstehen. Rechnungen mit einem früheren Datum werden nicht akzeptiert.
35. Kann ich den Postdoc-Fonds mit anderen Mitteln kombinieren?
Eine Kombination des Postdoc-Fonds mit anderen Mitteln ist in Einzelfällen möglich, sofern diese Mittel nicht von externen Förderorganisationen (z. B. DFG, DAAD, Stiftungen) stammen. Eine Kombination mit Mitteln eines Lehrstuhls oder mit anderen internen Förderprogrammen ist möglich, muss jedoch der Postdoc Career Academy gemeldet werden.
36. Können nicht genutzte Mittel in das Folgejahr übertragen werden?
Nein. Mittel aus dem Postdoc-Fonds 2026 können nicht in das Folgejahr übertragen werden.
Kontakt
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an: postdocsuni-mannheim.de.
Dr. Jayana Jain (sie/ihr)
Dezernat I – Forschungsangelegenheiten und Qualitätsmanagement
L 1, 1 – Raum 328
68161 Mannheim
