Forum Forschung 2027
Die Projekte sollen sich durch wissenschaftliche Originalität und Praxisrelevanz auszeichnen und zeitnah einen wirksamen Beitrag zur Lösung drängender gesellschaftlicher Fragen leisten können. Antragsberechtigt sind neben Professoren, Juniorprofessoren und Habilitanden auch Wissenschaftler nach der Promotion, die über Leitungserfahrung verfügen. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere Postdoktoranden, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere befinden und bereits eine eigene Forschungsgruppe leiten. Dabei muss der Status des Antragstellers eindeutig aus dem Antrag hervorgehen und der Leitungsstatus (z.B auf der Homepage der Einrichtung) benannt werden.
Pro Antragsteller kann nur ein einziger Antrag eingereicht werden. Ein Antragsteller kann auch in anderen Projekten mitarbeiten. Anträge aus Einrichtungen, die selbst keine Forschung betreiben (z. B. Vereine oder sonstige Zusammenschlüsse), werden nicht berücksichtigt. Das beantragte Projekt soll innerhalb eines Zeitraums von mind. 1 und max. 3 Jahren abgeschlossen werden. Beantragt werden können dabei Personal-, Sach- und Reisemittel.
Eine Antragstellung ist zweimal jährlich möglich, die genauen Termine können Sie der Homepage der Stiftung entnehmen. Der Antrag kann online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Stiftung eingereicht werden. Die formalen Vorgaben für die Einreichung sowie mehr Informationen zur Förderlinie können Sie hier nachlesen.
Bewerbungsfrist ist der 31.08.2026.