Seminar im Gesellschaftsrecht
Die Anmeldung zum Wahlbereich Gesellschaftsrecht erfolgt ausschließlich im FSS über das Portal2.
Dies gilt auch, wenn man seine Bachelorarbeit im Gesellschaftsrecht AT schreiben möchte (Personengesellschaftsrecht und GmbH-Recht).
Die Zuteilung zum jeweiligen Seminar im HWS oder FSS erfolgt lehrstuhlintern nach der erfolgten Zuteilung zum Wahlbereich.
Die Bachelorarbeit kann – unabhängig vom zugeteilten Seminar – in der vorlesungsfreien Zeit zwischen FSS und HWS geschrieben werden.
Eine Vorbesprechung mit allen relevanten Informationen wird gegen Ende des FSS – nach erfolgter Zuteilung zum Wahlbereich – stattfinden.
Der konkrete Termin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Nähere Informationen folgen zu Beginn des FSS.
