Lachende Studierende sitzen im Schneidersitz im Gras vor dem Schloss

Kanzler*in

Der*die Kanzler*in leitet an einer Hochschule die Verwaltung und ist Mitglied des Rektorats bzw. Präsidiums. Der*die Kanzler*in ist Dienstvorgesetzte*r des nicht­wissenschaft­lichen Personals und zuständig für den Haushalt, die Liegenschaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungs­aufgaben an einer Hochschule.