Kanzler*in
Der*die Kanzler*in leitet an einer Hochschule die Verwaltung und ist Mitglied des Rektorats bzw. Präsidiums. Der*die Kanzler*in ist Dienstvorgesetzte*r des nichtwissenschaftlichen Personals und zuständig für den Haushalt, die Liegenschaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungsaufgaben an einer Hochschule.