Visum und Aufenthaltstitel
Nicht alle Visa oder Aufenthaltstitel sind gleich. Mit einem studentischen Visum oder Aufenthaltstitel gelten für Sie besondere Konditionen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Visum und Aufenthaltstitel?
- Ein Visum gilt für die Einreise nach Deutschland und wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt.
- Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt.
Brauche ich ein Visum für die Einreise?
Die meisten Studierenden brauchen ein Visum für die Einreise.
Kein Visum benötigen Studierende aus den folgenden Ländern:- EU-Länder
- EWR-Länder (EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Schweiz
- Südkorea
- USA
- Vereinigtes Königreich
Wenn Ihr Land in dieser Liste nicht vorkommt, brauchen Sie ein Visum für die Einreise!
Wo und wann soll ich ein Visum beantragen?
Bitte beantragen Sie Ihr Visum frühzeitig: Sobald Sie von der Universität eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten. Beantragen Sie Ihr Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aktuell aufhalten.
Welche Art von Visum oder Aufenthaltstitel brauche ich für das Studium in Deutschland?
Für das Studium in Deutschland benötigen Sie eines der folgenden Dokumente:
- Visum für ein Studium oder Studienbewerbung
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltserlaunis für Geflüchtete
- Familiennachzug
- Reisepass oder Personalausweis aus einem Land der EU oder des EWRs (EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Reisepass aus den folgenden Ländern, wenn Sie vor weniger als 90 Tagen in die EU eingereist sind:
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Schweiz
- Südkorea
- Vereinigtes Königreich
- USA
Wie kann ich einen Aufenthaltstitel nach der Einreise beantragen?
Innerhalb von etwa zwei Wochen nach der Einreise melden Sie sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt an.
- Wenn Sie kein Visum für die Einreise gebraucht haben, sollten kurz nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen.
- Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, empfehlen wir Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihres Visums online den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Terminvereinbarung.
Wenn Sie in Mannheim wohnen, beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde Mannheim (K7).
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Die zuständige Ausländerbehörde ist immer die, die für Ihren Landkreis/Ihre Stadt zuständig ist. Mannheim: Sie finden die Ausländerbehörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.
Adresse: K 7, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 293-3221
E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.deZur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Wenn ein Digitaler-Antrag nicht möglich ist: Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei Ihrer Ausländerbehörde)
- Einreise-/Studienvisum für die Bundesrepublik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen)
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung erhalten Sie automatisch am Tag der Immatrikulation)
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim (PDF, 219 kB).
- Nachweis der Krankenversicherung
- Mietvertrag
Beachten Sie: Sie erhalten einen Termin erst, nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen dauern.
Wie kann ich meinen Aufenthaltstitel verlängern?
Wir empfehlen Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis/Visums den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels online zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben erhalten Sie eine Terminvereinbarung.
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Die zuständige Ausländerbehörde ist immer die, die für Ihren Landkreis/Ihre Stadt zuständig ist. Mannheim: Sie finden die Ausländerbehörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.
Adresse: K 7, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 293-3221
E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.deZur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Wenn ein Digitaler-Antrag nicht möglich ist: Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei Ihrer Ausländerbehörde)
- Einreise-/Studienvisum für die Bundesrepublik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen)
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung erhalten Sie automatisch am Tag der Immatrikulation)
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim (PDF, 219 kB).
- Nachweis der Krankenversicherung
- Mietvertrag
Beachten Sie: Sie erhalten einen Termin erst, nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen dauern.
Darf ich während meines Studiums arbeiten?
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, können Sie in der Regel bis zu 140 Tage bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten.
Studentische Tätigkeiten an der Hochschule oder hochschulnahen Forschungseinrichtungen sind von dieser Regelung ausgenommen und zählen nicht zu den 140 Tagen.
Kann ich während meines Studiums ein Praktikum absolvieren?
Internationale Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §16b dürfen bis zu 140 volle Tage bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Darüber hinaus sind Tätigkeiten als studentische Hilfskraft an der Universität erlaubt.
Praktika, die im Rahmen Ihres Studiums verpflichtend sind, werden grundsätzlich nicht zu diesen Arbeitstagen gezählt. Eine Bestätigung, dass Ihr Studiengang ein Pflichtpraktikum vorsieht, erhalten Sie bei Ihrem*Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in im Studienbüro.
Freiwillige, studienrelevante Praktika sind grundsätzlich gestattet und zählen nicht zu den 140 Tagen bzw. 280 halben Tagen, sofern ein enger Studienbezug besteht und dies durch eine Bestätigung der Universität nachgewiesen wird. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an madeinmannheimuni-mannheim.de.
Darf ich ein Urlaubssemester nehmen?
Internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel zum Studium in Deutschland benötigen für ein Urlaubssemester grundsätzlich die Zustimmung der Ausländerbehörde. In Mannheim wird ein Urlaubssemester in der Regel nicht für Praktika oder ein Auslandssemester genehmigt. Wenn Sie ein Urlaubssemester beabsichtigen, wenden Sie sich gerne an das Team für internationale Vollzeitstudierende.
Wenn Sie nicht in Mannheim wohnen, müssen Sie die Erlaubnis rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Wie lange darf ich mich im Ausland aufhalten, ohne meinen Aufenthaltstitel zu verlieren?
Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch. Dies gilt auch, wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels nach Ihrer Wiederkehr liegt. Falls Sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben möchten, müssen Sie daher im Vorfeld eine Erlaubnis mit einer Begründung bei der Ausländerbehörde beantragen. Ansonsten müssten Sie wieder ein Visum im Land Ihres Aufenthalts beantragen!
Darf ich ein Austauschsemester machen?
Sie können gerne ein Austauschsemester absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Sie für das Zielland gegebenenfalls ein zusätzliches Visum benötigen – auch bei einem Austausch innerhalb der EU.
Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch. Dies gilt auch, wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels nach Ihrer Wiederkehr liegt. Falls Sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben möchten, müssen Sie daher im Vorfeld eine Erlaubnis mit einer Begründung bei der Ausländerbehörde beantragen. Ansonsten müssten Sie wieder ein Visum im Land Ihres Aufenthalts beantragen!
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Besonderheiten für internationale Mannheimer Studierende.
Darf ich mein Studienfach wechseln?
Für einen Wechsel Ihres Studienfachs brauchen Sie grundsätzlich die Zustimmung der Ausländerbehörde. Wenn Sie Studienzweifel haben oder überlegen, Ihr Studienfach zu wechseln, wenden Sie sich gerne an das Team Internationale Vollzeitstudierende.
Bitte denken Sie daran, dass Sie einen studentischen Aufenthaltstitel für höchstens zehn Jahren besitzen können, unabhängig davon in wie vielen Studiengängen Sie eingeschrieben waren oder wie viele Sie abgeschlossen haben.
Ich habe mein Studium abgebrochen. Darf ich in Deutschland bleiben?
Wenn Sie Ihr Studium abschließen oder abbrechen, müssen Sie so bald wie möglich einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Team Internationale Vollzeitstudierende.
Ich habe mein Studium abgeschlossen. Und nun?
Nach Abschluss Ihres Studiums müssen Sie zeitnah einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Als Absolvent*in können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für bis zu 18 Monate beantragen. Während dieser Zeit dürfen Sie uneingeschränkt arbeiten.
Bei Fragen zur Studienabschlussplanung wenden Sie sich bitte an das Team Internationale Vollzeitstudierende.
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Akademische Auslandsamt unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.
Kontakt
Team Internationale Vollzeitstudierende
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt
L 1, 1 – Raum 108/
68161 Mannheim
Buchen Sie einen Termin für die individuelle Sprechstunde: https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/sprechstunde-internationale-vollzeitstudierende/
Sie können sich dienstags von 9–11 Uhr ohne Termin beraten lassen (offene Sprechstunde).
