Die Fassade des Osflügel des Schlosses ist mit Länderflaggen dekoriert. Im Vordergrund überqueren Menschen den Ehrenhof.

Visum und Aufenthaltstitel

Nicht alle Visa oder Aufenthaltstitel sind gleich. Mit einem studentischen Visum oder Aufenthaltstitel gelten für Sie besondere Konditionen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr dazu.

  • Was ist der Unter­schied zwischen Visum und Aufenthaltstitel?

    1. Ein Visum gilt für die Einreise nach Deutschland und wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt.
    2. Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland beantragt.
  • Brauche ich ein Visum für die Einreise?

    Die meisten Studierenden brauchen ein Visum für die Einreise.
    Kein Visum benötigen Studierende aus den folgenden Ländern:

    • EU-Länder 
    • EWR-Länder (EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein)
    • Andorra
    • Australien
    • Brasilien
    • El Salvador
    • Honduras
    • Israel
    • Japan
    • Kanada
    • Monaco
    • Neuseeland
    • San Marino
    • Schweiz
    • Südkorea
    • USA
    • Vereinigtes Königreich

    Wenn Ihr Land in dieser Liste nicht vorkommt, brauchen Sie ein Visum für die Einreise!

  • Wo und wann soll ich ein Visum beantragen?

    Bitte beantragen Sie Ihr Visum frühzeitig: Sobald Sie von der Universität eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungs­unter­lagen erhalten. Beantragen Sie Ihr Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aktuell aufhalten.

  • Welche Art von Visum oder Aufenthaltstitel brauche ich für das Studium in Deutschland?

    Für das Studium in Deutschland benötigen Sie eines der folgenden Dokumente:

    • Visum für ein Studium oder Studien­bewerbung
    • Niederlassungs­erlaubnis
    • Aufenthaltserlaunis für Geflüchtete
    • Familiennachzug
    • Reisepass oder Personalausweis aus einem Land der EU oder des EWRs (EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein)
    • Reisepass aus den folgenden Ländern, wenn Sie vor weniger als 90 Tagen in die EU eingereist sind:   
      • Andorra
      • Australien
      • Brasilien
      • El Salvador
      • Honduras
      • Israel
      • Japan
      • Kanada
      • Monaco
      • Neuseeland
      • San Marino
      • Schweiz
      • Südkorea
      • Vereinigtes Königreich
      • USA
  • Wie kann ich einen Aufenthaltstitel nach der Einreise beantragen?


    Innerhalb von etwa zwei Wochen nach der Einreise melden Sie sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt an.

    • Wenn Sie kein Visum für die Einreise gebraucht haben, sollten kurz nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen.
    • Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, empfehlen wir Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihres Visums online den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Termin­vereinbarung.

    Wenn Sie in Mannheim wohnen, beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel in der Ausländer­behörde Mannheim (K7).


    Wer ist mein*e Ansprech­partner*in?
    Die zuständige Ausländer­behörde ist immer die, die für Ihren Landkreis/Ihre Stadt zuständig ist.

    Mannheim: Sie finden die Ausländer­behörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.
    Adresse:  K 7, 68159 Mannheim
    Telefon: 0621 / 293-3221
    E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.de

    Zur Beantragung einer Aufenthalts­erlaubnis benötigen Sie folgende Unter­lagen:

    • Reisepass
    • Wenn ein Digitaler-Antrag nicht möglich ist: Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei Ihrer Ausländer­behörde)
    • Einreise-/Studien­visum für die Bundes­republik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen)
    • Immatrikulations­bescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung erhalten Sie automatisch am Tag der Immatrikulation)
    • Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim (PDF, 219 kB).
    • Nachweis der Kranken­versicherung
    • Mietvertrag

    Beachten Sie: Sie erhalten einen Termin erst, nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen dauern.

  • Wie kann ich meinen Aufenthaltstitel verlängern?


    Wir empfehlen Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihrer Aufenthalts­erlaubnis/Visums den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels online zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben erhalten Sie eine Termin­vereinbarung.


    Wer ist mein*e Ansprech­partner*in?
    Die zuständige Ausländer­behörde ist immer die, die für Ihren Landkreis/Ihre Stadt zuständig ist.

    Mannheim: Sie finden die Ausländer­behörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.
    Adresse:  K 7, 68159 Mannheim
    Telefon: 0621 / 293-3221
    E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.de

    Zur Beantragung einer Aufenthalts­erlaubnis benötigen Sie folgende Unter­lagen:

    • Reisepass
    • Wenn ein Digitaler-Antrag nicht möglich ist: Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei Ihrer Ausländer­behörde)
    • Einreise-/Studien­visum für die Bundes­republik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen)
    • Immatrikulations­bescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung erhalten Sie automatisch am Tag der Immatrikulation)
    • Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim (PDF, 219 kB).
    • Nachweis der Kranken­versicherung
    • Mietvertrag

    Beachten Sie: Sie erhalten einen Termin erst, nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann einige Wochen dauern.

  • Darf ich während meines Studiums arbeiten?

    Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, können Sie in der Regel bis zu 140 Tage bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten.

    Studentische Tätigkeiten an der Hochschule oder hochschul­nahen Forschungs­einrichtungen sind von dieser Regelung ausgenommen und zählen nicht zu den 140 Tagen.
     

  • Kann ich während meines Studiums ein Praktikum absolvieren?

    Internationale Studierende mit einer Aufenthalts­erlaubnis nach §16b dürfen bis zu 140 volle Tage bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Darüber hinaus sind Tätigkeiten als studentische Hilfskraft an der Universität erlaubt. 

    Praktika, die im Rahmen Ihres Studiums verpflichtend sind, werden grundsätzlich nicht zu diesen Arbeits­tagen gezählt. Eine Bestätigung, dass Ihr Studien­gang ein Pflicht­praktikum vorsieht, erhalten Sie bei Ihrem*Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in im Studien­büro.

    Freiwillige, studien­relevante Praktika sind grundsätzlich gestattet und zählen nicht zu den 140 Tagen bzw. 280 halben Tagen, sofern ein enger Studien­bezug besteht und dies durch eine Bestätigung der Universität nachgewiesen wird. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an madeinmannheimuni-mannheim.de

  • Darf ich ein Urlaubssemester nehmen?

    Internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel zum Studium in Deutschland benötigen für ein Urlaubssemester grundsätzlich die Zustimmung der Ausländer­behörde. In Mannheim wird ein Urlaubssemester in der Regel nicht für Praktika oder ein Auslands­semester genehmigt. Wenn Sie ein Urlaubssemester beabsichtigen, wenden Sie sich gerne an das Team für internationale Vollzeit­studierende

    Wenn Sie nicht in Mannheim wohnen, müssen Sie die Erlaubnis rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Ausländer­behörde beantragen.

  • Wie lange darf ich mich im Ausland aufhalten, ohne meinen Aufenthaltstitel zu verlieren?

    Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch. Dies gilt auch, wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels nach Ihrer Wiederkehr liegt. Falls Sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben möchten, müssen Sie daher im Vorfeld eine Erlaubnis mit einer Begründung bei der Ausländer­behörde beantragen. Ansonsten müssten Sie wieder ein Visum im Land Ihres Aufenthalts beantragen!

  • Darf ich ein Austauschsemester machen?

    Sie können gerne ein Austauschsemester absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Sie für das Zielland gegebenenfalls ein zusätzliches Visum benötigen – auch bei einem Austausch innerhalb der EU.


    • Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch. Dies gilt auch, wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels nach Ihrer Wiederkehr liegt. Falls Sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben möchten, müssen Sie daher im Vorfeld eine Erlaubnis mit einer Begründung bei der Ausländer­behörde beantragen. Ansonsten müssten Sie wieder ein Visum im Land Ihres Aufenthalts beantragen!

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Besonderheiten für internationale Mannheimer Studierende.

  • Darf ich mein Studien­fach wechseln?

    Für einen Wechsel Ihres Studien­fachs brauchen Sie grundsätzlich die Zustimmung der Ausländer­behörde. Wenn Sie Studien­zweifel haben oder überlegen, Ihr Studien­fach zu wechseln, wenden Sie sich gerne an das Team Internationale Vollzeit­studierende.

    Bitte denken Sie daran, dass Sie einen studentischen Aufenthaltstitel für höchstens zehn Jahren besitzen können, unabhängig davon in wie vielen Studien­gängen Sie eingeschrieben waren oder wie viele Sie abgeschlossen haben.

  • Ich habe mein Studium abgebrochen. Darf ich in Deutschland bleiben?

    Wenn Sie Ihr Studium abschließen oder abbrechen, müssen Sie so bald wie möglich einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Team Internationale Vollzeit­studierende.

  • Ich habe mein Studium abgeschlossen. Und nun?

    Nach Abschluss Ihres Studiums müssen Sie zeitnah einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Als Absolvent*in können Sie eine Aufenthalts­erlaubnis zur Arbeits­suche für bis zu 18 Monate beantragen. Während dieser Zeit dürfen Sie uneingeschränkt arbeiten. 

    Bei Fragen zur Studien­abschlussplanung wenden Sie sich bitte an das Team Internationale Vollzeit­studierende.

Haftungs­hinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Akademische Auslands­amt unter­liegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechts­beratung noch eine rechts­verbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fach­leuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.

Kontakt

Team Internationale Vollzeit­studierende

Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1 – Raum 108/109
68161 Mannheim
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Sie können sich dienstags von 9–11 Uhr ohne Termin beraten lassen (offene Sprechstunde).