Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Neuerscheinung: Si in evidentem utilitatem

Dissertation von Francesco Giuliani

Der am Lehr­stuhl promovierte Francesco Giuliani konnte nun seine Dissertation Si in evidentem utilitatem. The Congregation of the Council, Religious Orders and the Alienation of Temporal Goods in the Papal States beim Max-Planck-Institut für Rechts­geschichte und Rechts­theorie veröffentlichen. Wir gratulieren ganz herzlich!

Das Dekret De rebus regularium non alienandis (1624), das von der Konzilskongregation zum Schutz des weltlichen Vermögens religiöser Orden erlassen wurde, stellte eine weitreichende normative Maßnahme dar und war Ausdruck des Strebens der römischen Kirche nach administrativer Zentralisierung. Während sich die Kongregation die Befugnis zur Erteilung von Genehmigungen für die Veräußerung kirchlicher Güter vorbehielt, führte das Dekret zu einem komplexen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit – dem iter si in evidentem –, an dem mehrere institutionelle Ebenen, Entscheidungs­stufen und kirchliche Akteure beteiligt waren.

Die Analyse des si in evidentem-Verfahrens erweist sich als methodisch ergiebiges Instrument, um zu verstehen, wie die Konzilskongregation – ein Dikasterium, dessen Geschichte noch nicht hinreichend erforscht ist – im Kontext der Dispenspraxis mit lokalen und zentralen kirchlichen Institutionen interagierte. Insbesondere konzentriert sich diese Arbeit auf die Beziehungen zwischen den römischen Kongregationen, den Ordensgemeinschaften und den diözesanen Institutionen; aus rechts­historischer Perspektive unter­sucht sie das Zusammenspiel zwischen dem ius proprium der Ordensgemeinschaften, dem von den römischen Kongregationen erlassenen Recht und der Rechts­prechung der Diözesangerichte. So beleuchtet sie die institutionellen und rechtlichen Dynamiken, die die Verwaltung kirchlichen Vermögens bestimmten.

Um die komplexen internen Abläufe kirchlicher Institutionen zu erforschen, stützt sich dieses Buch in großem Umfang auf juristische und administrative Quellen, die sowohl aus den „zentralen“ römischen Archiven als auch aus lokalen Archiven, wie Diözesan- und Klosterarchiven, stammen. Der Band betrachtet mehrere Ordensfamilien parallel (Kloster- und Bettelorden, Regularkleriker) und berücksichtigt dabei ihre jeweiligen institutionellen und verfassungs­rechtlichen Merkmale. Der historisch-geografische Kontext, der den Hintergrund dieser Arbeit bildet, ist das Gebiet der Marken im 17. Jahrhundert. Der Blick auf diese Provinz des Kirchenstaates, die durch eine besondere administrative und kirchliche Zersplitterung gekennzeichnet ist, ist eine von Historikern bislang wenig genutzte Perspektive auf dieses Thema, insbesondere im Hinblick auf die Zentrum-Peripherie-Dynamik kirchlicher Institutionen.

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