Offene Sprechstunde zu Anträgen auf Nachteilsausgleich
Anträge auf Nachteilsausgleich sollen für die Prüfungen im Herbst-/Wintersemester bis zum 1. Oktober gestellt werden. Aus diesem Grund gibt es eine offene Sprechstunde, die von der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung angeboten wird.
