Postdoctoral Researchers International Mobility Experience

Der DAAD unterstützt mit dem Förder­programm PRIME die internationale Mobilität in der Postdoktoranden­phase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen.

Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, die ihre berufliche Laufbahn langfristig in Deutschland sehen, erhalten durch eine befristete Anstellung an einer deutschen Hochschule eine Förderung für einen Forschungs­aufenthalt im Ausland. Die Förderung beinhaltet neben der Auslands­phase auch eine verpflichtende Rückkehr­phase zur anschließenden (Re-)Integration in das deutsche Wissenschafts­system.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich über­durchschnittlich qualifizierte Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaft­ler aller Fach­bereiche, die ihre Promotion vor Förderbeginn mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben.
Eine Bewerbung ist unabhängig von Nationalität und aktuellem Aufenthaltsort möglich. Einschränkungen können sich in Abhängigkeit von Nationalität und Aufenthaltsort jedoch bei der Wahl des Ziellandes für den Auslands­aufenthalt ergeben (s. Βewerbungs­voraussetzungen).

Was wird gefördert?
Gefördert wird eine 18-monatige Anstellung an einer deutschen Hochschule zur Durchführung eines zwölfmonatigen Auslands­aufenthalts mit anschließender Rückkehr­phase in Deutschland.
Innerhalb der zwölf Auslands­monate sind ebenso Aufenthalte in mehreren Ländern oder auch in mehreren wissenschaft­lichen Einrichtungen innerhalb eines Landes möglich. Geben Sie bitte alle geplanten „Zielinstitutionen“ im Bewerbungs­formular an.

Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung beträgt 18 Monate, von denen die ersten zwölf Monate im Ausland (Auslands­phase) und die restlichen sechs Monate in Deutschland (Rückkehr­phase) verbracht werden (Modell 12+6).
Voraussetzung für die Entsendung ins Ausland ist die Integration ins deutsche Sozial­versicherungs­system. Ist diese zum Zeitpunkt des Förderbeginns noch nicht gegeben, beginnt die Förderung eventuell mit einer einmonatigen Antritts­phase in Deutschland (Modell 1+12+5). Die Versicherung vor Ort, die die Beiträge zur Renten­versicherung einzieht, trifft die rechts­verbindliche Entscheidung, wann die Entsendung beginnen darf.

Förderleistungen
Der DAAD schließt mit der jeweiligen deutschen Hochschule einen Zuwendungs­vertrag ab, wodurch die Kosten für das reguläre Gehalt und den monatlichen Auslands­zuschlag abgedeckt werden.

  •  Gehalt:
    reguläre Anstellung an einer deutschen Hochschule gemäß TV-L Entgelt­gruppe 13; befristet auf 18 Monate. Über die Einstufung innerhalb der Entgelt­gruppe entscheiden die beteiligten Hochschulen im Einstellungs­verfahren auf Basis der Berufserfahrung der Geförderten.
  •  Auslands­zuschlag:
    Der monatliche Zuschlag für den Forschungs­aufenthalt im Ausland richtet sich nach der Zonenstufe des Zielortes und dem Brutto-Grundgehalt der Geförderten.
  • Reisekostenpauschale:
    Die Geförderten erhalten eine Reisekostenpauschale nach den DAAD-Sätzen für promovierte Wissenschaft­lerinnen/Wissenschaft­ler. Ein Anspruch besteht ebenfalls für Ehe­partner bzw. Lebens­partner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebens­partnerschaft) und Kinder, die die Geförderten für mindestens einen Monat ins Ausland begleiten. Die Reisekostenpauschale ist nicht Bestandteil der Zuwendung an die beteiligte deutsche Hochschule, sondern wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD ausgezahlt.

Bewerbungs­unterlagen
Das Bewerbungs­formular wird im DAAD-Bewerbungs­portal zur Verfügung gestellt. Zum Portal gelangen Sie über die Stipendiendatenbank für Deutsche. Als Auswahlkriterien geben Sie bitte Ihre Fach­richtung (beliebig), das Zielland (Land der Auslands­phase) und Programme für „Promovierte“ ein und wählen danach das Programm aus. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung unsere Hinweise zur Benutzung des Portals, wählen Sie Englisch als Sprache aus und aktivieren Sie ggf. die Kompatibilitätsansicht Ihres Browsers.
Sobald Sie sich im Portal registriert haben, können Sie das Formular für das erforderliche Gutachten/Referenzschreiben erzeugen und her­unterladen. Im Anschluss an die Eingabe der Bewerberdaten können alle weiteren Bewerbungs­unterlagen (mit Ausnahme des Gutachtens) im Portal hochgeladen werden.
Um die Unterlagen hochladen zu können, müssen alle Anlagen als PDF-Dateien vorliegen. Mit Ausnahme der Zeugnisse (s.u.) sind alle Unterlagen in Englisch einzureichen, da Begutachtung und Auswahl durch internationale Gutachter und eine international besetzte Kommission erfolgen.
Bewerbungen, die bereits vor der Frist abgeschickt wurden, können noch bis zur Frist aktualisiert und ergänzt werden.

Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lückenloser tabellarischer Lebens­lauf mit wissenschaft­lichem Werdegang (bitte Monatsangaben machen und Laufzeiten angeben, z.B. MM/JJ – MM/JJ); z.B. EU-Standard http://europass.cedefop.europa.eu/en/documents/curriculum-vitae
  • Zur Unterstützung der Begutachtung muss vorgelegt werden:
    • eine Zusammenfassung/Abstract des Forschungs­projekts (maximal eine halbe Seite, die Zusammenfassung muss eine fach­liche Zuordnung ermöglichen und zur Vorab­information möglicher Gutachter genutzt werden können)
    • ein klar erkennbarer Arbeits­titel
    • geeignete Schlagwörter/Keywords.
  • Ein ausführliches, selbständig erarbeitetes und mit dem deutschen und dem ausländischen Gastgeber abgestimmtes Forschungs­vorhaben. Bei der Beurteilung der Bewerbung wird entscheidendes Gewicht auf die Qualität des Forschungs­vorhabens gelegt. Es sollte Hinweise auf die eigenen Vorarbeiten enthalten, die Bedeutung des Fach­gebiets für die Forschung erläutern und begründen, warum das ausgewählte gastgebende Institut für die Durchführung des Vorhabens besonders geeignet ist. Die Strategie zur Untersuchung des wissenschaft­lichen Problems sollte nachvollziehbar sein und die Wahl der Methoden und Arbeits­mittel begründet werden. Bitte achten Sie dabei auf eine präzise Beschreibung und eine übersichtliche Darstellung. Die Gesamtlänge des Forschungs­vorhabens sollte 7–8 Seiten (ohne Literatur­hinweise) nicht überschreiten. Literatur­hinweise können als Anhang beigefügt werden. 5. Ein Zeitplan für die Durchführung der im Ausland und in Deutschland geplanten Arbeiten (bspw. in Form eines Balkendiagramms/Gantt-Chart).
  • Eine bindende Erklärung der deutschen Hochschule (Formblatt 1, word/pdf), dass im Falle einer Förderung die Anstellung für den Förderzeitraum gemäß TV-L Entgelt­gruppe 13 im Rahmen einer Projekt­förderung durch den DAAD erfolgt.
  • Ein Einladungs­schreiben der deutschen Gastgeber (Formblatt 2, word/pdf). Dieses sollte erläutern, warum die Hochschule besonders gut für die Durchführung des Forschungs­projekts geeignet ist, welche Unterstützung bereitgestellt wird, wer als Mentor/wissenschaft­licher Gastgeber fungieren wird und welche längerfristigen Forschungs- und Beschäftigungs­perspektiven an der Hochschule bestehen.
  • Ein Einladungs­schreiben der ausländischen Gastgeber. Darin sollte erläutert werden, warum die gewählte gastgebende Institution besonders gut für die Durchführung des Forschungs­projektes geeignet ist, welche Unterstützung bereitgestellt wird und wer als Mentorin/wissenschaft­liche Gastgeberin fungieren wird.
  • Zeugnis über die letzten beiden akademischen Abschlüsse (in der Regel Promotion und Master oder vergleichbarer Abschluss, z.B. Diplom) mit Notenaufstellung aus dem dazugehörigen Studium (Transcript of Records). Wenn in / zu einem Zeugnis keine Einzelnoten aufgeführt / beigefügt werden können, ist dies zu begründen. Sofern das Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde, ist eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische erforderlich. Falls die Promotion noch nicht abgeschlossen wurde, muss eine Erklärung der Promotions­betreuer beigefügt werden, in der diese darlegen, wann ein erfolgreicher Abschluss der Promotion zu erwarten ist. Nachweise/Urkunden können als PDF-Dateien eingereicht werden.
  • Publikations­liste, gegliedert nach Veröffentlichungen in rezensierten Fach­zeitschriften, Fach­büchern, Konferenzbeiträgen und mit Angaben zum Typ der Publikation (Originalarbeit, Review etc.). Zu jeder Publikation ist der Status der Veröffentlichung anzugeben (veröffentlicht, im Druck, angenommen, eingereicht). Komplette bibliographische Angaben (einschließlich der ersten und letzten Seitenzahl) sind erforderlich. Soweit verfügbar ist der elektronische Link anzugeben.
  • Nennung der wichtigsten Publikationen (mind. 1, max. 3) und Begründung für deren Auswahl (besonders wichtige wissenschaft­liche Resultate, hohe Relevanz für das geplante Forschungs­vorhaben, neuer methodischer Ansatz etc., insgesamt maximal 1 Seite). Falls mehrere Autorinnen/Autoren beteiligt sind, ist der eigene Beitrag zu spezifizieren. Für jede der maximal drei Publikationen ist der elektronische Link (URL) anzugeben. Sind die Publikationen nicht online verfügbar, können einzelne Artikel ausnahmsweise auch als Upload zur Verfügung gestellt werden. Verzichten Sie aber bitte unbedingt darauf, Ihrer Bewerbung ganze Monografien beizufügen.
  • Kurze Zusammenfassung der Dissertation (1–2 Seiten).
  • Ergänzende Erläuterungen (optional) zu sonstigen fach­lichen, beruflichen und sozialen Aktivitäten und ggf. zur persönlichen Situation, soweit Sie die Informationen für die Beurteilung Ihres Antrags für relevant halten und die Auswahl­kommission davon in Kenntnis setzen möchten.
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt 3 (Ethics Issues Checklist, word/pdf)8 zur Prüfung, ob ethische Aspekte wissenschaft­licher Forschung durch das geplante Projekt möglicherweise berührt werden. Dieses Dokument ist eine verpflichtende Selbstauskunft und muss von jedem Antragsteller eingereicht werden.
  • Ein Sprachzeugnis für die Auslands­phase. Für Postdoc-Aufenthalte wird davon ausgegangen, dass die Arbeits­sprache am gastgebenden Institut Englisch ist. Ein entsprechender Nachweis durch das gastgebende Institut und ein Sprachnachweis sind nicht erforderlich. Falls für die Bearbeitung des Projektes die Kenntnis weiterer Sprachen erforderlich ist, z.B. für Feldforschungen, gelten zu deren Nachweis folgende Regelungen:

In folgenden Fällen ist ein Sprachnachweis nicht erforderlich:

  • Die jeweilige Sprache ist die Muttersprache der Antragstellerin/des Antragstellers.
  • Die Bewerberin/der Bewerber hat in der nachzuweisenden Sprache studiert/ein Studium abgeschlossen (Nachweis erforderlich).
  • Die Bewerberin/der Bewerber hat seit Beginn des Studiums mindestens ein Jahr zusammenhängend in einem Land gelebt, in dem die jeweilige Sprache Amtssprache ist.
  • Die Bewerberin/der Bewerber hat seit Beginn des Studiums mindestens ein Jahr zusammenhängend in einem Umfeld gearbeitet, in dem die jeweilige Sprache als ständige Arbeits­sprache verwendet wurde.

Falls eine der hier genannten Ausnahmen auf Sie zutrifft, geben Sie dies bitte an und erläutern Sie bitte kurz, wie die Sprachbeherrschung ggf. durch andere Dokumente in Ihrer Bewerbung (z.B. Lebens­lauf) belegt wird. Sie erleichtern damit die formale Prüfung Ihrer Bewerbung auf Vollständigkeit.
Falls keine der genannten Ausnahmen zutrifft, ist ein entsprechender Sprachnachweis erforderlich. Es wird ein für die jeweilige Sprache offizielles Sprachzertifikat akzeptiert, dass nicht älter als drei Jahre sein sollte und alle vier Aspekte der Sprachbeherrschung (Sprechen, Hören, Lesen, Schreiben) einstufen muss.

Zeitplan/Bewerbungs­schluss
Veröffentlichung der Ausschreibung: 15. Mai 2022
Bewerbungs­frist: 31. August 2022
Auswahlergebnis: Anfang März 2023
Orientierungs­seminar für Geförderte: März/April 2023
frühester Förderbeginn: 1. Juni 2023
spätester Förderbeginn: 1. November 2023

Weiterführende Informationen

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