Universitäten zur Hochschul­finanzierungs­vereinbarung 2021–2025

Planungs­sicherheit auf verlässlichem Niveau

Pressemitteilung der Landes­rektorenkonferenz Baden-Württemberg vom 1. April 2020

Mit der Unterschrift zu der Hochschul­finanzierungs­vereinbarung stehen die wesentlichen Rahmenbedingungen der Finanzierung der Universitäten für die Jahre 2021 bis 2025 fest.

„Im Interesse unserer Studierenden, Lehr­enden und Forschenden haben wir intensiv und hart verhandelt“, sagte der neugewählte Vorsitzende der Landes­rektorenkonferenz der Universitäten, der Hohenheimer Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert. Er begrüße den Abschluss der Vereinbarung, die die Finanzierung der Universitäten und Hochschulen in den nächsten Jahren auf eine verlässliche Basis stellt. „Wir erhalten damit unsere Arbeits­fähigkeit, haben beträchtliche Planungs­sicherheit und können uns jetzt darauf konzentrieren, den durch Corona eingeschränkten Betrieb der Universitäten in Studium und Lehre in den nächsten Monaten möglichst umfassend und teilweise auf neue Art wiederherzustellen. Dass das Land trotz der finanz­iellen Belastungen der Corona-Krise mit dem Abschluss der Vereinbarung Verlässlichkeit demonstriert, ist ein Zeichen von Zuversicht.“

Sein Dank gelte dem Land Baden-Württemberg sowie, neben den vielen Beteiligten auf Seiten der Universitäten, vor allem den Studierenden, die sich nachdrücklich dafür eingesetzt haben, dass es auch in Zukunft an den Universitäten gute Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre geben werde.

Die Universitäten anerkennen die Anstrengungen des Landes, für das ganze Hochschul­system während der Vertragslaufzeit insgesamt 1,8 Mrd. zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der jährliche Zuwachs der Grundfinanzierung in Höhe von drei Prozent, der bei den Universitäten insgesamt für die Jahre 2021–25 rund 380 Millionen Euro für die jährlichen Gehaltssteigerungen der Mitarbeitenden sowie weitere rund 300 Millionen Euro aus denen der Inflations­ausgleich und weitere Kostensteigerungen zu decken sind, ausmache, werde dazu dienen, den erreichten Standard zu halten.

Die jährlichen Zusatzmittel in Höhe von insgesamt 15,6 Mio. Euro seien zu begrüßen, werden aber den finanz­iellen Bedarf insbesondere zur Digitalisierung von Lehre und Forschung nicht decken können. Die Dringlichkeit dieses Anliegens werde durch die aktuellen Entwicklungen nochmals unterstrichen.

Der Wirkung der begrüßenswerten zusätzlichen Mittel auf Landes­ebene werde durch Entwicklungen auf Bundes- und EU-Ebene substantiell entgegengewirkt. Der Vorsitzende der LRK nannte die geplante Umsatzsteuerreform, E-Rechnungen und ein immer aufwendigeres Vergaberecht beispielhaft für Themen, die die Haushalte der Universitäten absehbar mit Millionenbeträgen belasten werden.

Der neu gewählte stellvertretende Vorsitzende der Rektorenkonferenz und Rektor der Universität Mannheim, Prof. Dr. Thomas Puhl, begrüßt, dass das Land seinen Anteil an den erfolgreichen Projekten der bisherigen Exzellenz­initiative nun vollständig weiterfinanz­iere.

Man werde, so der Vorstand, jetzt alle Kräfte dafür einsetzen, den Studien­betrieb fortzuführen und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Forschung zu gewährleisten. Die Forschungs­stärke der Universitäten sei nun umfassend gefordert, einerseits um schnell Behandlungs­möglichkeiten gegen das Coronavirus zu finden, aber auch um die sozialen und wirtschaft­lichen Effekte abzumildern, die die Krise weltweit hervorbringe.

Kontakt:
Linda Schädler
Pressesprecherin / Leiterin Kommunikation
Universität Mannheim
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