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GBP-Monitor Juli: Mehr Bürokratie statt mehr Lohn­gerechtigkeit – Unter­nehmen skeptisch gegenüber der EU-Richtlinie zur Entgelttrans­parenz

Obwohl die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttrans­parenz­richtlinie in nationales Recht bereits im Juni 2026 abgelaufen ist und zentrale Trans­parenzpflichten grundsätzlich für alle Unter­nehmen gelten, hat sich bislang nur rund jedes fünfte Unter­nehmen intensiver mit den neuen Vorgaben auseinandergesetzt. Gleich­zeitig traut lediglich eine kleine Minderheit der Richtlinie zu, ihr eigentliches Ziel zu erreichen: die Entgelt­unter­schiede zwischen Frauen und Männern zu verringern. Stattdessen erwarten viele Unter­nehmen vor allem zusätzlichen Verwaltungs­aufwand. Das zeigt die Juli-Umfrage des German Business Panel (GBP) an der Universität Mannheim.

Pressemitteilung vom 24. Juli 2026
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Die EU-Entgelttrans­parenz­richtlinie soll sicherstellen, dass Frauen und Männer für gleich­wertige Arbeit gleich bezahlt werden. Anders als das bisherige deutsche Entgelttrans­parenzgesetz gelten die Trans­parenzansprüche künftig unabhängig von der Unter­nehmens­größe. Zusätzlich werden für Unter­nehmen ab 100 Beschäftigten schrittweise neue Berichtspflichten zu geschlechts­spezifischen Entgelt­unter­schieden eingeführt.

Die aktuelle Umfrage des German Business Panel unter­sucht, wie deutsche Unter­nehmen auf diese neuen Anforderungen blicken und welche Veränderungen sie erwarten.

Ein zentrales Ergebnis: Die Bewertung der Richtlinie hängt eng mit der Einschätzung der aktuellen Wirtschafts­politik zusammen. Unter­nehmen, die mit der Wirtschafts­politik der Bundes­regierung zufrieden sind, beurteilen auch die Richtlinie deutlich positiver. Umgekehrt lehnen Unter­nehmen, die die Wirtschafts­politik vor allem mit Wachstumshemmnissen und zusätzlicher Bürokratie verbinden, auch die Richtlinie häufiger ab. So sprechen sich 54 Prozent der wirtschafts­politisch Un­zufriedenen gegen die neuen Vorgaben aus.

Unter­nehmen befürchten mehr Bürokratie
Die Erwartungen an die Richtlinie fallen insgesamt verhalten aus. Mehr als jedes dritte Unter­nehmen (37,1 Prozent) rechnet mit einem steigenden administrativen Aufwand. Nur 3,1 Prozent erwarten dagegen, dass die Richtlinie tatsächlich zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beiträgt. Lediglich 6,7 Prozent planen, ihre Gehaltsstrukturen künftig häufiger gezielt auf geschlechts­spezifische Entgelt­unter­schiede zu überprüfen.

„Viele Unter­nehmen verbinden die Richtlinie zunächst mit zusätzlichen Dokumentations­pflichten. Dass daraus tatsächlich mehr Lohn­gerechtigkeit entsteht, erwarten bislang nur wenige. Das zeigt, dass die Ziele der Richtlinie in der Unter­nehmens­praxis noch nicht angekommen sind“, sagt Prof. Dr. Jannis Bischof, wissenschaft­licher Projektleiter des German Business Panel.

Auffällig ist zudem, dass ausgerechnet Branchen mit besonders hohen Entgelt­unter­schieden bislang nur selten zusätzliche Über­prüfungen planen. Im Sozial- und Gesundheits­wesen liegt der Gender Pay Gap bei nahezu 18 Prozent. Dennoch geben lediglich fünf Prozent der Unter­nehmen dieser Branche an, ihre Gehaltsstrukturen künftig gezielt auf geschlechts­spezifische Unter­schiede überprüfen zu wollen.

„Die Bereitschaft, bestehende Gehaltsstrukturen kritisch zu überprüfen, konzentriert sich nicht unbedingt auf die Branchen mit dem größten Handlungs­bedarf. Gerade dort, wo die Unter­schiede besonders ausgeprägt sind, sehen wir bislang nur wenig zusätzliche Aktivität“, ordnet GBP-Projektleiter Prof. Dr. Davud Rostam-Afschar die Ergebnisse ein.

Unter­nehmen noch unzureichend vorbereitet
Die Umfrage zeigt außerdem, dass die Richtlinie bislang nur begrenzt Aufmerksamkeit erhält. Mehr als jedes vierte Unter­nehmen (26,8 Prozent) hat nach eigener Aussage noch nie von der EU-Entgelttrans­parenz­richtlinie gehört. Weitere 52,2 Prozent haben sich bisher nicht konkret mit ihren Anforderungen beschäftigt. Besonders gering ist der Vorbereitungs­grad bei kleinen Unter­nehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und ohne bereits etablierte standardisierte Gehaltsstrukturen.

„Ausgerechnet die Unter­nehmen, die organisatorisch am wenigsten auf trans­parente Vergütungs­systeme vorbereitet sind, haben sich bislang am seltensten mit den neuen Anforderungen beschäftigt“, fasst Bischof zusammen.

Den „GBP-Monitor: Unter­nehmens­trends im Juli 2026“ finden Sie hier:  https://www.accounting-for-transparency.de/wp-content/uploads/2026/07/gbp_monitor_2026_07.pdf

Weitere Informationen zum GBP-Monitor
Das German Business Panel befragt monatlich mehr als 800 Unter­nehmen zur Unter­nehmens­lage in Deutschland und erhebt dabei Daten zu 1) erwarteten Umsatz-, Gewinn- und Investitions­änderungen, 2) unter­nehmerischen Entscheidungen, 3) der erwarteten Schließungs­rate in der Branche und 4) der Zufriedenheit mit der Wirtschafspolitik. Zudem wird alle drei Monate zu besonders aktuellen Fragen berichtet. 

Hintergrund­informationen zum German Business Panel
Das German Business Panel ist ein langfristiges Befragungs­panel des DFG-geförderten überregionalen Projektes „Accounting for Trans­parency“ (www.accounting-for-trans­parency.de). Der Sonderforschungs­bereich (SFB) „TRR 266 Accounting for Trans­parency“ startete im Juli 2019. Im Mai 2023 beschloss die Deutsche Forschungs­gemeinschaft (DFG), den SFB um zunächst weitere vier Jahre zu verlängern. Er ist der erste SFB mit betriebs­wirtschaft­lichem Schwerpunkt. Am SFB sind über 100 Wissenschaft­ler*innen von acht Universitäten beteiligt: Universität Paderborn (Sprecherhochschule), Humboldt-Universität zu Berlin und Universität Mannheim, zudem Forschende von der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Frankfurt School of Finance & Management, der Universität zu Köln, der Leibniz Universität Hannover und der Technischen Universität Darmstadt. Die Forschenden unter­suchen, wie Rechnungs­wesen und Besteuerung die Trans­parenz von Unter­nehmen beeinflussen und wie sich Regulierungen und Unter­nehmens­trans­parenz auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Das Fördervolumen des SFBs beträgt rund 18 Millionen Euro.

Kontakt: 

Prof. Dr. Jannis Bischof
Lehr­stuhl für ABWL und Unter­nehmens­rechnung
Universität Mannheim
Tel: +49 621 181-1630
E-Mail: jbischofuni-mannheim.de 

Prof. Dr. Davud Rostam-Afschar
Professor für Rechnungs­wesen
Universität Mannheim
Tel: +49 621 1811645
E-Mail: rostam-afscharuni-mannheim.de

Yvonne Kaul
Forschungs­kommunikation
Universität Mannheim
E-Mail: kauluni-mannheim.de