Drei Studierende kommen vergnügt aus dem Studienbüro.

Rückmeldung

Die Rückmeldung zum jeweils folgenden Semester erfolgt durch die frist­gerechte Überweisung des Semesterbeitrages sowie ggf. zusätzlich anfallender Studien­gebühren:

  • Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten, die einer Gebührenpflicht für internationale Studierende unterliegen, zahlen zusätzlich 1.500 EUR.
  • Studierende, die in einem gebührenpflichtigen Zweitstudium eingeschrieben sind, zahlen zusätzlich 650 EUR.

Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto der Universität Mannheim. Als Verwendungs­zweck geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie das Semester an, für das die Rückmeldung erfolgen soll.

Der Gesamtbetrag muss spätestens am letzten Rückmeldetag auf dem Konto der Universität Mannheim eingehen (für das Frühjahrs-/Sommersemester bis spätestens 1. Dezember, für das Herbst-/Wintersemester bis spätestens 15. Juni).

Sie haben die Möglichkeit, im Studierenden­portal unter Persönliche Daten und Gebühren Ihre geleisteten Zahlungen sowie den ggf. noch ausstehenden Zahlungs­betrag einzusehen.

Bitte beachten Sie:
Für eine verspätete Rückmeldung erhebt die Universität Mannheim einen Säumnisbeitrag in Höhe von 20 Euro.

Hinweise rund um die Rückmeldung

  • Beendigung des Studiums

    Wenn Sie Ihr Studium beendet haben und sich deswegen nicht mehr zurückmelden, werden Sie am Ende des Semesters von Amts wegen exmatrikuliert. Bitte denken Sie daran, dass für den Erhalt der Exmatrikulations­unterlagen eine ordnungs­gemäße Exmatrikulation erforderlich ist.

  • Prüfungen in der Wiederholungs­woche

    Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie zu Beginn des kommenden Semesters noch eine Prüfung ablegen müssen, die dem vorangegangenen Semester zugerechnet wird (zum Beispiel in der Wiederholungs­woche). Beachten Sie aber, dass eine Rückmeldung für das kommende Semester unter Umständen vorteilhaft sein kann, da Sie als Studierende oder Studierender die günstige studentische Kranken­versicherung nutzen können und Ihre Eltern gegebenenfalls noch Kindergeld erhalten.

  • Anschluss eines Master­studiums

    Wenn Sie sich nach Abschluss Ihres Bachelor­studiums für einen Master­studien­gang an der Universität Mannheim beworben haben, melden Sie sich bitte nicht zurück. Zum Zeitpunkt der Rückmeldung ist in der Regel noch nicht absehbar, ob Sie eine Zulassung für den Master erhalten. Sobald Sie uns den Zulassungs­bescheid für den Master­studien­gang und den Nachweis über den bezahlten Semesterbeitrag zusenden, werden Sie von uns umgeschrieben.

Kontakt

Express-Service

Express-Service

Jessica Cariola-Nicolei, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
Universität Mannheim
Dezernat II – Express-Service L 1, 1
68161 Mannheim