Exmatrikulation
Die Exmatrikulation (Ausschreibung) erfolgt meist erst nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums. Aber auch wer die Hochschule wechselt, muss sich bei seiner „alten“ Hochschule exmatrikulieren, um sich bei der „neuen“ Hochschule einschreiben zu können. Für die Bewerbung ist eine Exmatrikulation nicht notwendig. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren und kein Anrecht mehr auf Ihren Studienplatz haben. Deshalb exmatrikulieren Sie sich bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel niemals, bevor Sie nicht den Zulassungsbescheid einer anderen Hochschule in den Händen halten.