Ein Reisekoffer wird hinterhergezogen.

Reisekostenzuschuss

Wissenschaft­liche Veranstaltungen in Deutschland

Alle zur Promotion an der Universität Mannheim angenommenen Doktorand*innen können für die Teilnahme an wissenschaft­lichen Veranstaltungen innerhalb Deutschlands einen Reisekostenzuschuss beantragen. Pro Person und Kalenderjahr ist eine Förderung möglich.

Für folgende Zwecke können Zuschüsse beantragt werden:

  • aktive Teilnahme an einer Konferenz oder Tagung in Deutschland (Vortrag oder Posterpräsentation),
  • aktive Teilnahme an einer Summer School oder an einem Workshop in Deutschland.
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Für 2026 können aktuell keine Anträge mehr entgegen genommen werden. 

Art und Höhe der Förderung

Gewährt wird ein Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 250 Euro für die nachweislich entstandenen Kosten. Die Zuschüsse werden nach Vorlage der Reisekostenabrechnung ausgezahlt.

Bei Bedarf kann im Vorfeld der Reise ein Vorschuss beantragt werden.

Ablauf der Antragsstellung und Förderung

Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie dieses zusammen mit Ihren Anlagen per E-Mail an das Dezernat I (Kontaktdaten siehe unten). Nach der Prüfung Ihres Antrags senden wir Ihnen per E-Mail die Förderzusage zu. Im Anschluss können Sie Ihren Dienstreiseantrag bei Dezernat V (Reisekostenabteilung) stellen.

Bitte sammeln Sie während Ihrer Reise alle für die Reisekostenabrechnung relevanten Belege. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie diese mit Ihrer Reisekostenabrechnung bei Dezernat V (Reisekostenabteilung) ein. Im Anschluss erhalten Sie Ihren Zuschuss als Rück­erstattung.

Abgabefrist für den Antrag

Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens drei Wochen vor Reisebeginn ein.


Kontakt

Kristina Kadel, M.A. (sie/ihr)

Wissenschaft­liche Karrierewege
Reise­förderungen für Promovierende, Spendenverwaltung – Erreichbarkeit: Mi + Do
Universität Mannheim
Dezernat I – Forschungs­angelegenheiten und Qualitäts­management
L 1, 1
68161 Mannheim