Beratung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung berät sowohl Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung als auch Lehrende bei Fragen zu Angeboten und Unterstützungsmöglichkeiten im Studienalltag, zu Nachteilsausgleichen bei Prüfungsleistungen und unterstützt bei der Antragstellung.
Informationen für Studieninteressierte
Informationen für Studierende
Beratung zum Studium mit Beeinträchtigung an der Uni Mannheim
Welche Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es im Studium allgemein und an der Uni Mannheim im Besonderen? Was ist ein Nachteilsausgleich und was gibt es dabei zu beachten? An welche Ansprechpersonen an der Uni kann man sich mit welchem Anliegen wenden? Stellen Sie Ihre Fragen zur Organisation des Studienalltags und zu Prüfungen.
Kommen Sie bei Bedarf gerne auf uns zu; auch, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eventuell Bedarf haben. Am besten buchen Sie direkt einen persönlichen Beratungstermin; Sie können uns aber auch per E-Mail oder Telefon erreichen. Das Buchungstool (Termine finden in Präsenz, telefonisch oder online statt) und die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite.
Nachteilsausgleiche im Studium
Studierende, die aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung Prüfungsleistungen nicht in der vorgesehenen Form erbringen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Die Antragstellung muss in der Regel bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldephase erfolgen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen zum Nachteilsausgleich in der für Sie gültigen Prüfungsordnung.
Über den Antrag entscheidet der für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsausschuss.
Nachteilsausgleiche für Austauschstudierende
Austauschstudierende, die aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung an ihrer Heimatuniversität einen Nachteilsausgleich für Prüfungen erhalten, können dies auch an der Universität Mannheim beantragen.
Bitte lassen Sie dazu von der Koordination Ihrer Heimatuniversität möglichst bis Vorlesungsbeginn eine unterschriebene und mit Stempel der Hochschule versehene Bestätigung über den Nachteilsausgleich bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einreichen.
Sobald Sie sich für Prüfungen angemeldet haben, teilen Sie dies bitte der Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende bis spätestens zum Ende der Prüfungsanmeldephase mit. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Meldung muss für alle Prüfungen erfolgen, auch für Prüfungen, an denen Sie eventuell zum Wiederholungstermin teilnehmen.
Bitte beachten Sie: Wir bemühen uns, die Nachteilsausgleiche im selben Umfang umzusetzen, wie sie von der Heimatuniversität gewährt wurden. Dies ist aber in Einzelfällen nicht oder nur teilweise möglich.
Nachteilsausgleiche für das 1. juristische Staatsexamen
Nachteilsausgleiche für die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung werden nicht an der Uni Mannheim beantragt und bearbeitet, sondern müssen direkt beim Landesjustizprüfungsamt gestellt werden.
Beurlaubung
Je nach Situation kann es hilfreich sein, ein oder mehrere Urlaubssemester einzulegen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen dazu. Bei Fragen oder Unsicherheit können Sie sich an Ihre Ansprechperson im Studienbüro, an das zuständige Studiengangsmanagement oder an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung wenden.
Psychosoziale Beratung
Bei psychischen Belastungen können Sie sich an die psychosoziale Beraterin Alexandra Zimmermann von der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität wenden oder an die Psychologische Beratungsstelle (PBS) des Studierendenwerks Mannheim.
Die Sozialberatung des Studierendenwerks Mannheim berät bei Fragen und Problemen im persönlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereich.
Medientechnik bei Höreinschränkungen
In der Übersicht “Multimediale Ausstattung aller Räume” ist aufgeführt, in welchen Hörsälen es Anlagen für Hörgeschädigte gibt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Team von der Medientechnik. Wenn Sie eine FM-Anlage benutzen, kontaktieren Sie bitte ebenfalls das Medientechnik-Team, da die Frequenz auf die Kompatibilität mit der im Raum vorhandenen Medientechnik hin überprüft werden muss.
Anwesenheitspflicht in Seminaren
In den Prüfungsordnungen gibt es Informationen dazu, wie damit umzugehen ist, wenn die vorgegebene Anwesenheitspflicht in Kursen, in denen Mitarbeit als Studienleistung zählt, nicht eingehalten werden kann.
Ruhige Lernräume
Im Portal² kann man über den Reiter “Freie Räume” aktuell nicht für die Lehre genutzte Räume für selbstständiges Arbeiten finden. In der Bibliothek Schloss Schneckenhof gibt es einen Leisesaal, in dem ungestörtes Lernen möglich ist.
Gut zu wissen
Im Zeugnis wird nicht vermerkt, dass jemand einen Nachteilsausgleich in den Prüfungen erhalten hat.
Lerncoaching
Bei Interesse an einem individuellen Lerncoaching oder Workshops zum Thema Lernen lohnt es sich, die Lern- und Studientechniken zu erkunden. Es werden auch regelmäßig Workshops zum Thema Prüfungsangst von der PBS angeboten.
Services der UB
Lernen Sie die Angebote der Universitätsbibliothek kennen wie Kurse und Tutorials, Schreibberatung, Dauerschließfächer, Scanservice und vieles mehr.
Zugang zu barrierefreien Toiletten
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Zugang zu den barrierefreien Toiletten auf dem Campus benötigen. Das gilt nicht nur für Personen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch bei Darmerkrankungen o.Ä. Da es auf dem Unigelände kein Euro-Schließsystem gibt, wird ein separater Schlüssel benötigt.
Parkplätze auf dem Campus
Bei Vorlage des entsprechenden Parkausweises kann bei Bedarf ein Parkplatz auf einem der Uni zur Verfügung stehenden Stellplätze angeboten werden.
Sie kommen nicht in den Raum?
Bitte informieren Sie uns so schnell wie möglich, wenn ein Veranstaltungsraum nicht barrierefrei zugänglich ist. Wir kümmern uns darum!
Tipps der Universitäts-IT
Die UNIT hat ein paar Tipps für mehr Barrierefreiheit am Bildschirm zusammengestellt.
Mannheim auf dem Weg zur inklusiven Stadt
Umsichtig unterwegs
Die Kampagne „Umsichtig unterwegs in Mannheim – aufpassen und anpassen“ soll die Stadtbevölkerung für das Thema Achtsamkeit im öffentlichen Raum sensibilisieren und zu mehr Rücksichtnahme vor allem im Straßenverkehr aufrufen, um allen eine gute Mobilität zu ermöglichen.
Angebote
Hier gibt es eine Übersicht der Angebote der Stadt Mannheim für Menschen mit Behinderung.
Kontakt bei der Stadt Mannheim
Bei der Stadt Mannheim ist Ursula Frenz die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung. Informationen und Kontakt zu Ursula Frenz
Fahrdienst
Auf den Seiten der Stadt Mannheim gibt es Informationen zum Beförderungsdienst für Schwerstgehbehinderte.

Caterina Katzer (sie/ihr)
Dezernat II – Studienangelegenheiten
L 1, 1 – Raum 116
68161 Mannheim
Bitte buchen Sie einen Beratungstermin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/infos-fuer/studieninteressierte/studienwahl/terminvereinbarung-caterina-katzer/
Falls keine der angegebenen Zeiten passt und/