Auswahlsatzungen

In den Auswahlsatzungen sind die Zugangs­voraussetzungen und Auswahlkriterien für den jeweiligen Studien­gang festgelegt. Die Studien­plätze werden an der Universität Mannheim nicht allein nach der Abitur- beziehungs­weise der Hochschul­abschlussnote vergeben. Andere Kriterien wie Praktika, Jobs, Auslands­aufenthalte, Auszeichnungen oder Ähnliches können entscheidenden Einfluss auf die Vergabe der Studien­plätze haben. Diese Auswahlkriterien unterscheiden sich je nach Studien­gang.