Master­studien­gänge

Zugangs­voraussetzungen und Auswahlkriterien

Um sich für unsere Master­studien­gänge bewerben zu können, sind bestimmte Zugangs­voraussetzungen notwendig. Dies können bestimmte fach­liche Anforderungen sein, die Ihr Bachelor­studium erfüllen muss, aber auch andere Kriterien wie beispielsweise eine bestimmte Mindest­note oder Sprachnachweise.

Um am Vergabe­verfahren teilzunehmen, müssen Sie diese Zugangs­voraussetzungen – unabhängig davon, ob Ihr Wunsch­studien­gang zulassungs­beschränkt ist oder nicht – in Ihrer Bewerbung nachweisen.

Daneben gibt es Auswahlkriterien, mit denen Sie Ihre Chance auf einen Studien­platz verbessern können. Diese reichen von Praktika, über Auslands­semester, Tests wie GMAT oder GRE bis hin zu Textproben und Motivations­schreiben.

Die detaillierten rechts­verbindlichen Informationen hierzu stehen in der entsprechenden Auswahlsatzung.

Untenstehend finden Sie informative Kurzfassungen der jeweils relevanten Kriterien.

  • Mannheim Master in Data Science

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 130 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Informatik oder Mathematik oder eines verwandten Studien­gangs oder eines Bachelor­studiums, das Lehr­veranstaltungen von mindestens 70 ECTS in Informatik, Mathematik oder Statistik aufweist, mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • Nachweis über gute englische Sprach­kenntnisse (Nachreichung möglich bis 15. August bzw. 15. Januar)

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Auslands­semester
    • Essay (auf Deutsch oder Englisch, mindestens 5000 Wörter)
    • einschlägige berufspraktische Tätigkeiten
  • Mannheim Master in Management

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 140 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • Vor­kenntnisse im Umfang von mindestens 36 ECTS-Punkten in Betriebs­wirtschafts­lehre
    • Nachweis über sehr gute englische Sprach­kenntnisse (Nachreichung möglich bis 15. August)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse (nur für die deutsch-englische Studien­richtung)

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • während des Studiums absolviertes Auslands­semester
    • Ergebnis GMAT oder GMAT Focus Edition / alternativ GRE
    • kaufmännische oder vergleichbare einschlägige berufspraktische Tätigkeiten
  • Mannheim Master in Social Data Science

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 130 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Sozial­wissenschaften (insbesondere Soziologie, Politik­wissenschaften, Psychologie oder Medien- und Kommunikations­wissenschaften) oder Wirtschafts­wissenschaften (insbesondere Betriebs­wirtschafts­lehre oder Volkswirtschafts­lehre) oder ein von der Auswahl­kommission als gleichwertig anerkannter erfolgreicher Abschluss, mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • Das Studium muss insgesamt 48 ECTS Punkte in Informatik, Mathematik, Statistik oder der empirischen Forschung enthalten.
      • ECTS-Punkte, die durch eine empirische Abschlussarbeit erlangt wurden, werden auf die geforderten 48 ECTS-Punkte angerechnet, soweit eine Bescheinigung der betreuenden Hochschul­lehr­erin oder des betreuenden Hochschul­lehr­ers vorliegt, die den empirischen Charakter der Abschlussarbeit bestätigt.
    • Nachweis über gute englische Sprach­kenntnisse (Nachreichung möglich bis 15. August)

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Auslands­semester
    • einschlägige berufspraktische Tätigkeiten
    • Essay über ein relevantes wissenschaft­liches Thema in englischer Sprache (5.000 bis 10.000 Wörter)
  • Master Geschichte

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Geschichte bzw. in einem als fach­verwandt anerkannten Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • Nachweis über gute deutsche Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master Intercultural German Studies

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 140 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Germanistik oder in einem als gleichwertig anerkannten Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2) (Nachreichung möglich bis 15. August)
    • Nachweis über gute deutsche Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Auswahlgespräch
    • Motivations­schreiben in englischer Sprache (max. 500 Wörter):
      • Motivation für ein Master­studium der Germanistik
      • Gründe für die Wahl eines binationalen Master­studien­gangs mit den beteiligten Universitäten Mannheim und Waterloo
      • angestrebte Studien­schwerpunkte während des Master­studiums
      • anschließende berufliche Zukunftspläne
      • Bezug des absolvierten Erststudiums zum angestrebten Studien­gang
    • studien­relevante Vorerfahrungen (Berufsausbildung; Berufspraxis, Praktika)
    • mehrmonatige studien­relevante Auslands­aufenthalte
    • wissenschaft­liche Vorträge und Publikationen
    • einschlägige Auszeichnungen
  • Master Klinische Psychologie und Psychotherapie

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 120 ECTS nachweisen.

    • Ein Bachelor­abschluss der Psychologie, der die berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 1 PsychThG erfüllt oder ein Studien­abschluss, der gemäß § 9 Absatz 4 Satz 5 Alternative 2 PsychThG als gleichwertig zu einem Bachelor­abschluss mit berufsrechtlicher Anerkennung gilt. Der Studien­abschluss muss an einer Universität oder an einer Hochschule, die einer Universität gleichgestellt ist, erbracht worden sein und mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit umfasst haben.
      • Der Nachweis über die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen ist über das Abschlusszeugnis, das Transcript of Records oder eine Zusatz­bescheinigung der Hochschule, an der das Bachelor­studium absolviert wurde, zu erbringen.
      • Der Nachweis über die Gleichwertigkeit ist über eine Bescheinigung der Hochschule, an der das Bachelor­studium absolviert wurde oder über das Transcript of Records in Verbindung mit dem Modulhandbuch des absolvierten Studien­gangs zu erbringen.
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Ergebnis des Zulassungs­tests
      • Den Zulassungs­test für die Master­studien­gänge Psychologie können Sie fakultativ an der Universität Mannheim absolvieren.
    • studien­relevante Vorerfahrungen wie praktische Tätigkeiten, Berufsausbildungen etc.
  • Master Kultur und Wirtschaft: Anglistik / Amerikanistik

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Kultur und Wirtschaft Anglistik / Amerikanistik oder in einem als fach­verwandt anerkannten geistes- oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Das Studium muss – je nach Sachfach – einen betriebs­wirtschaft­lichen oder volkswirtschaft­lichen Anteil von mindestens 36 ECTS-Punkten und einen kultur­wissenschaft­lichen Anteil von mindestens einem Basis- und einem Aufbaumodul oder vergleichbare Leistungen im Kernfach Anglistik / Amerikanistik aufweisen. Fehlen diese kultur­wissenschaft­lichen Fach­kenntnisse können Sie sich trotzdem bewerben, denn der geforderte kultur­wissenschaft­lichen Anteil kann nachgeholt werden.
    • Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe C1)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Motivations­schreiben in englischer Sprache (max. 500 Wörter):
      • Motivation für das Master­studium der Kultur und Wirtschaft
      • Gründe für die Wahl des Master­studien­gangs an der Universität Mannheim
      • angestrebte Studien­schwerpunkte während des Master­studiums
      • anschließende berufliche Zukunftspläne
      • Bezug des absolvierten Erststudiums zum angestrebten Studien­gang
    • studien­relevante Vorerfahrungen (Berufsausbildung, Berufspraxis, Praktika)
    • mehrmonatige studien­relevante Auslands­aufenthalte
    • einschlägige Leistungen und Qualifikationen (wissenschaft­liche Vorträge, Publikationen und Stipendien)
  • Master Kultur und Wirtschaft: Französistik

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Kultur und Wirtschaft Französistik oder in einem als fach­verwandt anerkannten geistes- oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Das Studium muss – je nach Sachfach – einen betriebs­wirtschaft­lichen oder volkswirtschaft­lichen Anteil von mindestens 36 ECTS-Punkten und einen literatur- und/oder sprach­wissenschaft­lichen (oder kultur­wissenschaft­lichen) Anteil von mindestens einem Basis- und einem Aufbaumodul oder vergleichbare Leistungen im Kernfach Französistik aufweisen. Fehlen diese Fach­kenntnisse können Sie sich trotzdem bewerben, denn der geforderte literatur- und oder sprach­wissenschaft­lichen (oder kultur­wissenschaft­lichen) Anteil kann nachgeholt werden.
    • Sprach­kenntnisse in Französisch (Niveau Stufe C1)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master Kultur und Wirtschaft: Germanistik

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 140 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Kultur und Wirtschaft Germanistik oder in einem als fach­verwandt anerkannten geistes- oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Das Studium muss – je nach Sachfach – einen betriebs­wirtschaft­lichen oder volkswirtschaft­lichen Anteil von mind. 36 ECTS-Punkten und einen kultur­wissenschaft­lichen Anteil von mindestens einem Basis- und einem Aufbaumodul oder vergleichbare Leistungen im Kernfach Germanistik aufweisen. Fehlen diese kultur­wissenschaft­lichen Fach­kenntnisse können Sie sich trotzdem bewerben, denn der geforderte kultur­wissenschaft­lichen Anteil kann nachgeholt werden.
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Motivations­schreiben in deutscher Sprache (max. 500 Wörter):
      • Motivation für das Master­studium der Kultur und Wirtschaft
      • Gründe für die Wahl des Master­studien­gangs an der Universität Mannheim
      • angestrebte Studien­schwerpunkte während des Master­studiums
      • anschließende berufliche Zukunftspläne
      • Bezug des absolvierten Erststudiums zum angestrebten Studien­gang
    • studien­relevante Vorerfahrungen (Berufsausbildung, Berufspraxis, Praktika)
    • mehrmonatige studien­relevante Auslands­aufenthalte
    • einschlägige Leistungen und Qualifikationen (wissenschaft­liche Vorträge, Publikationen und Stipendien)
  • Master Kultur und Wirtschaft: Geschichte

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Kultur und Wirtschaft Geschichte oder in einem als fach­verwandt anerkannten geistes- oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Das Studium muss – je nach Sachfach – einen betriebs­wirtschaft­lichen oder volkswirtschaft­lichen Anteil von mindestens 36 ECTS-Punkten aufweisen und einen geschichts­wissenschaft­lichen Anteil von mindestens einem Basis- und einem Aufbaumodul oder vergleichbare Leistungen im Fach Geschichte enthalten. Fehlen geschichts­wissenschaft­lichen Fach­kenntnisse, können Sie sich trotzdem bewerben, denn der geforderte geschichts­wissenschaft­lichen Anteil kann nachgeholt werden.
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master Kultur und Wirtschaft: Hispanistik

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Kultur und Wirtschaft Hispanistik oder in einem als fach­verwandt anerkannten geistes- oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Das Studium muss – je nach Sachfach – einen betriebs­wirtschaft­lichen oder volkswirtschaft­lichen Anteil von mindestens 36 ECTS-Punkten und einen literatur- und/oder sprach­wissenschaft­lichen (oder kultur­wissenschaft­lichen) Anteil von mindestens einem Basis- und einem Aufbaumodul oder vergleichbare Leistungen im Kernfach Hispanistik aufweisen. Fehlen diese Fach­kenntnisse können Sie sich trotzdem bewerben, denn der geforderte literatur- und oder sprach­wissenschaft­lichen (oder kultur­wissenschaft­lichen) Anteil kann nachgeholt werden.
    • Sprach­kenntnisse in Spanisch (Niveau Stufe C1)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master Kultur und Wirtschaft: Italianistik

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Kultur und Wirtschaft Italianistik oder in einem als fach­verwandt anerkannten geistes- oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Das Studium muss – je nach Sachfach – einen betriebs­wirtschaft­lichen oder volkswirtschaft­lichen Anteil von mindestens 36 ECTS-Punkten und einen literatur- und/oder sprach­wissenschaft­lichen (oder kultur­wissenschaft­lichen) Anteil von mindestens einem Basis- und einem Aufbaumodul oder vergleichbare Leistungen im Kernfach Italianistik aufweisen. Fehlen diese Fach­kenntnisse können Sie sich trotzdem bewerben, denn der geforderte literatur- und oder sprach­wissenschaft­lichen (oder kultur­wissenschaft­lichen) Anteil kann nachgeholt werden.
    • Sprach­kenntnisse in Italienisch (Niveau Stufe C1)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master Kultur und Wirtschaft: Philosophie

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Kultur und Wirtschaft Philosophie oder in einem als fach­verwandt anerkannten geistes- und/oder wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Das Studium muss – je nach Sachfach – einen betriebs­wirtschaft­lichen oder volkswirtschaft­lichen Anteil von mindestens 36 ECTS-Punkten und einen Anteil von mindestens einem Basis- und einem Aufbaumodul oder vergleichbare Leistungen im Kernfach Philosophie aufweisen. Fehlen die philosophischen Fach­kenntnisse können Sie sich trotzdem bewerben, denn diese Fach­kenntnisse können nachgeholt werden
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master Kultur und Wirtschaft: Medien- und Kommunikations­wissenschaft

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 130 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Kultur und Wirtschaft Medien- und Kommunikations­wissenschaft oder eines als fach­verwandt anerkannten geistes- und/oder sozial­wissenschaft­lichen Studien­gangs mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Das Studium muss – je nach Sachfach – einen betriebs­wirtschaft­lichen oder volkswirtschaft­lichen Anteil von mindestens 36 ECTS-Punkten sowie einen medien- und kommunikations­wissenschaft­lichen Anteil von mindestens 28 ECTS oder vergleichbare Leistungen im Fach Medien- und Kommunikations­wissenschaft beinhalten. Zudem muss das Studium innerhalb oder außerhalb des medien- und kommunikations­wissenschaft­lichen Anteils einen Anteil an einschlägigen Forschungs- und Datenauswertungs­methoden im Umfang von mindestens 8 ECTS beinhalten.
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • studien­relevante Vorerfahrungen (Berufsausbildung, Berufspraxis, Praktika)
    • mehrmonatige studien­relevante Auslands­aufenthalte
    • einschlägige Leistungen und Qualifikationen (wissenschaft­liche Vorträge, Publikationen und Stipendien)
  • Master Literatur, Medien und Kultur der Moderne

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 140 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes literatur­wissenschaft­liches bzw. philologisches Bachelor­studium in Anglistik/Amerikanistik, Germanistik oder Romanistik oder eines als gleichwertig anerkannten Studien­gangs mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn ein literatur­wissenschaft­licher Anteil von mindestens einem Basis- und einem Aufbaumodul enthalten ist
    • Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Motivations­schreiben (auf Deutsch, maximal 500 Wörter):
      • Motivation für das Master­studium Literatur, Medien und Kultur der Moderne
      • Gründe für die Wahl des Master­studien­gangs an der Universität Mannheim
      • angestrebte Studien­schwerpunkte während des Master­studiums
      • anschließende berufliche Zukunftspläne
      • Bezug des absolvierten Erststudiums zum angestrebten Studien­gang
    • studien­relevante Vorerfahrungen (Berufsausbildung, Berufspraxis, Praktika)
    • mehrmonatige studien­relevante Auslands­aufenthalte
    • einschlägige Leistungen und Qualifikationen (wissenschaft­liche Vorträge, Publikationen und Stipendien)
  • Master Mathematik

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 140 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium eines mathematischen Studien­gangs mit mathematischen Lehr­veranstaltungen von mindestens 100 ECTS-Punkten an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • studien­relevante Vorerfahrungen (Berufsausbildung, Berufspraxis oder Praktika) und Erfahrungen im akademischen Umfeld (Mitwirken an Veröffentlichungen, Hilfskraft­tätigkeiten, Lehr­erfahrung)
    • Auslands­semester
  • Master Medien- und Kommunikations­wissenschaft: Digitale Kommunikation

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 130 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Medien- und Kommunikations­wissenschaft oder in einem als fach­verwandt anerkannten sozial- oder geistes­wissenschaft­lichen Studien­gang mit einem medien- bzw. kommunikations­wissenschaft­lichen Anteil von mindestens 28 ECTS-Punkten (oder äquivalent) mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Zudem muss das Studium innerhalb oder außerhalb des medien- und kommunikations­wissenschaft­lichen Anteils einen Anteil an einschlägigen Forschungs‐ und Datenauswertungs­methoden im Umfang von mindestens 8 ECTS-Punkten beinhalten.
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • studien­relevante Vorerfahrungen (Berufsausbildung, Berufspraxis oder Praktika)
    • einschlägige Leistungen und Qualifikationen (wissenschaft­liche Vorträge, Publikationen und Stipendien)
    • Auslands­semester
  • Master of Comparative Business Law

    Zulassungs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 190 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Studium in einem rechts­wissenschaft­lichen Studien­gang oder in einem von der Auswahl­kommission als fach­verwandt anerkannten Studien­gang, der einen rechts­wissenschaft­lichen Anteil von mindestens mindestens 20 ECTS beinhaltet an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens vier Jahren Regel­studien­zeit bzw. 240 ECTS
    • Nachweis über gute englische Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master of Education Lehr­amt Gymnasium

    Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Italienisch, Mathematik, Philosophie/Ethik, Politik­wissenschaft, Spanisch, Wirtschafts­wissenschaft

    Eine Einschreibung in den Studien­gang Master of Education (M.Ed.) Lehr­amt Gymnasium der Universität Mannheim setzt die gleichzeitig vorliegende Zuteilung eines Studien­platzes in zwei Fächern des Studien­gangs voraus. Für jedes Fach wird ein hochschul­eigenes Auswahl­verfahren durchgeführt.

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 140 ECTS nachweisen.

    • erfolgreicher Abschluss eines lehr­amtsbezogenen Bachelor­studiums mit der Qualifikation Lehr­amt Gymnasium, das Studien­anteile von zwei Fach­wissenschaften und ihren Fach­didaktiken, Bildungs­wissenschaften und schulpraktische Studien umfasst an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • In Ausnahmefällen ist der Zugang auch nach dem Abschluss eines Fach­bachelor­studien­gangs möglich, der lehr­amtsbezogene Elemente in gleichem Maß enthält.
    • Nachweis von fach­lichen Qualifikationen in den gewünschten zwei Fach­wissenschaften und ihren Fach­didaktiken sowie den Bildungs­wissenschaften, die denjenigen im Bachelor­studien­gang B.Ed. Lehr­amt Gymnasium entsprechen. Fehlen fach­liche Qualifikationen können Sie sich trotzdem bewerben, denn die Qualifikationen können in begrenztem Umfang nachgeholt werden:
      • Insgesamt dürfen die fehlenden fach­lichen Qualifikationen eine Höchstgrenze von 50 ECTS-Punkten nicht überschreiten.
      • In den jeweiligen Fächern dürfen dabei die fehlenden fach­lichen Qualifikationen eine Höchstgrenze von 20 ECTS-Punkten nicht überschreiten.
      • Im Bereich Bildungs­wissenschaften sowie im Bereich Fach­didaktik dürfen die fehlenden fach­lichen Qualifikationen jeweils eine Höchstgrenze von 5 ECTS-Punkten nicht überschreiten.
      • Im Bereich Bildungs­wissenschaften müssen zudem fach­liche Qualifikationen nachgewiesen werden, die dem „Orientierungs­praktikum mit Begleitseminar“ im Hinblick auf die zu erwerbenden Kompetenzen entsprechen.
    • absolviertes Orientierungs­praktikum
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse
    • Nachweis über weitere Sprach­kenntnisse (je nach Fach)

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master of Education Erweiterungs­fach Lehr­amt Gymnasium

    Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Informatik, Italienisch, Mathematik, Philosophie/Ethik, Politik­wissenschaft, Spanisch

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 24 ECTS nachweisen.

    • erfolgreicher Abschluss eines lehr­amtsbezogenen Bachelor­studiums mit der Qualifikation Lehr­amt Gymnasium, das Studien­anteile von zwei Fach­wissenschaften und ihren Fach­didaktiken, Bildungs­wissenschaften und schulpraktische Studien umfasst oder eines entsprechenden lehr­amtsbezogenen grundständigen Studiums an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • In Ausnahmefällen ist der Zugang auch nach dem Abschluss eines Fach­bachelor­studien­gangs möglich, der lehr­amtsbezogene Elemente in gleichem Maß enthält und mindestens 180 ECTS-Punkte oder eine Regel­studien­zeit von mindestens 3 Jahren umfasst.
    • Nachweis über weitere Sprach­kenntnisse (je nach Fach)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Erststudiums
    • berufspraktische Tätigkeiten (Berufsausbildung, Berufspraxis oder Praktika), ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Erfahrungen im akademischen Umfeld (Hilfskraft­tätigkeiten, Lehr­erfahrung), die über die Eignung für das gewählte Master­studium besonderen Aufschluss geben
    • ein während des Studiums absolviertes Auslands­semester
  • Master of Laws

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit in einem
      • rechts­wissenschaft­lich-wirtschafts­wissenschaft­lichem Studien­gang mit mindestens 100 ECTS in Rechts­wissenschaft und mindestens 40 ECTS in Wirtschafts­wissenschaften
      • oder in einem rechts­wissenschaft­lichen Studien­gang
      • oder in einem wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gang mit einem rechts­wissenschaft­lichen Anteil von mindestens 16 ECTS
      • bzw. einem von der Auswahl­kommission als fach­verwandt anerkannten Studien­gang mit einem rechts­wissenschaft­lichen Anteil von mindestens 16 ECTS Punkten
    • Nachweis über gute englische Sprach­kenntnisse (Nachreichung möglich bis 15. August)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Erststudiums
    • Motivations­schreiben (maximal zwei Seiten auf Deutsch)
    • einschlägige Berufsausbildungen oder Berufs­tätigkeiten in einem anerkannten Ausbildungs­beruf sowie besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, Freiwilligendienste oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen
  • Master Political Science

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 130 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium in einem politik­wissenschaft­lichen Studien­gang bzw. in einem als fach­verwandt anerkannten Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • gute Leistungen aus dem Erststudium (mindestens Note 2,5) aus dem Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik
    • Nachweis über gute englische Sprach­kenntnisse (Nachreichung möglich bis 15.8.)

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Motivations­schreiben in englischer Sprache (maximal 500 Wörter)
    • Textprobe in deutscher oder englischer Sprache (maximal 5.000 Wörter)
  • Master Psychologie mit Schwerpunkt Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 120 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Psychologie oder ein von der Auswahl­kommission als gleichwertig anerkanntes abgeschlossenes Studium mit einem psychologischen Anteil der Studien­inhalte von mindestens 50 Prozent an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie), von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit, welches folgende Module beinhaltet:
      • quantitative, mathematische oder statistische Methoden (mindestens 10 ECTS)
      • empirische oder experimentelle Methoden (mindestens 10 ECTS)
      • Testtheorie oder psychologische Diagnostik (mindestens 10 ECTS)
      • Allgemeine Psychologie 1, Allgemeine Psychologie 2 oder Kognitive Psychologie (mindestens 10 ECTS)
      • Sozialpsychologie (mindestens 6 ECTS)
      • Arbeits- und Organisations­psychologie, Konsumenten­psychologie oder Pädagogische Psychologie (mindestens 8 ECTS)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Ergebnis des Zulassungs­tests
      • Der Zulassungs­test für die Master­studien­gänge Psychologie kann fakultativ an der Universität Mannheim absolviert werden.
    • studien­relevante Zusatz­qualifikationen wie praktische Tätigkeiten, Berufsausbildungen etc.
  • Master Sociology

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 130 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium in einem sozial­wissenschaft­lichen Studien­gang bzw. in einem als fach­verwandt anerkannten Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • gute Leistungen aus dem Erststudium (mindestens Note 2,5) aus dem Bereich Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik
    • Nachweis über gute englische Sprach­kenntnisse (Nachreichung möglich bis 15. August)

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master Sprache und Kommunikation

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Studium in einem linguistischen oder philologischen Studien­gang der Anglistik/Amerikanistik, Germanistik oder Romanistik bzw. in einem als gleichwertig anerkannten Studien­gang mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • Sprach­kenntnisse in Englisch (Niveau Stufe B2)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • die ECTS-gewichtete Durchschnitts­fach­note des linguistischen Anteils im Bachelor­studium
    • Motivations­schreiben in deutscher Sprache (max. 500 Wörter):
      • Motivation für das Master­studium der Sprache und Kommunikation
      • Gründe für die Wahl des Master­studien­gangs an der Universität Mannheim
      • angestrebte Studien­schwerpunkte während des Master­studiums
      • anschließende berufliche Zukunftspläne
      • Bezug des absolvierten Erststudiums zum angestrebten Studien­gang
    • studien­relevante Vorerfahrungen (Berufsausbildung, Berufspraxis, Praktika)
    • mehrmonatige studien­relevante Auslands­aufenthalte
    • einschlägige Auszeichnungen (Preise, wissenschaft­liche Publikationen, Vorträge auf Konferenzen oder Stipendien)
  • Master Volkswirtschafts­lehre

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 120 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Volkswirtschafts­lehre oder ein als gleichwertig anerkanntes abgeschlossenes Studium mit mindestens Abschlussnote 2,5 an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit     
    • Nachweis englischer Sprach­kenntnisse (Nachreichung möglich bis 15. August)

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • Motivations­schreiben (auf Deutsch oder Englisch, maximal zwei Seiten)    
    • Essay (auf Deutsch oder Englisch maximal 25 Seiten)
  • Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Studium in einem rechts­wissenschaft­lichen Studien­gang oder in einem von der Auswahl­kommission als gleichwertig anerkannten Studien­gang mit einem rechts­wissenschaft­lichen Anteil von mindestens 30 ECTS-Punkten an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
    • Nachweis über gute englische Sprach­kenntnisse (Nachreichung möglich bis 15. August)
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master Wirtschafts­informatik

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 130 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Wirtschafts­informatik oder eines gleichwertigen Studiums in einem wirtschafts­wissenschaft­lichen oder informatischen Studien­gang an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn dieses Studium einen Informatik-Anteil von mindestens 30 ECTS, einen Anteil an Wirtschafts­wissenschaften oder Wirtschafts­informatik von 30 ECTS sowie einen Anteil an Mathematik oder Statistik im Umfang von 18 ECTS aufweist. Im Rahmen des Informatik-Anteils müssen dabei mindestens 8 ECTS aus dem Bereich der Programmierung nachgewiesen werden.
    • Nachweis über gute englische Sprach­kenntnisse (Nachreichung möglich bis 15. August bzw. 15. Januar)

    Auswahlkriterien

    • Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums
    • kaufmännische, informatische oder vergleichbare einschlägige berufspraktische Tätigkeiten, besondere Leistungen oder Qualifikationen mit Bezug zum Master­studium
    • Auslands­semester
  • Master Wirtschafts­mathematik

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 140 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Wirtschafts­mathematik oder ein von der Auswahl­kommission als gleichwertig anerkanntes abgeschlossenes Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule (auch Berufsakademie) von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Das Bachelor­studium muss einen Mathematik-Anteil von mindestens 80 ECTS sowie einen Anteil in Wirtschafts­wissenschaften von mindestens 30 ECTS beinhalten.
      • Der Abschluss muss mindestens mit einer Gesamtnote von 2,8 bewertet worden sein.
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Die Auswahlkriterien finden keine Anwendung, da dieser Studien­gang aktuell nicht zulassungs­beschränkt ist.

  • Master Wirtschafts­pädagogik

    Zugangs­voraussetzungen

    Sollte das Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studien­gangs noch nicht vorliegen, können Sie sich dennoch bewerben, wenn Sie mindestens 135 ECTS nachweisen.

    • abgeschlossenes Bachelor­studium der Wirtschafts­pädagogik oder eines gleichwertigen wirtschafts­wissenschaft­lichen Studien­gangs an einer in- oder ausländischen Hochschule von mindestens 180 ECTS oder mindestens drei Jahren Regel­studien­zeit
      • Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn im dem Studien­gang Kompetenzen im Umfang von mindestens 120 ECTS erworben wurden, die mit im Bachelor­studien­gang Wirtschafts­pädagogik an der Universität Mannheim vermittelten Kompetenzen übereinstimmen. Fehlen Fach­kenntnisse bis maximal 60 ECTS können Sie sich trotzdem bewerben, denn diese Fach­kenntnisse können nachgeholt werden.
    • Nachweis deutscher Sprach­kenntnisse

    Auswahlkriterien
    Abschlussnote bzw. die aufgrund bisheriger Prüfungs­leistungen ermittelte Durchschnitts­note des Bachelor­studiums.