Auswahlkriterien
Neben den obligatorischen Zugangsvoraussetzungen werden bei den meisten Studiengängen im Vergabeverfahren noch weitere Leistungen berücksichtigt, die Ihre Chancen auf eine Zulassung erhöhen. Je nach Studiengang handelt es sich zum Beispiel um zum Studiengang passende Praktika, berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten, Auslandssemester, Essays, Motivationsschreiben oder Auszeichnungen.
Diese Leistungen werden folglich als Auswahlkriterien berücksichtigt, sind aber nicht unbedingt für die Bewerbung notwendig. Welche Auswahlkriterien für Ihren Wunschstudiengang relevant sind, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Auswahlsatzung.
Wir können Ihre Leistungen nur berücksichtigen, wenn Sie diese in der Onlinebewerbung angeben und entsprechende Belege einreichen.
Häufige Fragen zu den Belegen
Was muss ich bei meinen Belegen beachten?
Beachten Sie bei Ihren Belegen Folgendes:
- Ihr Name muss auf dem Beleg stehen.
- Aus dem Beleg müssen die ausgeübte Tätigkeit und der Zeitraum der Beschäftigung hervorgehen.
- Der Nachweis muss nach oder während der Beschäftigung erstellt worden sein. Vorabbestätigungen und Verträge werden nicht akzeptiert.
- Der Beleg muss von der ausstellenden Institution unterschrieben und/
oder gestempelt sein.
Für praktische Tätigkeiten bieten wir auch Standardbelege in deutscher und englischer Sprache an, um Ihnen das Verfahren zu erleichtern.
In welcher Form müssen die Belege vorliegen?
Für den Nachweis nicht zugangsrelevanter Auswahlkriterien sind Uploads der Belege ausreichend.
In welcher Sprache soll mein Beleg ausgestellt werden?
Wir akzeptieren Nachweise in deutscher oder englischer Sprache. Falls Ihr Beleg in einer anderen Sprache erstellt ist, können Sie ihn selbst auf Deutsch oder Englisch übersetzen. Laden Sie bitte zudem den Originalbeleg hoch.
Wie belege ich meinen Auslandsaufenthalt?
Flugtickets, Visa oder Ähnliches zählen nicht als Beleg für Ihren Auslandsaufenthalt. Ihre Bescheinigungen müssen bestimmte Daten enthalten, damit wir sie berücksichtigen können: Der genaue Zeitraum, die Art der Tätigkeit sowie die Angaben zur arbeitgebenden Institution und deren Firmenstempel/
Unterschrift müssen aus dem Nachweis hervorgehen.