Beschwerde- und Meldestellen
Auf dieser Seite finden Sie die Beschwerde- und Meldestellen an der Universität Mannheim. Die Liste ist alphabetisch sortiert.
Im Rahmen einer Beschwerde prüfen wir den Sachverhalt und leiten gegebenenfalls weitere Schritte ein. Bitte beachten Sie, dass eine Beschwerde ein formalisiertes Verfahren ist. Zur Bearbeitung der Beschwerde und zur Aufklärung des Sachverhalts ist es erforderlich, die von Ihnen übermittelten Angaben sowie gegebenenfalls Ihre Identität gegenüber weiteren zuständigen Stellen sowie beteiligten oder beschuldigten Personen offenzulegen. Aus diesem Grund kann eine Beschwerde nicht im gleichen Umfang vertraulich behandelt werden wie eine Beratung. Die jeweiligen Maßnahmen, die auf eine Beschwerde folgen, variieren je nach Fall und können beispielsweise strafrechtlicher oder dienstrechtlicher Natur sein.
Damit Sie Ihre Rechte und Pflichten im Beschwerdeverfahren sowie die möglichen Verfahrenswege kennen, empfehlen wir Ihnen, vorab ein unverbindliches und vertrauliches Beratungsgespräch mit den jeweils zuständigen Ansprechpersonen in Anspruch zu nehmen.
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Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und bei sexueller Belästigung für Beschäftigte und Bewerber*innen Wenden Sie sich an die Leitung des Dezernats V. |
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Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und bei sexueller Belästigung für Studierende Wenden Sie sich an die Leitung des Justitiariats. Wir empfehlen vorab außerdem eine Beratung bei der Ansprechperson für (Anti-)Diskriminierung oder bei den Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung. |
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Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Anschrift: |
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Sicherheit und Notfälle
Bei Notfällen finden alle Universitätsmitglieder Informationen und Hilfe auf der Seite Sicherheit und Notfälle.
