Hinweise für Seminarteilnehmer*innen

1. Anmeldung und Themenvergabe

  1. In der Regel wird in jedem Semester die Möglichkeit gegeben, die Bachelor­arbeit / Studien­arbeit / Seminararbeit anzufertigen. In der Regel finden die Kampagnen in der vorlesungs­freien Zeit statt. Auf der Internetseite des Lehr­stuhls werden die Daten der Kampagnen und die Daten der Vorbesprechung und Vergabe der Themen bekannt gegeben.
  2. Die Themen werden während der angegebenen Zeit (Vorbesprechung und Vergabe der Themen) an die jeweiligen Teilnehmenden vergeben. Es können bei der Themenvergabe Präferenzen bezüglich des Themas der Arbeit geäußert werden, denen jedoch nicht immer entsprochen werden kann.
  3. Bei der Vorbesprechung und Themenvergabe erfolgt auch die Anmeldung zur Bachelor­arbeit/Studien­arbeit im Schwerpunkt­bereich Wirtschafts­recht. Das Formular „Anmeldung zur Bachelor­arbeit / Studien­arbeit im Schwerpunkt­bereich Wirtschafts­recht“, das über die Homepage der Abteilung abgerufen werden kann, ist nach der Vorbesprechung ausgefüllt per E-Mail an den Lehr­stuhl (lehrstuhl.makowsky@uni-mannheim.de) zu senden.

(Hinweis: Die Anmeldung zur Studien­arbeit ist nur gültig, sofern zuvor die elektronische Anmeldung zum Schwerpunkt­bereich Wirtschafts­recht und zum Wahl­bereich erfolgt ist.)

2. Abgabe der schriftlichen Arbeit

  1. Die Bearbeitungs­frist nach § 13 Abs. 4 JuSPO bzw. § 14 Abs. 4 SPUMA läuft ab dem Tag, an dem Sie Ihr Thema erhalten haben und das oben genannte Formular abgegeben haben. Zur Wahrung der Frist muss die Studien­arbeit innerhalb von vier Wochen (§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 Alt. 1 und 193 BGB gelten entsprechend) digital (bis spätestens 23:59 Uhr) eingereicht werden. Zusätzlich muss die Arbeit spätestens am darauffolgenden Werktag um 12 Uhr am Lehr­stuhl abgegeben werden. Alternativ kann die Arbeit postalisch an den Lehr­stuhl gesendet werden (Poststempel des Abgabetages).
  2. Die Arbeit muss die folgende, eigenhändig unterschriebene Erklärung enthalten:  „Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen in schriftlicher oder elektronischer Form entnommen sind, habe ich als solche unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass im Falle einer falschen Versicherung die Arbeit mit ‚ungenügend (0 Punkte)‘ bewertet werden kann. Ich bin ferner damit einverstanden, dass meine Arbeit zum Zwecke eines Plagiatsabgleichs in elektronischer Form versendet und gespeichert werden kann.“
  3. Wir untersuchen die Arbeit mittels einer Software auf Plagiate. Hierzu ist die Arbeit als Datei (nur der eigentlichen Text, nicht Deckblatt, Literatur­verzeichnis, Gliederung und die Versicherung, dass die Arbeit selbständig angefertigt wurde) an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: wiebke.de.raaf@uni-mannheim.de.
  4. Die Arbeit wird nicht bewertet, wenn Sie die oben genannte Erklärung nicht abgeben.
  5. Die elektronische Fassung wird auch an alle übrigen Teilnehmenden des Seminars versandt.

3. Hinweise zur schriftlichen Arbeit

  1. Die Bachelor­arbeit darf den Umfang von 50.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Von der Begrenzung nicht erfasst sind die Gliederung, das Literatur­verzeichnis sowie die Quellenangaben in den Fußnoten, die sich auf den Nachweis der zitierten Rechts­prechung und Literatur zu beschränken haben.
  2. Für etwaige Korrekturen ist ein Rand von etwa einem Drittel jeder Seite freizulassen; die Schriftgröße des Haupttextes sollte nicht kleiner als 12 Punkt gewählt werden.
  3. Zum formalen Aufbau: Titelblatt mit genauer Angabe des Themas, des Betreuers und des Verfassenden; Gliederungs­übersicht; Literatur­verzeichnis; Text; Versicherung gemäß Punkt 2.3 (alles gemäß den üblichen Gepflogenheiten bei Hausarbeiten).
  4. Kontrollfragen zum Inhalt: Weiß man nach Lektüre der Arbeit, was es mit dem Thema „auf sich hat“? Wird er über die einschlägigen Probleme und möglichen Lösungen informiert? Kommt die eigene Auffassung des Verfassenden hinreichend deutlich zum Ausdruck?
  5. Das Auffinden der nötigen Literatur ist Teil der wissenschaft­lichen Leistung.
  6. Wenn benötigte Bücher nicht in der Bereichs­bibliothek stehen, sondern im Institut für Medizinrecht oder am Lehr­stuhl, können Sie die Bücher für kurze Zeit ausleihen. Bitte zögern Sie nicht, sich an die Mitarbeiter*innen des Lehr­stuhls zu wenden.
  7. Sofern bestimmte Literatur in der Bibliothek nicht vorhanden ist, geben Sie mir oder meinen Mitarbeiter*innen einen Hinweis, damit geprüft werden kann, ob die Literatur gekauft wird.

4. Seminar und mündliche Prüfung

  1. Das Seminar wird nach gemeinsamer Terminabsprache als Blockseminar in der Vorlesungs­zeit stattfinden.
  2. Alle Teilnehmenden haben über ihr Thema einen Vortrag zu halten. Der Vortrag soll in etwa 20 Minuten dauern. Es schließt sich eine etwa halbstündige Diskussion an. Von allen Teilnehmenden wird erwartet, dass sie die Arbeiten der übrigen Teilnehmenden gelesen haben. Deshalb soll der mündliche Vortrag nicht den kompletten Inhalt des schriftlichen Referats wiederholen, sondern nur als Auftakt für die Diskussion die wesentlichen Streitpunkte und Ergebnisse darstellen. Der Vortrag muss auch nicht der gleichen Gliederung folgen.
  3. Präsentations­technik sollte eingesetzt werden. Laptop und Beamer stehen zur Verfügung.
  4. In die Benotung geht der mündliche Vortrag im Rahmen des Seminars sowie das Diskussions­verhalten beim eigenen Vortrag und bei den Vorträgen der anderen Seminarteilnehmenden mit ein.

5. Hinweise zur Bewertung

5.1 Schriftlicher Teil

  1. Für die Bewertung der schriftlichen Arbeit kommt es neben einer klaren und verständlichen Darstellung der behandelten Probleme und der dazu vertretenen Auffassungen entscheidend darauf an, dass Sie eine eigenständige Argumentation entwickeln und begründet Position beziehen. Versuchen Sie insbesondere, die Systematik und die innere Rechtfertigung der Regelungen zu ergründen oder die dahinter stehenden Sach­probleme aufzudecken. Natürlich erwarte ich nicht von Ihnen, dass Sie wissenschaft­liche Pionierleistungen erbringen. Sie sollten aber doch eine eigene Perspektive auf Ihr Thema entwickeln. Die bloße Wiedergabe des Diskussionsstands oder gar nur der Regelungen genügt in keinem Falle, um eine gute oder auch nur durchschnittliche Bewertung zu erzielen.
  2. Zu einer wissenschaft­lichen Arbeit gehört es, dass Sie insbesondere bei Streitfragen die einschlägige Rechts­prechung und Literatur aufarbeiten und in Fußnoten nachweisen.
  3. Nach Möglichkeit sind die Originalquellen zu zitieren. Wenn Sie sich also z.B. auf Aussagen der Rechts­prechung beziehen, sollten Sie dafür vor allem Entscheidungen anführen, nicht aber (oder nur ergänzend) Zusammenfassungen in der Literatur.
  4. Unzulässig sind „Blindzitate“, also das Übernehmen von Nachweisen aus einer Veröffentlichung, ohne die jeweilige Quelle selbst nachgelesen zu haben. Erkennbare Blindzitate führen zu Punktabzügen. (Übrigens: Blindzitate sind für geübte Leser häufig leicht zu erkennen.)
  5. In die Bewertung der schriftlichen Arbeit fließt ferner die formale Qualität maßgeblich ein: Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Grundregeln wissenschaft­lichen Arbeitens beherrschen. Dies betrifft insbesondere eine übersichtliche und folgerichtige Gliederung, ein vollständiges und korrektes Literatur­verzeichnis, die Benutzung aktueller Auflagen (sofern nicht gezielt eine Vorauflage in Bezug genommen wird) und eine gebräuchliche und konsequent durchgehaltene Zitierweise.
  6. Bei Zitaten ist immer auf die genaue Fundstelle zu verweisen, also etwa bei Entscheidungen und Aufsätzen auch auf die Seite, auf der sich die konkrete Aussage befindet.
  7. Plagiate und sonstige Täuschungs­versuche führen ohne Weiteres dazu, dass die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird. Ein Plagiat liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Textstelle wörtlich übernommen wird, ohne sie mit Anführungs­zeichen und Quellennachweis als wörtliches Zitat zu kennzeichnen.

5.2 Mündlicher Teil

  1. Für die Gesamtnote der Bachelor­arbeit/Studien­arbeit berücksichtige ich auch die mündlichen Seminarleistungen, also den eigenen Vortrag und die Diskussionsbeiträge zu anderen Vorträgen.
  2. Für die Bewertung der mündlichen Leistung ist vor allem ein klarer und überzeugender Vortrag ausschlaggebend.
  3. Ein guter Vortrag ist in aller Regel nur ein frei gehaltener Vortrag. Ablesen ist für Zuhörenden regelmäßig ermüdend und verführt den Vortragenden dazu, sich zu wenig auf die Besonderheiten einer mündlichen, rechts­wissenschaft­lichen Diskussion einzustellen.
  4. Nach Ihrem Vortrag findet eine Diskussion statt, an der sich alle Teilnehmenden beteiligen können und sollen. Als Vortragende sollten Sie sich deshalb auch darauf vorbereiten, Ihre Thesen in der Diskussion zu vertreten und ggf. gegen Einwände zu verteidigen.

Viel Erfolg beim Anfertigen Ihrer Arbeit und bei Ihrem Vortrag!

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