Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z. B. Abitur)
Die Hochschulzugangsberechtigung berechtigt Sie zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule. In Deutschland ist die HZB in der Regel das Abitur.
1. Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, wählen Sie bitte die betreffende Stadt bzw. den Kreis aus, in dem/der Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben.
Das Feld „Ansonsten bei Erwerb der HZB im Ausland bitte Staat angeben“ bleibt in diesem Fall auf „Bitte auswählen“.
2. Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, so bleibt das Feld „Stadt / Kreis des Erwerbs der HZB im Inland“ auf „Bitte auswählen“.
Sie wählen dann im zweiten Feld das Land, in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben.
Art der HZB:
Bitte wählen Sie: Ausland (fachgebundene Hochschulreife)
Note der HZB:
Bitte geben Sie bei der Abfrage der Note bei beiden Feldern „n“ ein.
3. Hochschulzugang aufgrund Beruflicher Qualifikation
Beruflich Qualifizierte mit Eignungsprüfung wählen bei „Art der HZB“ bitte „Sonstiges“ aus.
Alle anderen Beruflich Qualifizierten (Meister, Aufstiegsfortbildung, Fachschule) wählen bei „Art der HZB“ bitte „Beruflich Qualifizierte (allg. HR)“.
Bei „Datum des Erwerbs“ und der „Note“ geben Sie - je nach Art der Beruflichen Qualifikation - entweder die Daten Ihrer Meisterprüfung/Aufstiegsfortbildung/Fachschule oder aber die Daten der vorliegenden Eignungsprüfung an.
Sollten zu diesem Hilfethema noch Fragen offen bleiben, so wenden Sie sich bitte direkt an uns. Entweder per E-Mail an bewerbung(at)uni-mannheim.de oder über dieses Fragenformular.