Unbedenklichkeits­bescheinigung

Unbedingt notwendig für eine Bewerbung in ein höheres Fach­semester ist eine Unbedenklichkeits­bescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungs­anspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fach­semester eines ähnlichen Studien­gangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeits­bescheinigung.

Es gibt hierbei kein Standard­verfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungs­anspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.