Vollmacht

Eine Vollmacht ist nur notwendig, wenn Sie sich vertreten lassen möchten.
Falls Sie dies wünschen, reichen Sie die Vollmacht zusammen mit den Bewerbungs­unterlagen bei uns ein. Ohne eine vorliegende Vollmacht können Dritte (zum Beispiel Ihre Eltern) weder Informationen zu Ihrer Bewerbung erhalten, noch Ihre Einschreibung vornehmen.