Guide für internationale Praktikant*innen und Kurzzeitstudierende

Herzlich Willkommen an der Universität Mannheim! Wir freuen uns, Sie als internationale Praktikant*innen/Kurzzeitstudierende begrüßen zu können.
Der folgende Guide bietet Ihnen viele nützliche Hinweise und Informationen, um Ihre Zeit an der Universität Mannheim vorzubereiten.
Guide für internationale Praktikant*innen und Kurzzeitstudierende
Ansprechpersonen
Team Internationale Austauschstudierende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt
L 1, 1
68161 MannheimE-Mail: incomings uni-mannheim.deVisum/
Aufenthaltserlaubnis Die Einreisebestimmungen für Deutschland sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen für Ihr Heimatland und beantragen Sie (wenn benötigt) so früh wie möglich ein Einreisevisum. Am besten direkt, nachdem Sie Ihren Letter of Admission erhalten haben.
Staaten, die kein Visum benötigen:
Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise- oder Studierendenvisum für Deutschland.Bürgerinnen und Bürger der folgenden Länder benötigen auch kein Einreise- oder Studierendenvisum, müssen jedoch bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen, nachdem sie an der Universität in Deutschland immatrikuliert worden sind:
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Korea (Republik Korea, Südkorea)
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- USA
- Vereinigtes Königreich
Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Visumspflicht durch Ihre Staatsbürgerschaft und nicht durch das Land, in dem Sie studieren, bestimmt wird. Wenn Sie zum Beispiel in einem europäischen Land studieren und eine Aufenthaltserlaubnis für dieses Land haben, müssen Sie trotzdem ein Studierendenvisum für Deutschland beantragen. In diesem Fall wenden Sie sich an die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat in dem Land, in dem Sie momentan studieren oder in Ihrem Heimatland.
Visumspflichtige Länder:
Studierende aus allen anderen Ländern müssen noch in ihrem Heimatland ein Visum für Deutschland beantragen. Ein Touristenvisum kann in diesem Fall nicht für die Einreise nach Deutschland akzeptiert werden. Deshalb benötigen Studierende aus den meisten Ländern ein Einreisevisum. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.Bitte beantragen Sie Ihr Einreise-/Studierenden-/Bewerbervisum so bald wie möglich bei der verantwortlichen deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Legen Sie bei der Beantragung die schriftliche Zusage (“Letter of Admission”) von der Universität Mannheim vor. Alle Studierenden, die ein Einreise-/Studierenden-/Bewerbervisum benötigen, müssen ihr Visum auch vor der Immatrikulation in ihrem Mobility Online Workflow hochladen.
Ihr Einreisevisum wird in eine studentische Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, sobald Sie an der Universität eingeschrieben sind. Um das Visum umwandeln zu lassen, müssen Sie einen Termin mit einer Angestellten oder einem Angestellten der Ausländerbehörde vereinbaren. Ein Touristenvisum kann nach der Einreise nach Deutschland nicht in eine studentische Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Krankenversicherung
Nachweis über eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder Befreiung von der Versicherungspflicht für Studierende. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt.
Sie können auf dieser Seite einen Termin bei einer gesetzlichen Krankenkasse machen, um sich gesetzlich versichern zu lassen oder eine Befreiung zu beantragen.
Sind Sie in Deutschland gesetzlich versichert?
- Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, dass Sie bei der Krankenkasse versichert sind.
Haben Sie eine European/
Global Health Insurance Card (EHIC/GHIC)
ODER ein AT-11
ODER sind Sie privat versichert?- Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ anfordern. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.
Bitte fordern Sie den Meldegrund M10 möglichst direkt nach Erhalt der „Enrollment Preparations“ E-Mail an, damit der Nachweis möglichst frühzeitig bei uns eintrifft. Ohne diesen Nachweis kann eine Immatrikulation nicht erfolgen.
Bitte beachten Sie:
- Die Einreichung einer Versichertenkarte/
EHIC oder schriftlichen Mitgliedsbescheinigung reichen nicht aus. - Wir empfehlen Studierenden aus nicht-EU Ländern sowie nicht-EFTA Ländern dringend, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Andernfalls müssen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen in der Regel erst einmal selbst bezahlen. Dies können sehr hohe Summen sein (je nach Krankheitsbild bzw. Umfang der Behandlung bis zu mehreren Tausend Euro!).
- Die Rückerstattung von Rechnungsbeträgen durch die Versicherung im Heimatland kann längere Zeit dauern, was zu finanziellen Problemen führen kann. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Versicherungen im Heimatland nicht die gleiche Abdeckung haben wie (gesetzliche) Versicherungen in Deutschland. Die folgenden Leistungen sind bei Versicherungen, die im Heimatland abgeschlossen werden, oft ausgeschlossen:
- Ambulante und stationäre Auslandsbehandlungen chronischer Erkrankungen
- Unfälle, die unter Alkoholeinfluss passieren oder selbst verschuldet sind
- Zahnbehandlungen
- Schwangerschaftsvorsorge
- Wenn Sie sich einmal gegen den Eintritt in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, ist diese Entscheidung nicht mehr rückgängig zu machen. Das bedeutet, Sie können, so lange Sie Studierende/
r in Deutschland sind, nicht mehr zum Studierendentarif in eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse wechseln. - Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung kostet ca. 125 € im Monat (Studierendentarif von allen gesetzlichen Krankenkassen). Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Immatrikulation. Für das Frühjahrs-/Sommersemester beginnt der Versicherungsschutz jedoch frühestenes am 1. Februar (administrativer Semesterbeginn). Falls Sie früher nach Mannheim/
Deutschland einreisen, empfehlen wir Ihnen dringend, (nur) für die Zeit davor eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. - Mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Krankenversicherung. In diesem Fall müssen Sie sich um eine private Krankenversicherung kümmern.
- Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir für Sie in diesem Dokument zusammengefasst: Pflichtleistungen Krankenversicherung. (PDF)
Semesterbeitrag
Jede*r Studierende*r, die/
der an einer deutschen Universität eingeschrieben ist (auch Austauschstudierende, sowie internationale Praktikant*innen und Kurzzeitstudierende), muss den Semesterbeitrag des Studierendenwerks zahlen. Der Semesterbeitrag für das Herbst-/Wintersemester 2025 beträgt für internationale Austauschstudierende, Praktikan*innen und Kurzzeitstudierende 100,00 €. Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf die unten genannte Bankverbindung. Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck, den Sie in unserer E-Mail mit dem Betreff „University of Mannheim: Notification of Semester Fees“ erhalten haben, an. Nur so kann Ihre Zahlung Ihnen zugeordnet werden. In dieser Email finden Sie auch die Zahlungsfrist.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen und die Zahlungsfrist sich je nach Austauschprogramm unterscheiden können. Über etwaige Abweichungen informieren wir Sie per E-Mail.
Bankverbindung
Universität Mannheim
Baden-Württembergische Bank / LBBW
IBAN: DE23600501010001379273
BIC: SOLA DE ST 600Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, können Sie diese in Ihrem Selfservice in Portal² sehen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 5 Werktage dauert.
Um Nachzahlungen zu vermeiden, übernehmen Sie bitte ALLE Gebühren für die Auslandsüberweisung, auch das Entgelt der Empfängerbank!
Bitte bewahren Sie einen Nachweis über die Zahlung in Ihren Unterlagen auf.Immatrikulation
Ihre Immatrikulation führen wir regulär während der Welcome Week durch. Die Welcome Week findet immer in der Woche vor dem Vorlesungsbeginn statt. Studierende des Kurzzeitprogramms mit der University of Durham werden irregulär im Juni eingeschrieben.
Um Sie immatrikulieren zu können müssen Sie vorher alle notwendigen Nachweise bei uns per E-Mail an incomings eingereicht haben: uni-mannheim.de- Bestätigung der korrekten Schreibweise Ihres Namens
- Bestätigung Ihrer Nationalität
- Ggf. ein Scan Ihres Visums, sofern notwendig
- Ihre Adresse in Mannheim
- Haben Sie bereits Ihre Krankenversicherung nachgewiesen und „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ bei einer gesetzlichen Krankenkasse angefordert?
- Falls Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule
ecUM (Studierendenausweis)
Ihr Studierendenausweis („ecUM“) ist für das Studieren in Mannheim vielseitig einsetzbar. Sie können damit die Drucker nutzen, Ihr Mittagessen in der Mensa bezahlen oder die Schließfächer in den Bibliotheken nutzen.
Sie beantragen Ihre ecUM, indem Sie nach Ihrer Immatrikulation ein Passfoto in Portal² hochladen. Die ecUM wird Ihnen dann per Post zugesendet. Stellen Sie daher vor dem Foto Upload sicher, dass Ihre korrekte Adresse im Portal² hinterlegt ist und Ihr Name auf Ihrem Briefkasten steht.
Informieren Sie sich genauer über Ihre ecUM und wie Sie sie erhalten.
Anreise nach Mannheim
Damit Sie Ihren Weg zu uns besser planen können, haben wir die wichtigsten Anreisemöglichkeiten für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
Haftpflichtversicherung
Wir empfehlen unseren internationalen Studierenden, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab (zum Beispiel den durch einen Fahrradunfall verursachten Schaden an einem Auto). Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die Haftung aus Sportausübung sowie die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz. Eine Privathaftpflichtversicherung war in der Vergangenheit schon sehr nützlich für unsere Austauschstudierenden. Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung in Ihrem Heimatland abschließen, achten Sie bitte darauf, dass sie auch im Ausland gültig ist.
Deutschkurse
Studium Generale offers German language courses for different levels. There are no ECTS credits for these courses. Have a look at the Studium Generale website for the course program and registration.
Unterkunft in Mannheim
Wohngemeinschaft (WG) oder Wohnung?
Viele Studierende in Deutschland ziehen es vor in einer WG zu wohnen, in der sie zwar ihr eigenes Zimmer haben, aber andere Räume wie Küche und Bad mit einem oder mehreren Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen teilen. Ob in einer WG Männer und Frauen zusammenwohnen oder nicht, ist unterschiedlich. Einige Studierende bevorzugen jedoch eine Einzimmerwohnung, in der sie ihr eigenes kleines Bad und eine kleine Küche haben. Beides hat natürlich Vor- und Nachteile für Sie und es ist hilfreich, zu Beginn zu überlegen, welche Option besser zu Ihnen passt.
Eine WG ist häufig deutlich günstiger als eine Einzimmerwohnung, da Sie sich einige Kosten mit Ihren Mitbewohnern teilen können. Je nach WG-Organisation teilen Sie nicht nur Kosten für Strom und Internet, sondern vielleicht auch Ausgaben für Lebensmittel, Putzmittel etc. Außerdem finden Sie über ihre WG-Mitglieder und deren Freunde schneller Anschluss in Mannheim. Zudem sind Sie nicht gezwungen die Wohnung komplett alleine aufzuräumen. Im Vergleich zu einer WG ist eine Einzimmerwohnung im Schnitt teurer als ein WG-Zimmer, garantiert Ihnen aber mehr Unabhängigkeit und Privatsphäre.
Ein WG-Zimmer kostet in Mannheim durchschnittlich 400 bis 550 Euro. Es ist üblich, dass Sie eine Kaution in Höhe von zwei Kaltmieten an die Vermieter bezahlen.
Mannheim kennenlernen
In vielen Suchmaschinen werden Sie aufgefordert, bevorzugte Stadtteile anzugeben, um die Trefferliste einzuschränken. Bei internationalen Studierenden sind folgende Stadtteile beliebt, da sie nah der Universität liegen:
Aufgrund der sehr guten Lage dieser Stadtteile sind auch die Mieten entsprechend hoch. Daher lohnt es sich, auch in anderen Stadtteilen nach Wohnungen zu suchen (z. B. Almenhof, Neuostheim, Feudenheim, Waldhof, Käfertal), da sie alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut an die Innenstadt angebunden sind. Tagsüber fahren die Straßenbahnen alle zehn Minuten, am Abend alle 20 Minuten. In der Nacht können Sie auf Taxen und Busse ausweichen.
Webseiten
Hier finden Sie eine Auswahl an Webseiten mit Wohnungsanzeigen (teilweise von Immobilienmaklern) und Anlaufstellen mit Wohnungsanzeigen.
Es ist nicht auszuschließen, dass auch unseriöse Zimmerangebote auf diesen Websites zu finden sind. Wir raten dringend davon ab, an private Vermieter Zahlungen (auf nicht-deutsche Bankkonten) zu leisten bevor Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie einen Aufenthaltstitel für Ihren Aufenthalt in Mannheim benötigen, raten wir davon ab, ein Zimmer über Airbnb zu buchen. Normalerweise ist eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Mannheim über Airbnb nicht möglich. Dies ist jedoch notwendig, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Zimmerbörse des Akademischen Auslandsamts
Hier vermieten Mannheimer Studierende, die für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen, ihre privaten Zimmer: http://zimmer.uni-mannheim.de
Bitte beachten Sie, dass die hier inserierten Zimmer privat vermietet werden und das Akademische Auslandsamt der Universität Mannheim keine Vermittlungsfunktion einnimmt. Die Mietverträge kommen ohne Mitwirkung des Akademischen Auslandsamts zustande.
Privatzimmerbörse des Studierendenwerks
Das Studierendenwerk bietet auch eine Privatzimmervermittlung an. Hierfür müssen Sie schon an der Universität Mannheim eingeschrieben sein und persönlich beim Studierendenwerk vorbeikommen (bitte ecUM mitbringen).
Internetportale zur Wohnungssuche (Auswahl)
- WG gesucht (Filtern nach möbliertem Wohnraum möglich)
- Immobilienscout 24 (sehr bekanntes Suchportal in Deutschland)
- Zimmerbörse des Auslandsamtes der Uni Mannheim
- Housing Anywhere
- Immonet
Bitte beachten Sie auch, dass das Akademische Auslandsamt der Universität Mannheim auch hier keine Vermittlungsfunktion einnimmt und die Mietverträge ohne Mitwirkung des Akademischen Auslandsamts zustande kommen.
Tips zum Abschluss eines Mietvertrags
Für den erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages auf dem privaten Wohnungsmarkt haben wir Ihnen eine Liste mit nützlichen Tipps zusammengestellt. Es handelt sich hierbei nur um Empfehlungen und Hilfestellungen.
Nebenkosten
Zu den Betriebs- oder Nebenkosten zählen verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung, Wasser, Strom und Gas, sowie Kosten, die nicht nur für die gemietete Wohnung, sondern das gesamte Haus anfallen und deshalb anteilig auf jede Wohnung des Hauses verteilt werden. Dazu gehören zum Beispiel Müllabfuhr, Abwasser, mögliche Fahrstuhlinstandhaltungen, Hausmeister- oder Reinigungskosten. Bitte achten Sie deshalb bei Ihrer Recherche nach Wohnungen darauf, inwieweit die Miete inklusive (sogenannte „Warmmiete“) oder exklusive der Betriebs- oder Nebenkosten (sogenannte „Kaltmiete“ oder „kalt“) angegeben wird, um die Mietpreise vergleichen zu können. Erfragen Sie außerdem genau, welche der verbrauchsabhängigen Nebenkostenarten in einer „Warmmiete“ enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten möglicherweise auf Sie zukommen.
Wichtig ist außerdem, dass insbesondere bei der längerfristigen Anmietung von unmöblierten, aber teilweise auch möblierten Wohnungen, der monatliche Betrag der Nebenkosten eine Art Vorauszahlung darstellt und einmal jährlich mit der Betriebskostenabrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verglichen und verrechnet wird, woraus sich eventuelle Nachzahlungen oder auch Rückerstattungen ergeben können.
Bei der Anmietung von möblierten Wohnungen, insbesondere für kurze Zeiträume, stellt der angegebene Nebenkostenbetrag oder die angegebene „Warmmiete“ meist einen festen Betrag dar.
Telefon- und Internetgebühren sowie die Rundfunkgebühr gehören nicht zu den Betriebs- und Nebenkosten und sind in den meisten Fällen noch zusätzlich zu zahlen. Bei der Anmietung von möblierten Wohnungen können diese Kosten aber manchmal bereits in der Gesamtmiete enthalten sein.
Heizung
Bei der Heizung kann zwischen Gas- oder Zentralheizung unterschieden werden.
Sollte die Wohnung eine Gasheizung besitzen und der Betrag für Gas nicht in den Nebenkosten enthalten sein, müssen Sie in diesem Fall mit entsprechend höheren zusätzlichen Kosten für Gas rechnen. Sollte Gas in den Nebenkosten enthalten sein, kann der Betrag der Nebenkosten in diesem Fall von der Faustregel nach oben abweichen.
Strom und Gas
Sollten diese Nebenkostenarten nicht in Ihrer „Warmmiete“ enthalten sein, müssen Sie sich mit einem Anbieter Ihrer Wahl in Verbindung setzen und sich bei diesem anmelden. Hierzu benötigen Sie den aktuellen Zählerstand beim Einzug, den Sie von Ihrem Vermieter erhalten beziehungsweise erfragen sollten. Nach Ihrer Anmeldung wird vom jeweiligen Anbieter ein monatlich oder vierteljährlich zu zahlender Betrag festgelegt, der sich zumeist am durchschnittlichen Verbrauch des Vormieters orientiert. Diese zu zahlenden Beträge setzen sich aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Komponente zusammen. Am Ende einer jeden Abrechnungsperiode (einmal jährlich) werden dann diese getätigten Vorauszahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Sie erhalten also eine Jahresrechnung aus der eventuelle Nach- oder Rückzahlungen ersichtlich sind. Bei Strom muss für eine Person etwa mit einem monatlichen Betrag zwischen 40 und 90 Euro gerechnet werden, je nach individuellem Verbrauch und Wahl des Anbieters.
Telefon und Internet
Die meisten Wohnungen besitzen Telefon- und Internetanschlüsse, die aber nicht immer freigeschaltet sind. Sie müssen sich mit einem Anbieter Ihrer Wahl in Verbindung setzen und sich für einen von Ihnen gewählten Tarif freischalten lassen. Hier existieren vielfältige Möglichkeiten. Bitte beachten Sie neben den Tarifinformationen auch Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Bei möblierten Wohnungen ist der Telefon- und/
oder Internetanschluss manchmal bereits freigeschaltet und kann sofort genutzt werden. Der Vermieter rechnet die Kosten separat mit Ihnen ab, wenn diese nicht in der Gesamtmiete enthalten sind. Abkürzungen in Wohnungsanzeigen
Verwirrt von den Abkürzungen in Wohnungsanzeigen? Was ist ein 2ZKB, oder was bedeuten WM und NK? Diese Übersicht der gängigsten Abkürzungen (PDF, 185 kB) wird Ihnen helfen.
Bitte beachten Sie, dass die Zimmer und Angebote, die Sie über die hier genannten Resourcen finden, privat vermietet/
Kurzfristige Unterkünfte
Couchsurfing Börse des AStA
Sie haben noch keinen Schlafplatz in Mannheim gefunden und überlegen, wo Sie die ersten Nächte in Mannheim verbringen sollen? Dann können Sie über die Couchsurfingbörse des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) eine kostenlose Notunterkunft bei anderen Studierenden suchen. Falls Sie einen Schlafplatz für die Anfangszeit benötigen, schreiben Sie eine E-Mail oder stellen Sie Ihre Anfrage direkt in der AStA-Couchsurfinggruppe bei Facebook:
E-Mail:
Facebook: www.facebook.com/groups/AStACouchsurfing
Jugendherberge und Hotels
Jugendherberge Mannheim
Rheinpromenade 21
68163 Mannheim
Telefon: +49 621 822718
Preis pro Nacht: ab 43–54 EUR
www.jugendherberge-mannheim.de
Hotel an den Planken
P4, 8
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 158080
Preis pro Nacht: ab 79–99 EUR
https://alter-simpl-mannheim.de/hotel-an-den-planken/
Leonardo Hotel
N 6, 3
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 107 10
Preis pro Nacht: ab 67–100 EUR
https://www.leonardo-hotels.com/leonardo-hotel-mannheim-city-center
Hotel Luise
U1, 11–12
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 18034700
Preis pro Nacht: ab 66–120 EUR
InterCity Hotel Mannheim
Schlossgartenstraße 1 on the corner of block L13 (next to Mannheim main station)
68161 Mannheim
Telefon: +49 621 4018 110
Preis pro Nacht: ab 80–110 EUR
https://hrewards.com/en/intercityhotel-mannheim
Hostel Mannheim
D2, 10
68159 Mannheim
Telefon: +49 (0) 621 43 70 44 43
Preis pro Nacht: ab 39–44 EUR
Team Internationale Austauschstudierende
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt
L 1, 1
68161 Mannheim