Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Guide für internationale Praktikant*innen und Kurzzeit­studierende

Herzlich Willkommen an der Universität Mannheim! Wir freuen uns, Sie als internationale Praktikant*innen/Kurzzeit­studierende begrüßen zu können.

Der folgende Guide bietet Ihnen viele nützliche Hinweise und Informationen, um Ihre Zeit an der Universität Mannheim vorzubereiten.

Guide für internationale Praktikant*innen und Kurzzeit­studierende

  • Ansprechpersonen

    Team Internationale Austausch­studierende

    Universität Mannheim
    Dezernat II – Studien­angelegenheiten
    Akademisches Auslands­amt
    L 1, 1
    68161 Mannheim
  • Visum/Aufenthalts­erlaubnis

    Die Einreise­bestimmungen für Deutschland sind von Land zu Land unter­schiedlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen für Ihr Heimatland und beantragen Sie (wenn benötigt) so früh wie möglich ein Einreisevisum. Am besten direkt, nachdem Sie Ihren Letter of Admission erhalten haben.

    Staaten, die kein Visum benötigen:
    Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise- oder Studierenden­visum für Deutschland.

    Bürgerinnen und Bürger der folgenden Länder benötigen auch kein Einreise- oder Studierenden­visum, müssen jedoch bei der Ausländer­behörde einen Aufenthaltstitel  beantragen, nachdem sie an der Universität in Deutschland immatrikuliert worden sind:

    • Andorra
    • Australien
    • Brasilien
    • El Salvador
    • Honduras
    • Israel
    • Japan
    • Kanada
    • Korea (Republik Korea, Südkorea)
    • Monaco
    • Neuseeland
    • San Marino
    • USA
    • Vereinigtes Königreich

    Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Visumspflicht durch Ihre Staats­bürgerschaft und nicht durch das Land, in dem Sie studieren, bestimmt wird. Wenn Sie zum Beispiel in einem europäischen Land studieren und eine Aufenthalts­erlaubnis für dieses Land haben, müssen Sie trotzdem ein Studierenden­visum für Deutschland beantragen. In diesem Fall wenden Sie sich an die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat in dem Land, in dem Sie momentan studieren oder in Ihrem Heimatland.

    Visumspflichtige Länder:
    Studierende aus allen anderen Ländern müssen noch in ihrem Heimatland ein Visum für Deutschland beantragen. Ein Touristenvisum kann in diesem Fall nicht für die Einreise nach Deutschland akzeptiert werden. Deshalb benötigen Studierende aus den meisten Ländern ein Einreisevisum. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

    Bitte beantragen Sie Ihr Einreise-/Studierenden-/Bewerbervisum so bald wie möglich bei der verantwortlichen deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Legen Sie bei der Beantragung die schriftliche Zusage (“Letter of Admission”) von der Universität Mannheim vor. Alle Studierenden, die ein Einreise-/Studierenden-/Bewerbervisum benötigen, müssen ihr Visum auch vor der Immatrikulation in ihrem Mobility Online Workflow hochladen.

    Ihr Einreisevisum wird in eine studentische Aufenthalts­erlaubnis umgewandelt, sobald Sie an der Universität eingeschrieben sind. Um das Visum umwandeln zu lassen, müssen Sie einen Termin mit einer Angestellten oder einem Angestellten der Ausländer­behörde vereinbaren. Ein Touristenvisum kann nach der Einreise nach Deutschland nicht in eine studentische Aufenthalts­erlaubnis umgewandelt werden.

  • Kranken­versicherung

    Nachweis über eine Kranken­versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder Befreiung von der Versicherungs­pflicht für Studierende. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse  elektronisch an uns übermittelt.

    Sie können auf dieser Seite einen Termin bei einer gesetzlichen Krankenkasse machen, um sich gesetzlich versichern zu lassen oder eine Befreiung zu beantragen.

    Sind Sie in Deutschland gesetzlich versichert?

    • Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, dass Sie bei der Krankenkasse versichert sind.

    Haben Sie eine European/Global Health Insurance Card (EHIC/GHIC)
    ODER ein AT-11
    ODER sind Sie privat versichert?

    • Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ anfordern. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.

    Bitte fordern Sie den Meldegrund M10 möglichst direkt nach Erhalt der „Enrollment Preparations“ E-Mail an, damit der Nachweis möglichst frühzeitig bei uns eintrifft. Ohne diesen Nachweis kann eine Immatrikulation nicht erfolgen.

    Bitte beachten Sie:

    • Die Einreichung einer Versichertenkarte/EHIC oder schriftlichen Mitglieds­bescheinigung reichen nicht aus.
    • Wir empfehlen Studierenden aus nicht-EU Ländern sowie nicht-EFTA Ländern dringend, eine gesetzliche deutsche Kranken­versicherung abzuschließen. Andernfalls müssen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen in der Regel erst einmal selbst bezahlen. Dies können sehr hohe Summen sein (je nach Krankheits­bild bzw. Umfang der Behandlung bis zu mehreren Tausend Euro!).
    • Die Rück­erstattung von Rechnungs­beträgen durch die Versicherung im Heimatland kann längere Zeit dauern, was zu finanz­iellen Problemen führen kann. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Versicherungen im Heimatland nicht die gleiche Abdeckung haben wie (gesetzliche) Versicherungen in Deutschland. Die folgenden Leistungen sind bei Versicherungen, die im Heimatland abgeschlossen werden, oft ausgeschlossen:
      • Ambulante und stationäre Auslands­behandlungen chronischer Erkrankungen
      • Unfälle, die unter Alkoholeinfluss passieren oder selbst verschuldet sind
      • Zahnbehandlungen
      • Schwangerschafts­vorsorge
    • Wenn Sie sich einmal gegen den Eintritt in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, ist diese Entscheidung nicht mehr rückgängig zu machen. Das bedeutet, Sie können, so lange Sie Studierende/r in Deutschland sind, nicht mehr zum Studierenden­tarif in eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse wechseln.
    • Die deutsche gesetzliche Kranken­versicherung kostet ca. 125 € im Monat (Studierenden­tarif von allen gesetzlichen Krankenkassen). Der Versicherungs­schutz beginnt am Tag der Immatrikulation. Für das Frühjahrs-/Sommersemester beginnt der Versicherungs­schutz jedoch frühestenes am 1. Februar (administrativer Semesterbeginn). Falls Sie früher nach Mannheim/Deutschland einreisen, empfehlen wir Ihnen dringend, (nur) für die Zeit davor eine Reisekranken­versicherung abzuschließen.
    • Mit Vollendung des 30. Lebens­jahres endet die studentische Kranken­versicherung. In diesem Fall müssen Sie sich um eine private Kranken­versicherung kümmern.
    • Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung haben wir für Sie in diesem Dokument zusammengefasst: Pflichtleistungen Kranken­versicherung. (PDF)
  • Semesterbeitrag

    Jede*r Studierende*r, die/der an einer deutschen Universität eingeschrieben ist (auch Austausch­studierende, sowie internationale Praktikant*innen und Kurzzeit­studierende), muss den Semesterbeitrag des Studierenden­werks zahlen. Der Semesterbeitrag für das Herbst-/Wintersemester 2025 beträgt für internationale Austausch­studierende, Praktikan*innen und Kurzzeit­studierende 100,00 €.

    Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf die unten genannte Bankverbindung. Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungs­zweck, den Sie in unserer E-Mail mit dem Betreff „University of Mannheim: Notification of Semester Fees“ erhalten haben, an. Nur so kann Ihre Zahlung Ihnen zugeordnet werden. In dieser Email finden Sie auch die Zahlungs­frist.

    Bitte beachten Sie, dass die Informationen und die Zahlungs­frist sich je nach Austausch­programm unter­scheiden können. Über etwaige Abweichungen informieren wir Sie per E-Mail.

    Bankverbindung
    Universität Mannheim
    Baden-Württembergische Bank / LBBW
    IBAN: DE23600501010001379273
    BIC: SOLA DE ST 600

    Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, können Sie diese in Ihrem Selfservice in Portal² sehen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung mindestens 5 Werktage dauert.

    Um Nachzahlungen zu vermeiden, übernehmen Sie bitte ALLE Gebühren für die Auslands­überweisung, auch das Entgelt der Empfängerbank!
    Bitte bewahren Sie einen Nachweis über die Zahlung in Ihren Unter­lagen auf.

  • Immatrikulation

    Ihre Immatrikulation führen wir regulär während der Welcome Week durch. Die Welcome Week findet immer in der Woche vor dem Vorlesungs­beginn statt. Studierende des Kurzzeit­programms mit der University of Durham werden irregulär im Juni eingeschrieben.
    Um Sie immatrikulieren zu können müssen Sie vorher alle notwendigen Nachweise bei uns per E-Mail an incomingsmail-uni-mannheim.de eingereicht haben:

    • Bestätigung der korrekten Schreibweise Ihres Namens
    • Bestätigung Ihrer Nationalität
    • Ggf. ein Scan Ihres Visums, sofern notwendig
    • Ihre Adresse in Mannheim
    • Haben Sie bereits Ihre Kranken­versicherung nachgewiesen und „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ bei einer gesetzlichen Krankenkasse angefordert?
    • Falls Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren: Exmatrikulations­bescheinigung der vorherigen Hochschule
  • ecUM (Studierenden­ausweis)

    Ihr Studierenden­ausweis („ecUM“) ist für das Studieren in Mannheim vielseitig einsetzbar. Sie können damit die Drucker nutzen, Ihr Mittagessen in der Mensa bezahlen oder die Schließfächer in den Bibliotheken nutzen.

    Sie beantragen Ihre ecUM, indem Sie nach Ihrer Immatrikulation ein Passfoto in Portal² hochladen. Die ecUM wird Ihnen dann per Post zugesendet. Stellen Sie daher vor dem Foto Upload sicher, dass Ihre korrekte Adresse im Portal² hinterlegt ist und Ihr Name auf Ihrem Briefkasten steht.

    Informieren Sie sich genauer über Ihre ecUM und wie Sie sie erhalten.

  • Anreise nach Mannheim

    Damit Sie Ihren Weg zu uns besser planen können, haben wir die wichtigsten Anreise­möglichkeiten für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.

  • Haftpflicht­versicherung

    Wir empfehlen unseren internationalen Studierenden, eine Privathaftpflicht­versicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt die typischen Risiken des Alltags ab (zum Beispiel den durch einen Fahrradunfall verursachten Schaden an einem Auto). Versichert sind insbesondere in beschränktem Umfang auch die Haftung aus Sportausübung sowie die Haftung aus Haus- und Wohnungs­besitz. Eine Privathaftpflicht­versicherung war in der Vergangenheit schon sehr nützlich für unsere Austausch­studierenden. Wenn Sie eine Haftpflicht­versicherung in Ihrem Heimatland abschließen, achten Sie bitte darauf, dass sie auch im Ausland gültig ist.

  • Deutschkurse

    Studium Generale offers German language courses for different levels. There are no ECTS credits for these courses. Have a look at the Studium Generale website for the course program and registration.

Unter­kunft in Mannheim

  • Wohngemeinschaft (WG) oder Wohnung?

    Viele Studierende in Deutschland ziehen es vor in einer WG zu wohnen, in der sie zwar ihr eigenes Zimmer haben, aber andere Räume wie Küche und Bad mit einem oder mehreren Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen teilen. Ob in einer WG Männer und Frauen zusammenwohnen oder nicht, ist unter­schiedlich. Einige Studierende bevorzugen jedoch eine Einzimmerwohnung, in der sie ihr eigenes kleines Bad und eine kleine Küche haben. Beides hat natürlich Vor- und Nachteile für Sie und es ist hilfreich, zu Beginn zu überlegen, welche Option besser zu Ihnen passt.

    Eine WG ist häufig deutlich günstiger als eine Einzimmerwohnung, da Sie sich einige Kosten mit Ihren Mitbewohnern teilen können. Je nach WG-Organisation teilen Sie nicht nur Kosten für Strom und Internet, sondern vielleicht auch Ausgaben für Lebens­mittel, Putzmittel etc. Außerdem finden Sie über ihre WG-Mitglieder und deren Freunde schneller Anschluss in Mannheim. Zudem sind Sie nicht gezwungen die Wohnung komplett alleine aufzuräumen. Im Vergleich zu einer WG ist eine Einzimmerwohnung im Schnitt teurer als ein WG-Zimmer, garanti­ert Ihnen aber mehr Unabhängigkeit und Privatsphäre.

    Ein WG-Zimmer kostet in Mannheim durchschnittlich 400 bis 550 Euro. Es ist üblich, dass Sie eine Kaution in Höhe von zwei Kaltmieten an die Vermieter bezahlen.

  • Mannheim kennenlernen

    In vielen Suchmaschinen werden Sie  aufgefordert, bevorzugte Stadtteile anzugeben, um die Trefferliste einzuschränken. Bei internationalen Studierenden  sind folgende Stadtteile beliebt, da sie nah der Universität liegen: 

    1. Innenstadt / Quadrate / City
    2. Schwetzinger Vorstadt
    3. Lindenhof
    4. Neckarstadt-Ost
    5. Oststadt

    Aufgrund der sehr guten Lage dieser Stadtteile sind auch die Mieten entsprechend hoch. Daher lohnt es sich, auch in anderen Stadtteilen nach Wohnungen zu suchen (z. B. Almenhof, Neuostheim, Feudenheim, Waldhof, Käfertal), da sie alle mit öffentlichen Verkehrs­mitteln sehr gut an die Innenstadt angebunden sind. Tagsüber fahren die Straßenbahnen alle zehn Minuten, am Abend alle 20 Minuten. In der Nacht können Sie auf Taxen und Busse ausweichen.

  • Webseiten

    Hier finden Sie eine Auswahl an Webseiten mit Wohnungs­anzeigen (teilweise von Immobilienmaklern) und Anlaufstellen mit Wohnungs­anzeigen.

    Es ist nicht auszuschließen, dass auch unseriöse Zimmerangebote auf diesen Websites zu finden sind. Wir raten dringend davon ab, an private Vermieter Zahlungen (auf nicht-deutsche Bankkonten) zu leisten bevor Sie einen Mietvertrag unter­schrieben haben.

    Bitte beachten Sie: Sollten Sie einen Aufenthaltstitel für Ihren Aufenthalt in Mannheim benötigen, raten wir davon ab, ein Zimmer über Airbnb zu buchen. Normalerweise ist eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Mannheim über Airbnb nicht möglich. Dies ist jedoch notwendig, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.


    Zimmerbörse des Akademischen Auslands­amts

    Hier vermieten Mannheimer Studierende, die für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen, ihre privaten Zimmer: http://zimmer.uni-mannheim.de

    Bitte beachten Sie, dass die hier inserierten Zimmer privat vermietet werden und das Akademische Auslands­amt der Universität Mannheim keine Vermittlungs­funktion einnimmt. Die Mietverträge kommen ohne Mit­wirkung des Akademischen Auslands­amts zustande.


    Privatzimmerbörse des Studierenden­werks

    Das Studierenden­werk bietet auch eine Privatzimmervermittlung an. Hierfür müssen Sie schon an der Universität Mannheim eingeschrieben sein und persönlich beim Studierenden­werk vorbeikommen (bitte ecUM mitbringen).


    Internetportale zur Wohnungs­suche (Auswahl)


    Bitte beachten Sie auch, dass das Akademische Auslands­amt der Universität Mannheim auch hier keine Vermittlungs­funktion einnimmt und die Mietverträge ohne Mit­wirkung des Akademischen Auslands­amts zustande kommen.

  • Tips zum Abschluss eines Mietvertrags

    Für den erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages auf dem privaten Wohnungs­markt haben wir Ihnen eine Liste mit nützlichen Tipps zusammengestellt. Es handelt sich hierbei nur um Empfehlungen und Hilfestellungen.
     

  • Nebenkosten

    Zu den Betriebs- oder Nebenkosten zählen verbrauchs­abhängige Kosten wie Heizung, Wasser, Strom und Gas, sowie Kosten, die nicht nur für die gemietete Wohnung, sondern das gesamte Haus anfallen und deshalb anteilig auf jede Wohnung des Hauses verteilt werden. Dazu gehören zum Beispiel Müllabfuhr, Abwasser, mögliche Fahrstuhlinstandhaltungen, Hausmeister- oder Reinigungs­kosten. Bitte achten Sie deshalb bei Ihrer Recherche nach Wohnungen darauf, inwieweit die Miete inklusive (sogenannte „Warmmiete“) oder exklusive der Betriebs- oder Nebenkosten (sogenannte „Kaltmiete“ oder „kalt“) angegeben wird, um die Mietpreise vergleichen zu können. Erfragen Sie außerdem genau, welche der verbrauchs­abhängigen Nebenkostenarten in einer „Warmmiete“ enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten möglicherweise auf Sie zukommen.

    Wichtig ist außerdem, dass insbesondere bei der längerfristigen Anmietung von unmöblierten, aber teilweise auch möblierten Wohnungen, der monatliche Betrag der Nebenkosten eine Art Vorauszahlung darstellt und einmal jährlich mit der Betriebs­kostenabrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verglichen und verrechnet wird, woraus sich eventuelle Nachzahlungen oder auch Rück­erstattungen ergeben können.

    Bei der Anmietung von möblierten Wohnungen, insbesondere für kurze Zeiträume, stellt der angegebene Nebenkostenbetrag oder die angegebene „Warmmiete“ meist einen festen Betrag dar.

    Telefon- und Internetgebühren sowie die Rundfunkgebühr gehören nicht zu den Betriebs- und Nebenkosten und sind in den meisten Fällen noch zusätzlich zu zahlen. Bei der Anmietung von möblierten Wohnungen können diese Kosten aber manchmal bereits in der Gesamtmiete enthalten sein.

    Heizung

    Bei der Heizung kann zwischen Gas- oder Zentralheizung unter­schieden werden.

    Sollte die Wohnung eine Gasheizung besitzen und der Betrag für Gas nicht in den Nebenkosten enthalten sein, müssen Sie in diesem Fall mit entsprechend höheren zusätzlichen Kosten für Gas rechnen. Sollte Gas in den Nebenkosten enthalten sein, kann der Betrag der Nebenkosten in diesem Fall von der Faustregel nach oben abweichen.

    Strom und Gas

    Sollten diese Nebenkostenarten nicht in Ihrer „Warmmiete“ enthalten sein, müssen Sie sich mit einem Anbieter Ihrer Wahl in Verbindung setzen und sich bei diesem anmelden. Hierzu benötigen Sie den aktuellen Zählerstand beim Einzug, den Sie von Ihrem Vermieter erhalten beziehungs­weise erfragen sollten. Nach Ihrer Anmeldung wird vom jeweiligen Anbieter ein monatlich oder vierteljährlich zu zahlender Betrag festgelegt, der sich zumeist am durchschnittlichen Verbrauch des Vormieters orientiert. Diese zu zahlenden Beträge setzen sich aus einer Grundgebühr und einer verbrauchs­abhängigen Komponente zusammen. Am Ende einer jeden Abrechnungs­periode (einmal jährlich) werden dann diese getätigten Vorauszahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Sie erhalten also eine Jahresrechnung aus der eventuelle Nach- oder Rückzahlungen ersichtlich sind. Bei Strom muss für eine Person etwa mit einem monatlichen Betrag zwischen 40 und 90 Euro gerechnet werden, je nach individuellem Verbrauch und Wahl des Anbieters.

  • Telefon und Internet

    Die meisten Wohnungen besitzen Telefon- und Internetanschlüsse, die aber nicht immer freigeschaltet sind. Sie müssen sich mit einem Anbieter Ihrer Wahl in Verbindung setzen und sich für einen von Ihnen gewählten Tarif freischalten lassen. Hier existieren vielfältige Möglichkeiten. Bitte beachten Sie neben den Tarif­informationen auch Mindest­vertragslaufzeiten und Kündigungs­fristen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.  

    Bei möblierten Wohnungen ist der Telefon- und/oder Internetanschluss manchmal bereits freigeschaltet und kann sofort genutzt werden. Der Vermieter rechnet die Kosten separat mit Ihnen ab, wenn diese nicht in der Gesamtmiete enthalten sind.

  • Abkürzungen in Wohnungs­anzeigen

    Verwirrt von den Abkürzungen in Wohnungs­anzeigen? Was ist ein 2ZKB, oder was bedeuten WM und NK? Diese Über­sicht der gängigsten Abkürzungen (PDF, 185 kB) wird Ihnen helfen.

Icon Ausrufezeichen in einem Dreieck

Bitte beachten Sie, dass die Zimmer und Angebote, die Sie über die hier genannten Resourcen finden, privat vermietet/vermittelt werden. Das Akademische Auslands­amt der Universität Mannheim nimmt keine Vermittlungs­funktion ein. Die Mietverträge kommen ohne Mit­wirkung des Akademischen Auslands­amts zustande. Weiterhin ist anzumerken, dass zwischen dem Akademischen Auslands­amt der Universität Mannheim und den hier genannten Parteien kein Vertrags­verhältnis vorliegt.

Kurzfristige Unter­künfte

Team Internationale Austausch­studierende

Universität Mannheim
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L 1, 1
68161 Mannheim