To Dos nach der Immatrikulation

Sie sind eingeschrieben und endlich kann es losgehen? In der folgenden Übersicht erfahren Sie, wie Sie sich ideal auf Ihre Kurse vorbereiten und welche bürokratischen Aufgaben nun anstehen.

Bereiten Sie sich auf Ihre Kurse vor

  • Besuchen Sie die Welcome Week, Orientierungs­veranstaltungen und Campus-Touren Ihrer Fakultät

    Double Degree Studierende: Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie von der Double Degree Koordinatorin Ihrer Fakultät.

    Alle anderen internationalen Austausch­studierenden:

    Wann? 5.2.2024 bis 9.2.2024

    Wo? Alle Infos rund um die Welcome Week finden Sie hier.

    Schon neugierig? In der virtuellen Campustour können Sie den Campus schon jetzt entdecken.

  • Ihr Studierenden­ausweis ecUM

    Ihr Studierenden­ausweis („ecUM“) ist für das Studieren in Mannheim vielseitig einsetzbar. Sie können damit die Drucker nutzen, Ihr Mittagessen in der Mensa bezahlen oder die Schließfächer in den Bibliotheken nutzen. Wenn Sie ein Zimmer beim Studierenden­werk Mannheim haben, können Sie auch die Waschmaschinen und Trockner in den Wohnheimen damit bedienen.

    Sie beantragen Ihre ecUM, indem Sie nach Ihrer Immatrikulation ein Passfoto in Portal² hochgeladen. Informieren Sie sich genauer über Ihre ecUM und wie Sie sie erhalten.

Wichtige bürokratische To Dos

  • Einwohnermeldeamt

    Nach Ihrer Immatrikulation an der Universität Mannheim müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das Einwohnermeldeamt ist eine Einrichtung, bei der jede/r Einwohner/in in einer Stadt gemeldet sein muss. Je nachdem, ob Sie in Mannheim oder in einer anderen Stadt wohnen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Mannheim bzw. an der zuständigen Stelle Ihres Wohnsitzes anmelden.

    Wenn Sie in Mannheim wohnen, reservieren Sie einen Termin in K7 (Erdgeschoss). Bei Ihrem Termin ziehen Sie eine Nummer aus dem Automaten. Auf dem Monitor sehen Sie dann, zu welchem Schalter Sie gehen müssen, um das Formular abzugeben.
    Da die Website zur Terminbuchung auf Deutsch ist, finden Sie hier eine Hilfestellung auf Englisch.

    Adresse: K 7 (EG), 68159 Mannheim
    Telefon: 0621 / 293-3269

    Öffnungs­zeiten:         

    Mo: 8:00 – 14:00 Uhr
    Di, Mi, Fr: :.00 – 12:00 Uhr
    Do: 8:00 – 18:00 Uhr

    Anmeldung

    Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Reisepass
    • Ausgefülltes Meldeformular (Es ist auch beim Einwohnermeldeamt oder im Akademischen Auslands­amt erhältlich)
    • Wohnungs­geberbestätigung (Das Formular muss von Ihrer/m Vermieter/in ausgefüllt und unterschrieben werden. Falls Sie in einem Wohnheim des Studierenden­werks wohnen, bekommen Sie das Formular beim Einzug vom Hausmeister.)

    Abmeldung

    Vergessen Sie bitte nicht, sich nach Beendigung Ihres Austauschsemesters in Mannheim abzumelden. Zur Abmeldung senden Sie eine E-Mail mit den folgenden Dokumenten an buergerservice.mittemail-mannheim.de:

  • Beantragung eines Aufenthaltstitels

    Bitte informieren Sie sich, ob Sie nach der Ankunft in Mannheim bzw. nach der Immatrikulation an der Universität einen Aufenthaltstitel bei der Ausländer­behörde beantragen müssen.

    1) EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen keinen Aufenthaltstitel.

    2) Angehörige der nachfolgenden Staaten:

    Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, USA, Vereinigtes Königreich

    müssen den Aufenthaltstitel online beantragen. Nach Prüfung Ihres Online-Antrags erhalten Sie einen Termin bei der Ausländer­behörde. Weitere Anweisungen finden Sie weiter unten.

    3) Angehörige aus anderen als den oben genannten Ländern: Sie haben bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragt, das in der Regel für eine Dauer von 3 Monaten gültig ist. Bitte beantragen Sie die Umwandlung Ihres Einreisevisums in eine Aufenthalts­erlaubnis online. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Termin bei der Ausländer­behörde. Weitere Anweisungen finden Sie weiter unten.

    Die Ausländer­behörde kümmert sich um die Rechts­angelegenheiten internationaler Studierender, die in Deutschland leben (Aufenthaltstitel).

    Wie kann ich meinen Aufenthaltstitel beantragen bzw. verlängern?

    Zur Beantragung eines Aufenthalttitels benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Reisepass (Kopie der Informations­seite Ihres Reisepasses)
    • Einreise-/Studierenden­visum für die Bundes­republik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen)
    • Immatrikulations­bescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung müssen Sie sich am Tag nach der Immatrikulation in Portal² her­unterladen)
    • Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim und die Verpflichtungs­erklärung der Ausländer­behörde. Wenn Sie eine Verpflichtungs­erklärung eines Elternteils einreichen, müssen Sie auch eine Kopie des Passes des unterzeichnenden Elternteils einreichen.
    • Nachweis der Kranken­versicherung
    • Gebühren: für Austausch­studierende: 35 € (Ausnahme: bei Aufenthalten für Austausch­studierende bis max. 6 Monate wird die Gebühr einmalig bei Vorlage des Letter of Admission erlassen
    • Mietvertrag und im Falle, dass das Studierenden­werk Mannheim ihre Vermieterin ist auch die Bestätigung des Mietvertrages (PDF)

    Sie können Ihre Aufenthalts­erlaubnis online beantragen oder verlängern, indem Sie den Fragebogen auf der Website der Ausländer­behörde ausfüllen. Bitte wählen Sie „Aufenthaltstitel für die Ausbildung“ aus oder nutzen Sie die Entscheidungs­hilfe am Ende der Seite. Nach dem Absenden der Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung (bitte checken Sie Ihren Junkmail-Ordner regelmäßig, sodass Sie keine E-Mails der Behörde verpassen). Der Online-Service dient der Vorbereitung Ihres persönlichen Termins bei der Ausländer­behörde.
    Bitte bringen Sie ein aktuelles und biometrisches Passbild (einen Fotoautomaten finden Sie bei der Ausländer­behörde in K 7 im Erdgeschoss) mit zu Ihrem persönlichen Termin bei der Ausländer­behörde.

    Sie finden die Ausländer­behörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.

    Bringen Sie Ihre Terminbestätigung mit zu Ihrem Termin, da Sie andernfalls nicht in den Warte­bereich gelassen werden. Sie benötigen auch Ihren Termincode. Dieser Code wird im Wartezimmer auf einem Bildschirm angezeigt, damit Sie wissen in welchem Raum auf Sie gewartet wird.

    Email: auslaenderbehoerdemail-mannheim.de

    • Adresse:  K 7, 68159 Mannheim | Telefon: 0621 / 293-3221
    • Öffnungs­zeiten: Mo: 8:00 – 16:00 Uhr | Di, Mi, Fr: 8:00 – 12:00 Uhr | Do: 8:00 – 18:00 Uhr

    Bearbeitungs­zeit:

    Rechnen Sie mit einer Bearbeitungs­zeit von mindestens sechs bis acht Wochen! Der Aufenthaltstitel wird als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind.

    Da der elektronische Aufenthaltstitel zentral bei der Bundes­druckerei in Berlin erstellt wird, können sich voraussichtlich Wartezeiten bis zur Ausfertigung von ca. vier bis sechs Wochen ergeben.

    Ausnahme: bei Aufenthalten bis max. 6 Monate wird der Aufenthaltstitel in Papierform direkt bei der Vorsprache ausgestellt.

  • ARD ZDF Deutschland­radio Beitragsservice – Der Rundfunkbeitrag

    Was ist der Rundfunkbeitrag?

    In Deutschland gibt es ein breites Angebot von öffentlichen Fernseh- und Radiosendern. Diese Sender sind unabhängig von kommerziellen oder politischen Interessen. Damit diese Unabhängigkeit gewährleistet ist, muss jede Bürgerin und jeder Bürger diese Einrichtungen mit einem monatlichen Beitrag (18,36 €) unterstützen, dem sogenannte Rundfunkbeitrag.

    Wer muss den Beitrag zahlen?

    Pro Wohnung/Haushalt muss ein monatlicher Beitrag gezahlt werden unabhängig davon, ob die Bewohner fernsehen oder Radio hören bzw. überhaupt einen Fernseher oder Radio besitzen. Bei mehreren Personen in einer Wohnung (Familien, Wohngemeinschaften) kann eine Bewohnerin oder ein Bewohner das Zahlen des Beitrags übernehmen und die anderen Mitbewohner/innen geben der bezahlenden Person den jeweiligen Anteil des Gesamtbetrags.

     

    Warum sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern?

    Sie müssen sich nach Ihrem Umzug nach Deutschland bei dem zuständigen Bürgeramt als neue Bürgerin oder Bürger der Stadt registrieren. Ihre Daten werden dabei automatisch an den Rundfunkbeitragsservice weitergegeben. Der Beitragsservice schreibt Sie daraufhin an, da für Sie noch kein Beitragskonto vorliegt und fordert Sie auf, die Beiträge zu zahlen. Tun Sie dies nicht, erhalten Sie eine Mahnung.

    Die Benachrichtigung der Rundfunkbeitragsstelle wird auf Deutsch an Sie verschickt. So sieht eine Benachrichtigung aus. Bitte ignorieren Sie diese Benachrichtigung nicht, sondern klären Sie frühzeitig in Ihrer Wohngemeinschaft ab, wer die Beitragszahlung übernimmt bzw. zahlen Sie regelmäßig Ihre Beiträge.

    Wenn einer Ihrer Mitbewohnerinnen für die Beitragszahlung angemeldet ist, müssen Sie sich trotzdem mit seiner Beitragsnummer beim Beitragsservice abmelden. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung bzw. Mahnung. Das geht einfach über das Online-Formular. Da das Formular nur auf Deutsch verfügbar ist, haben wir unten eine Anleitung zum Ausfüllen auf Englisch bereit gestellt.

    Wie wird eine Wohnung definiert?

    Für Zimmer in Studierenden­wohnheimen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, ist der Rundfunkbeitrag von 18,36 € monatlich zu zahlen. Sie gelten als Wohnung – egal, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungs­tür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind und wie eine WG gestaltet oder genutzt werden, muss wie in jeder anderen WG nur eine Person zum Rundfunkbeitrag angemeldet sein und die WG kann sich den Rundfunkbeitrag teilen.

    Tipps:

    • Lassen Sie sich eine Quittung von Ihrer angemeldeten und zahlenden Mitbewohnerin ausstellen, dass Sie ihr Ihren Anteil überwiesen haben.
    • Kopieren Sie sich die Runkfunkbeitrags­bescheinigung Ihrer Mitbewohnerin/ihrer Beitragsnummer, damit Sie sich ggf. abmelden können.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

     

  • VRN JugendticketBW / Semesterticket / Deutschland­ticket

    Seit dem 1. März 2023 ersetzt das VRN JugendticketBW das Semesterticket für Personen bis 27, und ermöglicht damit Mobilität im gesamten Verbundgebiet des VRN und in Baden-Württemberg.

    Somit sind beispielsweise Fahrten nach Heidelberg, Speyer, Worms, Kaiserslautern, Würzburg, Wissembourg in Frankreich und sogar Stuttgart, Freiburg, Ulm, Tübingen und Konstanz kostenlos, wenn man mit den Regionalverkehrs­zügen fährt.

    Studierende über 27 können weiterhin das Semesterticket erwerben.

    Für Studierende über 27 ist das Semesterticket die beste Option, öffentliche Verkehrs­mittel zu nutzen, da man damit zum Preis von 185 € das ganze Semester lang den öffentlichen Nahverkehr sowie Regionalzüge der Deutschen Bahn innerhalb des Verkehrs­verbundes VRN nutzen kann.

    Somit sind beispielsweise Fahrten nach Heidelberg, Speyer, Worms, Kaiserslautern, Würzburg und sogar Wissembourg in Frankreich kostenlos, wenn man mit den Regionalverkehrs­zügen fährt.

    Seit dem 1. Mai 2023 ist das Deutschland­ticket im deutschland­weiten ÖPNV-Gebiet gültig. Es ist als Abonnement für 49€ im Monat verfügbar und monatlich kündbar.

Team Internationale Austauschstudierende

Team Internationale Austausch­studierende

Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1
68161 Mannheim