Sie sind eingeschrieben und endlich kann es losgehen? In der folgenden Übersicht erfahren Sie, wie Sie sich ideal auf Ihre Kurse vorbereiten und welche bürokratischen Aufgaben nun anstehen.
Double Degree Studierende: Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen erhalten Sie von der Double Degree Koordinatorin Ihrer Fakultät.
Alle anderen internationalen Austauschstudierenden:
Wann? 5.2.2024 bis 9.2.2024
Wo? Alle Infos rund um die Welcome Week finden Sie hier.
Schon neugierig? In der virtuellen Campustour können Sie den Campus schon jetzt entdecken.
Ihr Studierendenausweis („ecUM“) ist für das Studieren in Mannheim vielseitig einsetzbar. Sie können damit die Drucker nutzen, Ihr Mittagessen in der Mensa bezahlen oder die Schließfächer in den Bibliotheken nutzen. Wenn Sie ein Zimmer beim Studierendenwerk Mannheim haben, können Sie auch die Waschmaschinen und Trockner in den Wohnheimen damit bedienen.
Sie beantragen Ihre ecUM, indem Sie nach Ihrer Immatrikulation ein Passfoto in Portal² hochgeladen. Informieren Sie sich genauer über Ihre ecUM und wie Sie sie erhalten.
Nach Ihrer Immatrikulation an der Universität Mannheim müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das Einwohnermeldeamt ist eine Einrichtung, bei der jede/
Wenn Sie in Mannheim wohnen, reservieren Sie einen Termin in K7 (Erdgeschoss). Bei Ihrem Termin ziehen Sie eine Nummer aus dem Automaten. Auf dem Monitor sehen Sie dann, zu welchem Schalter Sie gehen müssen, um das Formular abzugeben.
Da die Website zur Terminbuchung auf Deutsch ist, finden Sie hier eine Hilfestellung auf Englisch.
Adresse: K 7 (EG), 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 293-3269
Öffnungszeiten:
Mo: 8:00 – 14:00 Uhr
Di, Mi, Fr: :.00 – 12:00 Uhr
Do: 8:00 – 18:00 Uhr
Anmeldung
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Abmeldung
Vergessen Sie bitte nicht, sich nach Beendigung Ihres Austauschsemesters in Mannheim abzumelden. Zur Abmeldung senden Sie eine E-Mail mit den folgenden Dokumenten an buergerservice.mitte: mannheim.de
Bitte informieren Sie sich, ob Sie nach der Ankunft in Mannheim bzw. nach der Immatrikulation an der Universität einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen müssen.
1) EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen keinen Aufenthaltstitel.
2) Angehörige der nachfolgenden Staaten:
Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, USA, Vereinigtes Königreich
müssen den Aufenthaltstitel online beantragen. Nach Prüfung Ihres Online-Antrags erhalten Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde. Weitere Anweisungen finden Sie weiter unten.
3) Angehörige aus anderen als den oben genannten Ländern: Sie haben bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragt, das in der Regel für eine Dauer von 3 Monaten gültig ist. Bitte beantragen Sie die Umwandlung Ihres Einreisevisums in eine Aufenthaltserlaubnis online. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde. Weitere Anweisungen finden Sie weiter unten.
Die Ausländerbehörde kümmert sich um die Rechtsangelegenheiten internationaler Studierender, die in Deutschland leben (Aufenthaltstitel).
Wie kann ich meinen Aufenthaltstitel beantragen bzw. verlängern?
Zur Beantragung eines Aufenthalttitels benötigen Sie folgende Unterlagen:
Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis online beantragen oder verlängern, indem Sie den Fragebogen auf der Website der Ausländerbehörde ausfüllen. Bitte wählen Sie „Aufenthaltstitel für die Ausbildung“ aus oder nutzen Sie die Entscheidungshilfe am Ende der Seite. Nach dem Absenden der Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung (bitte checken Sie Ihren Junkmail-Ordner regelmäßig, sodass Sie keine E-Mails der Behörde verpassen). Der Online-Service dient der Vorbereitung Ihres persönlichen Termins bei der Ausländerbehörde.
Bitte bringen Sie ein aktuelles und biometrisches Passbild (einen Fotoautomaten finden Sie bei der Ausländerbehörde in K 7 im Erdgeschoss) mit zu Ihrem persönlichen Termin bei der Ausländerbehörde.
Sie finden die Ausländerbehörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.
Bringen Sie Ihre Terminbestätigung mit zu Ihrem Termin, da Sie andernfalls nicht in den Wartebereich gelassen werden. Sie benötigen auch Ihren Termincode. Dieser Code wird im Wartezimmer auf einem Bildschirm angezeigt, damit Sie wissen in welchem Raum auf Sie gewartet wird.
Email: auslaenderbehoerde mannheim.de
Bearbeitungszeit:
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mindestens sechs bis acht Wochen! Der Aufenthaltstitel wird als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind.
Da der elektronische Aufenthaltstitel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt wird, können sich voraussichtlich Wartezeiten bis zur Ausfertigung von ca. vier bis sechs Wochen ergeben.
Ausnahme: bei Aufenthalten bis max. 6 Monate wird der Aufenthaltstitel in Papierform direkt bei der Vorsprache ausgestellt.
Was ist der Rundfunkbeitrag?
In Deutschland gibt es ein breites Angebot von öffentlichen Fernseh- und Radiosendern. Diese Sender sind unabhängig von kommerziellen oder politischen Interessen. Damit diese Unabhängigkeit gewährleistet ist, muss jede Bürgerin und jeder Bürger diese Einrichtungen mit einem monatlichen Beitrag (18,36 €) unterstützen, dem sogenannte Rundfunkbeitrag.
Wer muss den Beitrag zahlen?
Pro Wohnung/
Warum sollten Sie sich frühzeitig darum kümmern?
Sie müssen sich nach Ihrem Umzug nach Deutschland bei dem zuständigen Bürgeramt als neue Bürgerin oder Bürger der Stadt registrieren. Ihre Daten werden dabei automatisch an den Rundfunkbeitragsservice weitergegeben. Der Beitragsservice schreibt Sie daraufhin an, da für Sie noch kein Beitragskonto vorliegt und fordert Sie auf, die Beiträge zu zahlen. Tun Sie dies nicht, erhalten Sie eine Mahnung.
Die Benachrichtigung der Rundfunkbeitragsstelle wird auf Deutsch an Sie verschickt. So sieht eine Benachrichtigung aus. Bitte ignorieren Sie diese Benachrichtigung nicht, sondern klären Sie frühzeitig in Ihrer Wohngemeinschaft ab, wer die Beitragszahlung übernimmt bzw. zahlen Sie regelmäßig Ihre Beiträge.
Wenn einer Ihrer Mitbewohnerinnen für die Beitragszahlung angemeldet ist, müssen Sie sich trotzdem mit seiner Beitragsnummer beim Beitragsservice abmelden. Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung bzw. Mahnung. Das geht einfach über das Online-Formular. Da das Formular nur auf Deutsch verfügbar ist, haben wir unten eine Anleitung zum Ausfüllen auf Englisch bereit gestellt.
Wie wird eine Wohnung definiert?
Für Zimmer in Studierendenwohnheimen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, ist der Rundfunkbeitrag von 18,36 € monatlich zu zahlen. Sie gelten als Wohnung – egal, ob sie über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen. Wenn mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von einem allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt sind und wie eine WG gestaltet oder genutzt werden, muss wie in jeder anderen WG nur eine Person zum Rundfunkbeitrag angemeldet sein und die WG kann sich den Rundfunkbeitrag teilen.
Tipps:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Seit dem 1. März 2023 ersetzt das VRN JugendticketBW das Semesterticket für Personen bis 27, und ermöglicht damit Mobilität im gesamten Verbundgebiet des VRN und in Baden-Württemberg.
Somit sind beispielsweise Fahrten nach Heidelberg, Speyer, Worms, Kaiserslautern, Würzburg, Wissembourg in Frankreich und sogar Stuttgart, Freiburg, Ulm, Tübingen und Konstanz kostenlos, wenn man mit den Regionalverkehrszügen fährt.
Studierende über 27 können weiterhin das Semesterticket erwerben.
Für Studierende über 27 ist das Semesterticket die beste Option, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, da man damit zum Preis von 185 € das ganze Semester lang den öffentlichen Nahverkehr sowie Regionalzüge der Deutschen Bahn innerhalb des Verkehrsverbundes VRN nutzen kann.
Somit sind beispielsweise Fahrten nach Heidelberg, Speyer, Worms, Kaiserslautern, Würzburg und sogar Wissembourg in Frankreich kostenlos, wenn man mit den Regionalverkehrszügen fährt.
Seit dem 1. Mai 2023 ist das Deutschlandticket im deutschlandweiten ÖPNV-Gebiet gültig. Es ist als Abonnement für 49€ im Monat verfügbar und monatlich kündbar.