Anreizsystem zur Reduzierung von Flugreisen

Einen großen Anteil an den CO2-Emissionen der Universität haben dienstliche Flugreisen, vor allem von Wissenschaftler*innen aber auch von Beschäftigten in der Verwaltung. Um die Summe dieser Emissionen zu senken, hat das Rektorat der Universität zum 1. Januar 2025 eine interne Abgabe auf außereuropäische Flugreisen beschlossen.
Innereuropäische Flüge fallen weitgehend unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), das heißt, die Flugpreise enthalten bereits CO2-Kosten. Für Interkontinentalflüge existiert jedoch bisher kein vergleichbarer Mechanismus, weshalb die durch Emissionen verursachten Kosten nicht von Reisenden getragen werden. Genau an dieser Stelle greift die neue Abgabe, indem sie die Emissionskosten von den Reisenden einfordert. Die Bepreisung orientiert sich am CO2 Preis des EU-ETS. Der in einem Jahr durch die Abgabe eingenommene Betrag wird rückwirkend in gleichen Teilen an alle Lehrstühle, Juniorprofessuren und Fachbereiche der Universität ausgeschüttet. Dadurch führt die Abgabe für die Universität nicht zu einer zusätzlichen Belastung des Budgets, während die erwünschte Anreizwirkung erhalten bleibt.
Erarbeitet wurde das auf ökonomischen Grundlagen beruhende Anreizsystem gemeinsam von Wissenschaftler*innen und Beschäftigten der Universitätsverwaltung. Es wurde von allen Universitätsgremien einstimmig verabschiedet.
Für Wissenschaftler*innen in einer frühen Karrierephase sind Flugreisen für den Aufbau eines persönlichen internationalen Netzwerks von besonderer Bedeutung. Um eine übermäßige Einschränkung dieser Gruppe zu vermeiden, werden daher zeitgleich ihre jährlichen Budgets erhöht.

Julia Regele
Rektorat
Schloss
68161 Mannheim