Corona-Krise – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Blog-Beiträge von Prof. Dr. Georg Bitter

Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 COVInsAG, aber nur für die Überschuldung – Ein politischer Kompromiss mit enormen Fallstricken

28.8.2020

Die Insolvenzantragspflicht für haftungs­beschränkte Gesellschaften aus § 15a InsO ist derzeit in vielen Fällen gemäß § 1 COVInsAG bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Eine Verlängerung der Aussetzung soll nun per Gesetz erfolgen, allerdings zeitlich bis zum 31.12.2020 befristet und sachlich auf den Insolvenzgrund der Überschuldung beschränkt. Mit dieser sachlichen Beschränkung auf den Tatbestand der Überschuldung werden Ideen aufgegriffen, die auf dem 16. Mannheimer Insolvenzrechts­tag am 23.6.2020 von Seiten der Praxis entwickelt wurden. Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.


Corona-Krise – Das Gesetz zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kommt – Beschluss im Bundes­kabinett

24.3.2020

Schon eine Woche später, am 23.3.2020, hat das Bundes­kabinett seinen Beschluss zu dem Gesetzesentwurf gefasst und am Mittwoch, 25.3.2020, soll der Deutsche Bundestag das Gesetz beschließen. Der derzeitige Entwurf des COVID-19-Insolvenzaussetzungs­gesetzes (CoVInsAG) baut zwar gesetzestechnisch auf der Ankündigung des BMJV vom 16.3.2020 auf, öffnet sich aber deutlich im Sinne der von Prof. Dr. Georg Bitter im Blogbeitrag vom 17.3.2020 geforderten Erweiterung durch Einführung einer gesetzlichen Vermutung. Die Details finden Sie hier.


Corona-Krise – Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geplant

17.3.2020

Das Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat per Pressemitteilung vom 16.3.2020 angekündigt, die Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen auszusetzen. Damit reagiert die Bundes­regierung – sehr verständlich – auf die aktuelle Corona-Krise, die nicht nur für uns alle zu deutlichen Einschränkungen des privaten und beruflichen Lebens führt, sondern auch weite Teile der deutschen Wirtschaft bereits gravierend beeinflusst. Prof. Dr. Georg Bitter hat dazu einen Blog-Beitrag verfasst, in dem er Ergänzungen zu dem Vorschlag des BMJV fordert. Den durch die Corona-Krise überrumpelten Geschäftsleitern muss jetzt der straf- und haftungs­rechtliche Druck genommen werden, damit sie sich voll auf die wirtschaft­liche Erholung ihrer Betriebe konzentrieren können. Lesen Sie den Blog-Beitrag hier.

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