„Durch die Cum-Ex-Geschäfte werden wir als Bürgerinnen und Bürger um Milliarden betrogen – und das seit Jahrzehnten“

2015 begründete Christoph Spengel, Professor für Betriebs­wirtschafts­lehre und betriebs­wirtschaft­liche Steuerlehre an der Universität Mannheim, in Fach­aufsätzen die Illegalität der als Cum-Ex-Geschäfte bekanntgewordenen Aktiengeschäfte. Damit brachte er die Aufdeckung und Strafverfolgung der illegalen Milliardengeschäfte mit ins Rollen. Warum Cum-Ex-Geschäfte trotzdem weiterhin möglich sind, obwohl dem deutschen Fiskus damit Milliarden an Steuereinnahmen entgehen, und warum die Aufklärung nur schleppend vorangeht, erklärt er im Interview.

Professor Spengel, Sie waren maßgeblich an der Aufdeckung der Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte beteiligt. Wie kamen die illegalen Geschäfte ans Licht?
Einzelne Fälle der Cum-Ex-Geschäfte wurden erstmals 2010/2011 von der Finanz­verwaltung aufgegriffen. Es ging von vorneherein um dreistellige Millionenbeträge, was zu staats­anwaltschaft­lichen Ermittlungen führte und die Fälle in der Fach­öffentlichkeit bekannt machte. Daraufhin wurde eine ganze Reihe von Fach­aufsätzen verfasst, die versuchten, die Legalität dieser Geschäfte zu begründen. Wie sich später herausstellte, waren die Verfasser – unter ihnen auch Professoren – für ihre Aufsätze bezahlt worden. Ich habe im Jahr 2015 einen umfangreichen steuerrechtlichen Aufsatz geschrieben, der die ganze Argumentations­kette zerlegt hat. Im April 2016 wurde ein Untersuchungs­ausschuss im Bundestag ins Leben gerufen, der mich als Einzelgutachter bestimmt hat. In dem Ausschuss ging es dann nicht nur um eine rechtliche Aufarbeitung der Dinge, sondern auch darum zu schauen: Wie haben sich Lobbyverbände und die Finanz­verwaltung verhalten? Wie hat sich die Rechts­prechung geäußert? Und wer ist letztendlich haftbar zu machen? Im Januar dieses Jahres gab es ein rechts­kräftiges Urteil in einem Cum-Cum-Geschäft, was dazu führte, dass ich Anfang September ein weiteres Mal als Experte – diesmal im Finanz­ausschuss des Bundestages – befragt wurde.

In den Medien wird meist von einem Schaden von 10 Milliarden Euro für den deutschen Fiskus ausgegangen. Entspricht diese Zahl Ihren Schätzungen?
Wie hoch der Steuerschaden genau ist, weiß niemand. Ich habe für den Untersuchungs­ausschuss des Bundestages jedoch Daten von der Deutschen Börse für die Jahre 2005 bis 2011 erhalten und diese mit Mitarbeitern ausgewertet. Auf Basis dieser Daten rechnen wir mit 7,2 Milliarden Euro an zu Unrecht zurückerstatteten Steuern. Das ist aber die absolute Untergrenze – denn die Daten waren hoch aggregiert und liegen erst ab 2005 vor. Für die Cum-Cum-Geschäfte rechne ich zusätzlich mit einem Steuerverlust von 25 Milliarden Euro. Insgesamt sprechen wir also von einem Mindest-Schaden von mehr als 30 Milliarden Euro.

Laut einem FAZ-Artikel vom 10. September 2020 wurden bis Ende 2019 nur 1,1 Milliarden Euro zurückgefordert. Rechnen Sie damit, dass der gesamte Schaden noch zurückgezahlt wird?
Da man strafrechtlich bei den Beteiligten eine Vermögensabschöpfung vornehmen kann, ist es durchaus möglich, hier noch sehr viel Geld zurückzuholen. Auch weil die Staats­anwaltschaft aus ihren Ermittlungen eindeutige Er­kenntnisse zu den Tätern hat. Betroffen sind beispielsweise mehrere Banken, dar­unter auch Landes­banken.

Damit möglichst viel des entstandenen Schadens gerade bei Cum-Cum-Geschäften zurückgefordert werden kann, muss die Finanz­verwaltung aktiv werden und in verdächtigen Fällen unverzüglich Steuerbescheide ändern und Steuer­erstattungen rückgängig machen. Nur so kann die die Verjährung gehemmt werden.

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