Elite­programm 2021 der Baden-Württemberg Stiftung

Unterstützung für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, die in der Qualifizierungs­phase nach der Promotion eine Laufbahn an der Hochschule anstreben.

Mit diesem Programm fördert die Stiftung eigenständige Forschungs­projekte von Postdoktorandinnen und Postdoktoranden. Es können bis zu 150.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren beantragt werden. Die Stiftung erwartet für jedes Projekt einen Eigenbeitrag von mind. 10% der beantragten Summe. Das Rektorat hat 2011 beschlossen, dass dieser durch die Lehr­stühle/Einrichtungen des/der Antragsteller/-in bereitzustellen ist. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind ebenfalls antragsberechtigt.
 
Da die Universität Mannheim nur vier Anträge einreichen kann, gibt es ein universitäts­internes Auswahl­verfahren (1. Stufe). Dazu erbitten wir einen Kurz-Antrag mit folgenden Unterlagen:
–        Skizze zum geplanten Projekt (max. 3 Seiten),
–        CV,
–        Publikations­liste,
–        geplantes Antragsbudget,
–        Bestätigung des Lehr­stuhls/der Einrichtung, dass der Eigenanteil von 10% der beantragten Summe übernommen wird.
 
Bitte senden Sie die Kurz-Anträge für das interne Auswahl­verfahren bis Freitag, 26. Februar 2021, per E-Mail als ein PDF-Dokument an Katharina Bolle (katharina.bollemail-verwaltung.uni-mannheim.de) in Dezernat I.

Aus den vorliegenden Anträgen werden von einem universitäts­internen Gremium unter Vorsitz des Prorektors für Forschung und wiss. Nachwuchs, Herrn Professor Erdfelder, vier Anträge ausgewählt und die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragssteller zu einem Vollantrag (2. Stufe) aufgefordert. Alle Antragstellenden werden Mitte März über das Ergebnis der Vorauswahl informiert. Nach der Mitteilung des Dezernats I an die Baden-Württemberg-Stiftung erhalten die Antragsstellenden die individuellen Zugangsdaten für die Bewerberplattform. Die Plattform steht ab dem 7. Mai 2021 zur Verfügung. Die ausgearbeiteten Anträge sind von den Antragstellenden selbst dort hochzuladen. Alle Antrags­unterlagen müssen spätestens bis 20. Mai 2021 hochgeladen werden. Vor dem finalen Einreichen aller Antragsdokumente (siehe Ausschreibung, S. 6ff.) müssen diese vorab formal von Dezernat I geprüft werden. Der Vollantrag muss daher bis spätestens 10. Mai 2021 per E-Mail als ein PDF-Dokument an Katharina Bolle geschickt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Ausschreibung.

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