Im August wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes verabschiedet, das von vielen lange erwartet wurde: das Wachstumschancengesetz. In den Ausschüssen und Arbeitskreisen des Bundestages wird die Gesetzesvorlage aktuell diskutiert und überarbeitet, bevor das Gesetz am 17. November 2023 im Bundestag verabschiedet werden soll. Die neue Studie des German Business Panels könnte wichtige Hinweise für die Überarbeitung liefern. Denn um beurteilen zu können, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zu mehr Investitionen führen, ist es entscheidend, die Perspektive der Unternehmen einzubeziehen. Deshalb haben Forschende der Universität Paderborn und der Humboldt-Universität zu Berlin gemeinsam mit dem Team des German Business Panel (Universität Mannheim) Unternehmen in Deutschland gefragt, wie sich fünf der vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen auf ihre Investitionstätigkeit auswirken.
Die untersuchten Maßnahmen umfassen:
- die Verlängerung der zeitlich befristeten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 25 Prozent bis Ende 2024;
- eine Verbesserung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), bei der Unternehmen 50 Prozent der Investitionskosten sofort im Jahr der Anschaffung oder den folgenden vier Jahren abschreiben können, anstatt wie bisher 20 Prozent;
- eine Investitionsprämie für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von 15 Prozent;
- eine Anhebung der steuerlichen Forschungsförderung auf bis zu 3 Millionen Euro (4,2 Mio. Euro für KMUs) und
- ein erweiterter Verlustrücktrag, bei dem Verluste mit Gewinnen der drei vorangegangen Jahre verrechnet werden können.
Ein Großteil der Unternehmen sieht keinen Anreiz für Investitionen im eigenen Betrieb
Das überraschende Ergebnis: Im Schnitt sehen nur etwa rund 13,5 Prozent der Unternehmen durch die ausgewählten steuerlichen Maßnahmen einen Anreiz, Investitionen vorzuziehen und/