Geschlechtersensible Sprache an der Universität Mannheim

Die Universität Mannheim entwickelt im Rahmen des Audits „Vielfalt gestalten“ eine nachhaltige Diversitäts­strategie, die konkrete Maßnahmen beinhaltet. Eine wichtige Maßnahme zur Anerkennung der Vielfalt der Universitäts­mitglieder ist ihre sprachliche Repräsentation.

Auch hier ist es wichtig, als Gesamt-Universität möglichst einheitlich nach außen aufzutreten. Das Rektorat hat deshalb in seiner Sitzung am 23. August 2023 entschieden, die Leitlinie der Universität Mannheim zur Verwendung geschlechtersensibler Schreibweise zu aktualisieren. Hier greift die Universität auf die für den Struktur- und Entwicklungs­plan bereits getroffenen Regelungen zurück. Ein personeller und finanz­ieller Aufwand wird durch die geplanten Maßnahmen lediglich in den Abteilungen Kommunikation und Marketing entstehen.

Die Leitlinie gilt ab sofort bzw. ab 4. September 2023.

Was bedeutet das?

  1. Die Universität verwendet zukünftig genderneutrale Formulierungen („Studierende“) oder den sogenannten Genderstern („Professor*innen“) in der Kommunikation der Universität, auf den Webseiten und in neu herausgegebenen, nicht-wissenschaft­lichen Veröffentlichungen.
  2. Die Universität schafft die Möglichkeit, Personalpronomen in E-Mail-Signaturen, auf Visitenkarten in Kontaktfeldern auf der Website sowie auf Türschildern anzugeben.

Für wen gilt diese Leitlinie?

  1. Die Verwendung genderneutraler Formulierungen oder des Gendersterns ist eine Vorgabe für:
    • die zentralen nicht-wissenschaft­lichen und Infrastruktur-Einrichtungen (Verwaltung, UB, UNIT, Institut für Sport etc.). Sie gilt für die externe und interne Kommunikation für alle neu erstellten Dokumente, Medien und Webseiten.
    • die Fakultäten und Abteilungen. Sie gilt für die externe Kommunikation auf den Webseiten der Dekanate, Geschäftsstellen, der Fächer und Teams sowie Lehr­stühle und Professuren etc., die Teil des gemeinsamen Webauftritts der Universität Mannheim sind, sowie für Print- oder Onlineprodukte, bei denen die Universität (Mit-)Absenderin ist. Dies ist für die Vollständigkeit des einheitlichen Gesamtauftritts der Universitäts-Websites entscheidend.
    • die zentralen wissenschaft­lichen Einrichtungen (GESS, InES, ifm, MZES etc.). Die Vorgabe gilt für die externe Kommunikation auf den Webseiten der Einrichtungen, die Teil des gemeinsamen Webauftritts der Universität Mannheim sind, sowie Print- oder Onlineprodukte, bei denen die Universität (Mit-)Absenderin ist.
  2. Die Angabe von Personalpronomen ist ein Angebot an alle Mitglieder der Universität. Sie geschieht freiwillig.

In welchen Fällen gilt diese Leitlinie zu gendersensibler Sprache nicht?
Die Leitlinie gilt nicht für:

  • Schriftstücke wie Satzungen, Promotions-/Habilitations­ordnungen und Zeugnisse, die eine Rechts­wirksamkeit erzeugen und deren Form durch einen übergeordneten rechtlichen Rahmen bestimmt wird. Dies betrifft ebenso Studien­gangs­bezeichnungen (z. B. „Kombinations­studien­gang Unternehmens­jurist/in“).
  • Forschung und Lehre und wissenschaft­liche Publikationen in Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 3 GG.
  • die persönliche Ansprache oder gendersensible Formulierungen in der Kommunikation zwischen Einzelpersonen.

Wie erfolgt die Umsetzung?

  1. Das Rektorat hat die Abteilungen Kommunikation und Marketing beauftragt, die bestehenden Web- und Intranetseiten der oben genannten Einrichtungen nach und nach anzupassen. Die Umsetzung erfolgt z. B. auch auf den Lehr­stuhl­webseiten zentral durch Mitarbeitende der Abteilung Marketing und Webentwickler der UNIT, inhaltlich werden selbstverständlich keine Änderungen vorgenommen. Bestehende Dokumente, wie Formulare, Leitfäden, Medien etc. sollen durch die jeweilige Einrichtung selbst sukzessive angepasst werden, in der Regel mit der nächsten Änderung des Dokuments. In neuen Dokumenten, Medien, Web- oder Intranetseiten, wird ab sofort die geschlechtersensible Schreibweise verwendet.
  2. Im E-Mail-Signatur-Tool, mit dem Mitarbeitende online Corporate-Design-gerechte Signaturen erstellen können, ist bereits ein Feld zur Ausweisung von Pronomen vorhanden, gleiches gilt für die Adresskärtchen der Website sowie die Raumbeschilderung, die Mitarbeitende auf den Webseiten zum Corporate Design finden. Die Visitenkarten werden schnellstmöglich angepasst.
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