Neue rassismuskritische Perspektiven in den Rechts­wissenschaften zur „Rasse“ im Grundgesetz – Vortrag von Prof. Dr. Tarik Tabara

Im Rahmen der Vortragsreihe „Neues aus der Rassismusforschung: Aktuelle Projekte“ hält Prof.Dr. Tarik Tabbara am 08.03. einen Vortrag zum Rassebegriff im Grundgesetz.

Lange wurde in Deutschland über Rassismus als aktuelles Phäno-
men kaum gesprochen. Auch in der gerichtlichen Praxis fand das
Diskriminierungs­verbot „wegen ... seiner Rasse“ in Art. 3 Grund-
gesetz bis vor wenigen Jahren praktisch keine Beachtung und die
gängige Kommentarliteratur war erstaunlich unreflektiert.
In jüngerer Zeit ist aber eine zunehmende Befassung mit der „Rasse“
im Recht zu beobachten. Gerichte greifen beim polizeilichen Racial
Profiling auf das Diskriminierungs­verbot zurück, allerdings in einer
kaum rassismuskritisch informierten Perspektive. Eine kritischere
Auseinandersetzung findet sich dagegen in neueren rechts­wissen-
schaft­lichen Publikationen, die für eine antirassistische Perspektive
im Recht streiten. Unterschiedliche Positionen gibt es allerdings
im Hinblick auf den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz. Während sich
Autor*innen, die sich an der aus der Vereinigten Staaten stammen-
den Critical Race Theory orientieren, für dessen Beibehaltung als
Schutz­kategorie und Marker für Identität aussprechen, treten an-
dere für die Ersetzung des rechtlich schwer handhabbaren Begriffs
„Rasse“ durch eine klarstellende Formulierung (rassistische Dis-
kriminierung o.ä.) ein. Diskutiert wird auch über die Verankerung
eines Förder- und Gewährleistungs­auftrags zur gleichberechtigten
Teilhabe im Grundgesetz, um die strukturelle Dimension von Ras-
sismus rechtlich besser erfassen zu können.

Sie können den Vortrag am 08.03. in Person von 18–20 Uhr in SN169 oder per Zoom verfolgen.


Prof. Dr. Tarik Tabbara, LL.M. (McGill) ist Professor für Öffentliches
Recht, insbesondere deutsches und europäisches Sicherheitsrecht
an der an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Davor war
er u.a. Referent im Arbeits­stab der Beauftragten der Bundes­regie-
rung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Seine Forschungs-
schwerpunkte sind Verfassungs­fragen in der Postmigrations­gesell-
schaft, Recht und Rassismus, Staats­angehörigkeits- und Polizeirecht.

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