Neues Forschungs­projekt untersucht genomisches Neugeborenenscreening in Hinblick auf rechtliche Implikationen, Werte, Ethik und Gesellschaft

Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaft­ler des Universitäts­klinikums Heidelberg und der Universität Mannheim erhalten für ihr Forschungs­projekt „NEW_LIVES“ eine millionenhohe Förderung des Bundes­ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Projektleitung im Verbund liegt bei Professorin Dr. Dr. Eva Winkler von dem Universitäts­klinikum Heidelberg. Der Mannheimer Jurist Professor Dr. Ralf Müller-Terpitz setzt sich mit den rechtlichen Aspekten des Vorhabens auseinander.

Auch wenn die meisten Babys gesund zur Welt kommen, leiden einige von ihnen an Krankheiten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Dazu gehören Störungen des Stoffwechsels, Hormon-, Immun- und Blut­systems, die zystische Fibrose und neuromuskuläre Erkrankungen. Das Neugeborenenscreening ist seit mehr als 50 Jahren das erfolgreichste Programm der Sekundärprävention in der Medizin und stellt eine Möglichkeit dar, seltene Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und sie vor dem Auftreten erster, häufig lebens­bedrohlicher Erkrankungs­zeichen spezifisch zu behandeln und damit Leben zu retten.

Moderne genetische und genomische Untersuchungen machen es heutzutage möglich, eine Vielzahl weiterer genetisch bedingter Erkrankungen frühzeitig zu identifzieren. Ein Team von Forschenden des Universitäts­klinikums Heidelberg (UKHD) und der Universität Mannheim wird in einem über drei Jahre geförderten Projekt (2022–25) die Rahmenbedingungen einer Erweiterung des bereits praktizierten Screenings durch genetische und genomische Analysen untersuchen. Das Projekt wird in der Förderlinie für ethische, rechtliche und soziale Fragen der Lebens­wissenschaften vom Bundes­ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

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