Prof. Brand veröffentlicht ersten Kommentar zum neuen VAG
Mit der 10. VAG-Novelle hat für das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht eine neue Phase begonnen. Es wird jetzt in weiten Teilen von umfangreichen Vorgaben des eruopäischen Rechts vorgeprägt, die unter dem Stichwort „Solvency II“ Gegenstand intensiver Diskussion in Wissenschaft und Praxis waren und sind. Mit hergebrachten Argumentationsmustern und Aufsichtstraditionen lassen sich die auftretenden Probleme vielfach nicht mehr lösen. Die komplexe Struktur des neuen Aufsichtsrechts zwingt den Anwender, sich trittsicher durch ein Normengeflecht aus europäischen und nationalen Vorschriften sowie Behördenpraxis auf beiden Ebenen zu bewegen.
Der neue „HK-VAG“ erläutert das völlig umgestaltete VAG praxisgerecht. Die Kommentierung baut auf dem Verständnis des vormaligen Rechts auf und entwickelt es vor dem Hintergrund der Änderung von Solvency II weiter. Ausgangspunkt sind die Normen des VAG. Die Vorgaben des Europarechts (Stichwort „Vollharmonisierung“) und die Praxis von EIOPA und der nationalen Aufsichtsbehörde prägen die Erläuterungen entscheidend.
Stets in Bezug genommen sind die Rahmenrichtlinie (RL 2009/
Teils aus Regelungsdrang, teils aus Regelungszwang ist das frisch novellierte Recht bereits zahlreichen Änderungen unterzogen. Die Kommentierungen berücksichtigen bereits die umfangreichen Änderungen v.a. durch das 2. FiMaNoG, das IDD-Umsetzungsgesetz, das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz und das Betriebsrentenstärkungsgesetz.
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