Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Prof. Dr. Jochen Taupitz in Kommission zur reproduktiven Selbst­bestimmung und Fortpflanzung berufen

Die Kommission soll in den kommenden zwölf Monaten die Neufassung des Rechts der Reproduktions­medizin und die Zukunft des Paragrafens 218 zum Schwangerschafts­abbruch im Strafgesetzbuch klären.

Im Koalitions­vertrag hatte die Ampelkoalition vereinbart, eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschafts­abbrüchen sowie Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. Ende Februar hat das Bundes­gesundheits­ministerium den Arbeits­beginn der dazu eingesetzten Kommission verkündet.

Jochen Taupitz, Seniorprofessor für Bürgerliches Recht, Zivilprozess­recht, Internationales Privatrecht und Rechts­vergleich­ung an der Universität Mannheim, wird in einer der zwei berufenen Arbeits­gruppen der Kommission mitwirken. Diese soll auf Grundlage der aktuellen Rechts­lage prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft – bei der die Leihmutter keinen finanz­iellen Ausgleich erhält – möglich ist.

Der Medizinrechtler lehrt und forscht seit 1990 an der Universität Mannheim. Er war zudem Vorsitzender der Zentralen Ethik­kommission bei der Bundes­ärztekammer und Stellvertretender Vorsitzender im Deutschen Ethikrat. Darüber hinaus war er bis 2022 Geschäfts­führender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheits­recht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB).

Die Berufung der Sachverständigen erfolgte durch den Bundes­minister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach, den Bundes­minister der Justiz Dr. Marco Buschmann und die Bundes­ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus. Insgesamt umfasst die Kommission 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Medizin, Verfassungs­recht, Familienrecht und Öffentliches Recht.

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