Prof. Dr. Jochen Taupitz in Kommission zur reproduktiven Selbst­bestimmung und Fortpflanzung berufen

Die Kommission soll in den kommenden zwölf Monaten die Neufassung des Rechts der Reproduktions­medizin und die Zukunft des Paragrafens 218 zum Schwangerschafts­abbruch im Strafgesetzbuch klären.

Im Koalitions­vertrag hatte die Ampelkoalition vereinbart, eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschafts­abbrüchen sowie Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. Ende Februar hat das Bundes­gesundheits­ministerium den Arbeits­beginn der dazu eingesetzten Kommission verkündet.

Jochen Taupitz, Seniorprofessor für Bürgerliches Recht, Zivilprozess­recht, Internationales Privatrecht und Rechts­vergleichung an der Universität Mannheim, wird in einer der zwei berufenen Arbeits­gruppen der Kommission mitwirken. Diese soll auf Grundlage der aktuellen Rechts­lage prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft – bei der die Leihmutter keinen finanz­iellen Ausgleich erhält – möglich ist.

Der Medizinrechtler lehrt und forscht seit 1990 an der Universität Mannheim. Er war zudem Vorsitzender der Zentralen Ethik­kommission bei der Bundes­ärztekammer und Stellvertretender Vorsitzender im Deutschen Ethikrat. Darüber hinaus war er bis 2022 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB).

Die Berufung der Sachverständigen erfolgte durch den Bundes­minister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach, den Bundes­minister der Justiz Dr. Marco Buschmann und die Bundes­ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus. Insgesamt umfasst die Kommission 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Medizin, Verfassungs­recht, Familienrecht und Öffentliches Recht.

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