Prof. Dr. Jochen Taupitz in Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzung berufen

Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition vereinbart, eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. Ende Februar hat das Bundesgesundheitsministerium den Arbeitsbeginn der dazu eingesetzten Kommission verkündet.
Jochen Taupitz, Seniorprofessor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim, wird in einer der zwei berufenen Arbeitsgruppen der Kommission mitwirken. Diese soll auf Grundlage der aktuellen Rechtslage prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft – bei der die Leihmutter keinen finanziellen Ausgleich erhält – möglich ist.
Der Medizinrechtler lehrt und forscht seit 1990 an der Universität Mannheim. Er war zudem Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer und Stellvertretender Vorsitzender im Deutschen Ethikrat. Darüber hinaus war er bis 2022 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB).
Die Berufung der Sachverständigen erfolgte durch den Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach, den Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus. Insgesamt umfasst die Kommission 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Medizin, Verfassungsrecht, Familienrecht und Öffentliches Recht.