Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz erneut in Kommission zur Sicherung der Meinungs­vielfalt im Fernsehen berufen

Müller-Terpitz, Inhaber des Lehr­stuhls für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschafts­regulierung und Medien, wurde bereits zum vierten Mal von der Ministerpräsidentenkonferenz als Sachverständigen­mitglied in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medien­bereich (KEK) berufen. Seine Amtszeit beginnt im April 2022 und dauert fünf Jahre.

Die KEK ist ein gemeinschaft­liches Organ aller Landes­medienanstalten in Deutschland und zuständig für die Beurteilung von Konzentrations­prozessen im Fernsehen. Ihre Aufgabe ist es, die Entstehung vorherrschender Meinungs­macht auf den bundes­weiten Fernsehmärkten und angrenzender Medienmärkte zu verhindern und so die Meinungs­vielfalt im Fernseh­programm zu sichern. Als Grundlage dient das im Medienstaats­vertrag geregelte Medienkonzentrations­recht.

Neben Müller-Terpitz haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder fünf weitere unabhängige Sachverständige berufen, die gemeinsam mit sechs Direktorinnen und Direktoren der Landes­medienanstalten sowie jeweils zwei Ersatz­mitgliedern die KEK bilden. Der Mannheimer Jurist rechnet mit einer Reform des Medienkonzentrations­rechts während der laufenden Amtsperiode. Ihr Ziel wird sein, die Sicherung der Meinungs­vielfalt vom Fernsehen zu entkoppeln und unabhängig vom Trägermedium auf sämtliche Medienmärkte auszuweiten.

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