Müller-Terpitz, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschaftsregulierung und Medien, wurde bereits zum vierten Mal von der Ministerpräsidentenkonferenz als Sachverständigenmitglied in die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) berufen. Seine Amtszeit beginnt im April 2022 und dauert fünf Jahre.
Die KEK ist ein gemeinschaftliches Organ aller Landesmedienanstalten in Deutschland und zuständig für die Beurteilung von Konzentrationsprozessen im Fernsehen. Ihre Aufgabe ist es, die Entstehung vorherrschender Meinungsmacht auf den bundesweiten Fernsehmärkten und angrenzender Medienmärkte zu verhindern und so die Meinungsvielfalt im Fernsehprogramm zu sichern. Als Grundlage dient das im Medienstaatsvertrag geregelte Medienkonzentrationsrecht.
Neben Müller-Terpitz haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder fünf weitere unabhängige Sachverständige berufen, die gemeinsam mit sechs Direktorinnen und Direktoren der Landesmedienanstalten sowie jeweils zwei Ersatzmitgliedern die KEK bilden. Der Mannheimer Jurist rechnet mit einer Reform des Medienkonzentrationsrechts während der laufenden Amtsperiode. Ihr Ziel wird sein, die Sicherung der Meinungsvielfalt vom Fernsehen zu entkoppeln und unabhängig vom Trägermedium auf sämtliche Medienmärkte auszuweiten.