Wie können die Anforderungen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) an Universitäten umgesetzt werden?

Mit dieser Frage beschäftigt sich ein White Paper, das im Rahmen von bwUni.digital erschienen ist. Das White Paper der Think-Tanks 04 „Positions­bestimmung des Landes Baden-Württemberg in Bezug auf OZG, SDG und xHochschule“ gibt neben einer Bestandserhebung Empfehlungen für eine koordinierte Umsetzung der Vorgaben des OZG und dazugehöriger Regelwerke.

Mit dem Online-Zugangsgesetz hat der Gesetzgeber im August 2017 definiert, wie Verwaltungs­leistungen zukünftig für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen digital zugänglich sein müssen. Das strukturierte Angebot dieser Online-Verwaltungs­leistungen erfolgt über einen Portalverbund. Neun OZG-Leistungen betreffen direkt den Hochschul­bereich, zum Beispiel sind die Themenfelder „Bildung“ – mit der Lebens­lage Studium – sowie „Forschung und Förderung“ relevant.  Alle Leistungen sind entsprechend der gesetzlichen Vorgabe bis Ende des Jahres 2022 vollständig digital anzubieten.

Das OZG wird durch verschiedene Maßnahmen begleitet. Zu nennen sind insbesondere das Single Digital Gateway auf EU-Ebene, die Umsetzungs­projekte XHochschule und Plattform für Internationale Studierenden­mobilität (PIM), Erasmus Without Paper (EWP), European Student Card Initiative (ESCI) sowie der Ausbau und Abgleich des Identitäts­managements. Diese Projekte bzw. Programme befinden sich momentan in sehr unterschiedlichen Stadien der Umsetzung und haben einen wesentlichen Einfluss auf die Digitalisierung der Hochschulen. Um diesem zu begegnen, wurde vom Think-Tank 04 für alle Universitäten in Baden-Württemberg gemeinsam eine Bestandserhebung vorgenommen, Position zu den laufenden Aktivitäten in diesen Bereichen bezogen und ein gemeinsames Vorgehen festlegt.

Obwohl die Digitalisierung der betroffenen internen Prozesse bereits weit fortgeschritten ist, besteht ein großer und dringender Handlungs­bedarf für die Universitäten des Landes Baden-Württemberg. Der Think-Tank 04 empfiehlt deshalb den Landes­universitäten die Anpassung der internen Strukturen durch Etablierung einer klaren internen Zuständigkeit mit zahlreichen Aufgaben sowie insbesondere die Vernetzung untereinander und mit den nichtuniversitären Hochschulen. Hierfür sollen die Rektorate und zuständigen Verwaltungs­bereiche sowie die interne Kommunikation eingebunden werden. 

Im White Paper wird zudem festgestellt, dass mit der Umsetzung des OZG und verwandten Vorgaben die Digitalisierung an den Universitäten und Hochschulen weiter forciert wird. Allerdings stehen beim OZG Vereinfach­ungen und verbesserte Zugänge zu Verwaltungs­abläufen für die Nutzerinnen und Nutzer und nicht deren interne Optimierungen im Vordergrund. Für die gesamte Phase der Einführung mit den notwendigen Anpassungen und der Implementierung bedeutet das OZG deshalb einen merklich erhöhten Aufwand. Dies betrifft sowohl die Fach­abteilungen als auch den IT-Bereich. Folglich entstehen in den nächsten Jahren signifikante Ressourcen­anforderungen an den Universitäten und Hochschulen, die diese ganz wesentlich aus der vorhandenen Ausstattung bestreiten müssen. 

Das White Paper ist hier abrufbar.

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