Zusatz­veranstaltung Vorlesung Strafrechtliche Grund­kenntnisse für Unternehmens­juristen

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung von ersten strafrechtlichen Grund­kenntnissen, die zur Lösung zivilrechtlicher Klausuren erforderlich werden können.

Schwerpunkte sind § 823 Abs. 2 BGB sowie Wechsel­wirkungen des Strafrechts mit dem Zivilrecht.

Die Veranstaltung gliedert sich in drei Vorlesungs­termine. Die Veranstaltung wird in zwei Parallel­gruppen aufgeteilt, die jeweils den gleichen Inhalt haben, so dass die Studierenden die Gruppen auch wechseln können, um Kollisionen mit anderen Veranstaltungen (z.B. Arbeits­gemeinschaften) vermeiden zu können. Adressaten sind Studierende im ersten und dritten Fach­semester. Für Studierende im 5./6. Fach­semester wird zur Examensvorbereitung im FSS 2024 eine gesonderte Veranstaltung mit vertieften Erläuterungen und Klausurfällen auf Examensniveau angeboten. Die entsprechenden Hinweise erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.


Strafrechtliche Grund­kenntnisse für Unternehmens­juristen, Parallelkurs 1 („2. Parallel­gruppe“ im Vorlesungs­verzeichnis)

Teil 1: 03.11.2023, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165

Teil 2: 10.11.2023, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165

Teil 3: 17.11.2023, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165

Ausweichtermin: 24.11.2023, Block 4 (13:45 – 15:15 Uhr), EO 165


Strafrechtliche Grund­kenntnisse für Unternehmens­juristen, Parallelkurs 2 („3. Parallel­gruppe“ im Vorlesungs­verzeichnis)

Teil 1: 03.11.2023, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165

Teil 2: 10.11.2023, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165

Teil 3: 11.11.2023, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165

Ausweichtermin: 24.11.2022, Block 5 (15:30 – 17:00 Uhr), EO 165


Teil 1 wird sich – wie gehabt – mit den Grundlagen zu den strafrechtlichen Grund­kenntnissen und den Wechsel­wirkungen zu § 823 Abs. 2 BGB befassen, Teil 2 wird Rechtfertigungs­gründe (v.a. Notwehr, Notstand) betreffen und Teil 3 – wie gehabt – Fallkonstellationen zu § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB beim Autokauf (als häufiger Anwendungs­fall für eine „normale“ Zivilrechts­klausur).

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