Clara Schünemann steht inmitten von Ästen eines Baums und lächelt in die Kamera. Links von ihr steht der Schriftzug "Voller Tatendrang - Studentisches Engagement an der Uni Mannheim" und rechts ein Zitat von Schünemann: "Durch das Engagement ist mein Studium unglaublich reicher geworden."

Schutz zukünftiger Generationen ist bereits im geltenden Recht verankert

Die Verpflichtungen der Politik gegenüber zukünftigen Generationen lassen sich aus der bereits bestehenden Rechts­ordnung ableiten. Das zeigt die Mannheimer Juristin Svenja Behrendt in ihrer neuesten Veröffentlichung.

Prof. Dr. Svenja Behrendt beschäftigt sich in ihrer Veröffentlichung mit der Frage, ob politische Entscheidungs­träger*innen bereits jetzt rechtlich verpflichtet sind, die Interessen zukünftiger Generationen zu schützen. Ihr Fazit: Unsere Pflichten gegenüber den künftigen Interessen gegenwärtig oder zukünftig lebender Menschen sind bereits jetzt grundrechtlich verankert. Es bedarf keiner zusätzlichen Rechts­norm, um eine Pflicht zum Schutz beispielsweise vor den Folgen des Klimawandels positiv-rechtlich zu verankern. Der Aufsatz mit dem Titel „Facing the Future: Conceiving Legal Obligations towards Future Generations“ ist in der Fach­zeitschrift Politics and Governance erschienen.

Bisher war umstritten, ob es eine gegenwärtige Pflicht zugunsten noch nicht existierender Akteur*innen gibt – sowohl unter Jurist*innen als auch in der Philosophie. Die gängige Argumentation besagt, dass ein rechtliches Subjekt, das noch nicht existiert, gegenwärtig keine Ansprüche haben kann und dementsprechend auch keine Pflichten ihm oder ihr gegenüber entstehen können.

Behrendt widerspricht dieser Annahme: Ihrer Meinung nach lassen sich Ansprüche zukünftiger Generationen durchaus grundrechtlich begründen, weil sich die Rechts­verhältnisse kontinuierlich entwickeln. Zukünftig entstehende Ansprüche können gegenwärtige Pflichten für die heutigen Entscheidungs­träger*innen begründen.

Klare Ansagen der Politik nötig

Sie bemängelt zudem, dass sich aus der bisherigen Annahme lediglich eine Selbstverpflichtung der Gesellschaft ableiten lasse, aktiv zum Schutz zukünftiger Lebens­bedingungen beizutragen. „Mit einer Selbstverpflichtung der Gesellschaft kann man den grundrechtlich geschützten Interessen künftiger Generationen nicht wirklich Rechnung tragen“, argumentiert die Juristin.

„Wir brauchen vernünftige, klare Ansagen von der Politik, die sich bereits jetzt auf den Wandel hin zu nachhaltigen Verhaltensweisen festlegen sollte“, so Behrendt weiter. Die ganze Gesellschaft, Wirtschaft wie auch Privatpersonen müssten Planungs­sicherheit haben. Das ist ein Aspekt, den das Bundes­verfassungs­gericht 2021 nach Ansicht von Behrendt zu Recht hervorgehoben hat.

Text: Yvonne Kaul / August 2024