70 Jahre Grundgesetz – bewährte Verfassung oder Verfassung in der Bewährung?

Ringvortrags­veranstaltung der Abteilung Rechts­wissenschaft der Universität Mannheim zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung

Pressemitteilung vom 19. März 2019

Im Mai 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Es ist die älteste bundes­staatliche Verfassung. Einst wurde sie als Garant für Stabilität und Prosperität angesehen, doch nun drohen alte Gewissheiten zu erodieren. Zeit für einen Rückblick: Wo stehen wir nach 70 Jahren? Was ist gut gelaufen, was weniger gut? Und vor allem: Ist die Verfassung fit für das 21. Jahrhundert oder bedarf sie einer zumindest teilweisen Renovierung? Diesen Fragen soll im Rahmen einer von Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz konzipierten Ringvortrags­veranstaltung der Abteilung Rechts­wissenschaft nachgespürt werden.

Die Ringvortrags­veranstaltung behandelt ein breites Spektrum an Fragen, die sich im Rückblick auf 70 Jahre Grundgesetz stellen. Neben Mannheimer Rechts­wissenschaft­lern konnten auch externe Rednerinnen und Redner gewonnen werden:

  • Prof. Dr. Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg befasst sich in seinem Vortrag „Grundgesetz und Staats­bürgerschaft“ am Montag, 29. April, mit der Einbürgerung als Mittel oder als Ziel der Integration von Ausländern.
  • Prof. Dr. Beate Rudolf vom Deutschen Institut für Menschenrechte Berlin geht am Donnerstag, 9. Mai, auf das Thema „Grundgesetz und Diskriminierung“ ein.
  • Der Vortrag von Prof. Dr. Christian Thiemann von der Universität Mainz behandelt am Montag, 20. Mai, das Thema „Grundgesetz und Föderalismus“.
  • Mit der Zukunftstauglichkeit der deutschen Medienordnung und ihren aktuellen Herausforderungen setzt sich Prof. Dr. Christian von Coelln von der Universität Köln am Montag, 3. Juni, in seinem Vortrag „Grundgesetz und Medienordnung“ auseinander.

Das komplette Konferenz­programm finden Sie unter: https://www.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Mueller-Terpitz/Ringvortragsveranstaltung_70_Jahre_Grundgesetz.pdf

Studierende, Beschäftigte und Professorinnen und Professoren der Universität Mannheim, sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger und Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zu den halbstündigen Vorträgen mit anschließender Diskussion herzlich eingeladen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist anmelde- und kostenfrei.

Die Ursprünge des Grundgesetzes – ein Rückblick

Als die Väter und Mütter des Grundgesetzes zwischen September 1948 und Mai 1949 in Bonn zusammenkamen, um als Parlamentarischer Rat eine Verfassung als Basis für die Gründung der Bundes­republik Deutschland auszuarbeiten, war das Deutschland, das sie vorfanden, noch ein anderes. Die gesellschaft­lich-moralische und juristische Aufarbeitung des Traumas des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft war mit den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher und der angeordneten Entnazifizierung bei Weitem nicht abgeschlossen. Staatliche Strukturen mussten nach 1945 erst mühsam mithilfe der Besatzungs­mächte wiederaufgebaut werden. Die Teilung Deutschlands kristallisierte sich angesichts des aufkeimenden und fortschreitenden Konflikts zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion bald als unvermeidlich heraus.

Vor diesem Hintergrund sollte eine Verfassung geschaffen werden, die das staatliche Leben zunächst nur übergangsweise im westlichen Teil Deutschlands bis zur Erweiterung auf das Gebiet der sowjetischen Besatzungs­zone und späteren DDR ordnen sollte. Das aufgrund dieses provisorischen Charakters nicht als „Verfassung“ bezeichnete Grundgesetz sollte den Gegensatz zur nationalsozialistischen Ideologie klar zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus sollte sie die mit der Weimarer Reichverfassung verbundenen Schwachstellen beseitigen, eine Einbindung in eine überstaatliche europäische Staatengemeinschaft ermöglichen und ein Hinwirken auf die Wiedervereinigung des deutschen Volkes postulieren.

Grundgesetz – noch auf der Höhe der Zeit?

Vieles hat sich seit 1949 geändert. Manche der damals drängenden Themen und Fragen scheinen zum Teil überwunden: Die Wiedervereinigung, mit der das Grundgesetz vom Provisorium zur endgültigen Verfassung im vereinigten Deutschland wurde, ist nunmehr fast 30 Jahre alt. Auch die europäische Integration ist weit fortgeschritten. Deutschland ist überdies vielfach in zwischenstaatliche Entscheidungs­prozesse und Formen der Kooperation eingebunden und hat sich zu einem wichtigen Akteur der europäischen Staatengemeinschaft sowie der Weltpolitik entwickelt.

Zugleich sind im Wandel der Zeit neue Herausforderungen hinzugetreten. Dies wirft die Frage auf, ob das Grundgesetz im Jubiläumsjahr 2019 nach wie vor in der Lage ist, aktuelle Themen adäquat zu adressieren. Die Komplexität aktueller Probleme ergibt sich aus dem Erfordernis, verschiedene verfassungs­rechtlich verbürgte Interessen abzuwägen: Sicherheit und Freiheit, europäische Integration und nationale Souveränität, Bundes- und Länder­kompetenzen, Frauen­förderung und Verbot der Geschlechterdiskriminierung stehen sich jeweils gegenüber und bedürfen eines angemessenen Ausgleichs.

Kontakt:
Prof. Dr. Ralf-Müller Terpitz
Lehr­stuhl für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschafts­regulierung und Medien
Universität Mannheim
E-Mail: mueller-terpitzmail-uni-mannheim.de   
Tel: +49 621 181-1857

Linda Schädler
Pressesprecherin
Universität Mannheim
Tel: 0621 181-1434
E-Mail: schaedler@uni-mannheim.de