GBP-Monitor: Unter­nehmen in Deutschland machen wenig Tempo bei der Digitalisierung

Mehr als 40 Prozent der Unter­nehmen in Deutschland sind von der Grundsteuerreform betroffen und müssen Angaben zu einem oder mehreren Grundstücken machen. Jedoch weniger als die Hälfte von ihnen nutzen die Reform als Anlass dafür, ihre dahinterliegenden Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Das belegt der November-Bericht des German Business Panel (GBP) an der Universität Mannheim. Die benötigten Daten digital vorzuhalten wäre sinnvoll, weil die Zahlen im Rahmen der Reform zukünftig regelmäßig eingereicht werden müssen. Der GBP-Monitor zeigt ferner, dass die erwarteten Umsätze, Gewinne und Investitionen der Unter­nehmen sich im Oktober im Vergleich zum Vormonat stabilisiert und sogar leicht verbessert haben.

Pressemitteilung vom 15. November 2022
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Die Grundsteuerreform in Deutschland betrifft nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unter­nehmen. Die Reform soll das Grundvermögen neu bewerten und wird gleichzeitig zum Anlass genommen, das Grundsteuerrecht digitalisierbar und damit effizienter zu gestalten. So werden relevante, öffentliche Daten, wie die Bodenrichtwerte, teilweise in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und die Abgabe der Grundsteuer­erklärungen muss elektronisch über das Elster-Portal der Finanz­verwaltung erfolgen.

Doch Unter­nehmens­führungen nutzen die Grundsteuerreform nur bedingt als Anlass für schnelle Digitalisierungs­maßnahmen. Das zeigt die neueste Umfrage des German Business Panel: Mehr als die Hälfte der von der Reform betroffenen Betriebe plant keine Digitalisierungs­maßnahmen im Zusammenhang mit der Reform. Bei Unter­nehmen, die bis zu neun Grundstücke besitzen, sind es 63 Prozent. Und selbst Unter­nehmen mit mehr als 100 Grundstücken streben mehrheitlich keine Digitalisierungs­maßnahmen an – obwohl gerade diese von elektronischen Abläufen besonders profitieren würden. 57 Prozent von ihnen geben an, untätig bleiben zu wollen. Allein mittlere Unter­nehmen mit mindestens zehn und maximal 99 Grundstücken zeigen mehr Initiative: 38 Prozent von ihnen planen umfangreiche Maßnahmen inklusive Schaffung neuer digitaler Schnittstellen.

„Dass diejenigen Unter­nehmen, die besonders reich an Grundbesitz sind, nicht stärker in Digitalisierung investieren, hat uns überrascht,“ sagt Prof. Dr. Johannes Voget, Inhaber des Lehr­stuhls für Allgemeine BWL, Taxation und Finance. „Es wäre zu erwarten, dass gerade diese Betriebe ihre Prozesse möglichst effizient gestalten und beispielsweise Datenerfassungs- und Aufbereitungs­prozesse automatisiert durchführen,“ so der Co-Leiter der Studie. Schließlich sollen die Daten alle sieben Jahre erneut eingereicht werden.

Der Bericht zeigt ferner, dass diejenigen Betriebe, die in digitale Geschäftsprozesse investieren wollen, bei der Erfüllung ihrer Ziele noch nicht weit gekommen sind. Trotz der ursprünglich für Ende Oktober 2022 geplanten Abgabefrist der Grundsteuer­erklärungen hat nur etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) der befragten Unter­nehmen ihre relevanten Daten bereits digitalisiert. Die Fristverlängerung für die Einreichung der Grundsteuer­erklärungen, welche die Finanz­minister von Bund und Ländern nun bis Ende Januar 2023 gewährt haben, erweist sich nach dem aktuellen Stand bei den betroffenen Unter­nehmen als dringend notwendig.

Den „GBP-Monitor: Unter­nehmens­trends im November 2022“ finden Sie hier:  https://www.accounting-for-transparency.de/wp-content/uploads/2022/11/gbp_monitor_2022_11.pdf

Weitere Informationen zum GBP-Monitor
Das German Business Panel befragt monatlich mehr als 800 Unter­nehmen zur Unter­nehmens­lage in Deutschland und erhebt dabei Daten zu 1) erwarteten Umsatz-, Gewinn- und Investitions­änderungen, 2) unter­nehmerischen Entscheidungen, 3) der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit in der Branche und 4) der Zufriedenheit mit der Wirtschafspolitik. Zudem wird jeden Monat zu besonders aktuellen Fragen berichtet.

Hintergrund­informationen zum German Business Panel
Das German Business Panel ist ein langfristiges Befragungs­panel des DFG-geförderten überregionalen Projektes „Accounting for Trans­parency“ (www.accounting-for-trans­parency.de).

Der Sonderforschungs­bereich (SFB) „TRR 266 Accounting for Trans­parency“ startete im Juli 2019 und wird von der Deutschen Forschungs­gemeinschaft (DFG) für zunächst vier Jahre gefördert. Er ist der erste SFB mit betriebs­wirtschaft­lichem Schwerpunkt. Am SFB sind rund 100 Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaft­ler von neun Universitäten beteiligt: Universität Paderborn (Sprecherhochschule), Humboldt-Universität zu Berlin und Universität Mannheim, zudem Forscherinnen und Forscher von der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der ESMT Berlin, Frankfurt School of Finance & Management, Goethe-Universität Frankfurt am Main, WHU – Otto Beisheim School of Management, und Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die Forscherinnen und Forscher unter­suchen, wie Rechnungs­wesen und Besteuerung die Trans­parenz von Unter­nehmen beeinflussen und wie sich Regulierungen und Unter­nehmens­trans­parenz auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Das Fördervolumen des SFBs beträgt rund 12 Millionen Euro.

Kontakt:
Prof. Dr. Johannes Voget
Lehr­stuhl für ABWL, Taxation und Finance
Universität Mannheim
Tel: +49 621 181-3538
E-Mail: vogetmail-uni-mannheim.de