Pressemitteilung vom 15. November 2022
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Die Grundsteuerreform in Deutschland betrifft nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen. Die Reform soll das Grundvermögen neu bewerten und wird gleichzeitig zum Anlass genommen, das Grundsteuerrecht digitalisierbar und damit effizienter zu gestalten. So werden relevante, öffentliche Daten, wie die Bodenrichtwerte, teilweise in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und die Abgabe der Grundsteuererklärungen muss elektronisch über das Elster-Portal der Finanzverwaltung erfolgen.
Doch Unternehmensführungen nutzen die Grundsteuerreform nur bedingt als Anlass für schnelle Digitalisierungsmaßnahmen. Das zeigt die neueste Umfrage des German Business Panel: Mehr als die Hälfte der von der Reform betroffenen Betriebe plant keine Digitalisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Reform. Bei Unternehmen, die bis zu neun Grundstücke besitzen, sind es 63 Prozent. Und selbst Unternehmen mit mehr als 100 Grundstücken streben mehrheitlich keine Digitalisierungsmaßnahmen an – obwohl gerade diese von elektronischen Abläufen besonders profitieren würden. 57 Prozent von ihnen geben an, untätig bleiben zu wollen. Allein mittlere Unternehmen mit mindestens zehn und maximal 99 Grundstücken zeigen mehr Initiative: 38 Prozent von ihnen planen umfangreiche Maßnahmen inklusive Schaffung neuer digitaler Schnittstellen.
„Dass diejenigen Unternehmen, die besonders reich an Grundbesitz sind, nicht stärker in Digitalisierung investieren, hat uns überrascht,“ sagt Prof. Dr. Johannes Voget, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine BWL, Taxation und Finance. „Es wäre zu erwarten, dass gerade diese Betriebe ihre Prozesse möglichst effizient gestalten und beispielsweise Datenerfassungs- und Aufbereitungsprozesse automatisiert durchführen,“ so der Co-Leiter der Studie. Schließlich sollen die Daten alle sieben Jahre erneut eingereicht werden.
Der Bericht zeigt ferner, dass diejenigen Betriebe, die in digitale Geschäftsprozesse investieren wollen, bei der Erfüllung ihrer Ziele noch nicht weit gekommen sind. Trotz der ursprünglich für Ende Oktober 2022 geplanten Abgabefrist der Grundsteuererklärungen hat nur etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) der befragten Unternehmen ihre relevanten Daten bereits digitalisiert. Die Fristverlängerung für die Einreichung der Grundsteuererklärungen, welche die Finanzminister von Bund und Ländern nun bis Ende Januar 2023 gewährt haben, erweist sich nach dem aktuellen Stand bei den betroffenen Unternehmen als dringend notwendig.
Den „GBP-Monitor: Unternehmenstrends im November 2022“ finden Sie hier: https://www.accounting-for-transparency.de/wp-content/uploads/2022/11/gbp_monitor_2022_11.pdf
Weitere Informationen zum GBP-Monitor
Das German Business Panel befragt monatlich mehr als 800 Unternehmen zur Unternehmenslage in Deutschland und erhebt dabei Daten zu 1) erwarteten Umsatz-, Gewinn- und Investitionsänderungen, 2) unternehmerischen Entscheidungen, 3) der erwarteten Ausfallwahrscheinlichkeit in der Branche und 4) der Zufriedenheit mit der Wirtschafspolitik. Zudem wird jeden Monat zu besonders aktuellen Fragen berichtet.
Hintergrundinformationen zum German Business Panel
Das German Business Panel ist ein langfristiges Befragungspanel des DFG-geförderten überregionalen Projektes „Accounting for Transparency“ (www.accounting-for-transparency.de).
Der Sonderforschungsbereich (SFB) „TRR 266 Accounting for Transparency“ startete im Juli 2019 und wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für zunächst vier Jahre gefördert. Er ist der erste SFB mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt. Am SFB sind rund 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von neun Universitäten beteiligt: Universität Paderborn (Sprecherhochschule), Humboldt-Universität zu Berlin und Universität Mannheim, zudem Forscherinnen und Forscher von der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie der ESMT Berlin, Frankfurt School of Finance & Management, Goethe-Universität Frankfurt am Main, WHU – Otto Beisheim School of Management, und Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Die Forscherinnen und Forscher untersuchen, wie Rechnungswesen und Besteuerung die Transparenz von Unternehmen beeinflussen und wie sich Regulierungen und Unternehmenstransparenz auf Wirtschaft und Gesellschaft auswirken. Das Fördervolumen des SFBs beträgt rund 12 Millionen Euro.
Kontakt:
Prof. Dr. Johannes Voget
Lehrstuhl für ABWL, Taxation und Finance
Universität Mannheim
Tel: +49 621 181-3538
E-Mail: voget uni-mannheim.de