DFG fördert ukrainischen Juristen für Forschung zur Geldwäsche-Bekämpfung

Dr. Volodymyr Litkevych, ein geflüchteter ukrainischer Jurist, erhält eine Förderung im Rahmen des Walter Benjamin-Programms der Deutschen Forschungs­gemeinschaft (DFG). An der Universität Mannheim wird er für zwei Jahre das System der Geldwäschebekämpfung in Deutschland und anderen europäischen Ländern erforschen.

Pressemitteilung vom 24. April 2024
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Litkevych war in der ukrainischen Stadt Bucha wissenschaft­lich tätig, bevor er das Land zwei Tage nach Ausbruch des Krieges im Februar 2022 verließ. Nach einer mehrwöchigen Flucht kam er nach Deutschland und arbeitete zunächst als Gast­wissenschaft­ler an der Universität Gießen. Anschließend gelang es ihm, die Fördergelder des Walter Benjamin-Programms einzuwerben.

„Deutschland ist eines der wichtigsten Bankenzentren der Welt und ich hoffe, dass meine Forschung zur Bekämpfung von Geldwäsche künftig für die Ukraine nützlich sein wird“, sagt der Völkerrechtler. „Nach dem Krieg wird das zerstörte Land eine gut funktionierende Verwaltung brauchen und auch die Kenntnis, wie man finanz­ielle Strukturen wieder aufbaut“. Seine Promotion zum Thema „Gesetzliche Regelung trans­nationaler Konzerne“ schloss er 1993 an der Universität in Kiew ab.

In seinem aktuellen Projekt will Litkevych die Stärken und die Schwächen des deutschen Anti-Geldwäsche-Systems unter­suchen. Wie werden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche entwickelt und umgesetzt? Welche Rolle spielt Deutschland beim Schutz des internationalen Finanz­systems und bei der Entwicklung der internationalen und nationalen AML-Regeln (Anti Money Laundering)? Durch die so genannten AML-Vorschriften soll verhindert werden, dass Kriminelle illegal Geld verdienen oder illegale Gelder bewegen.

Litkevych tritt seine Stelle am 1. Juni 2024 an.

Zum Walter Benjamin-Programm der DFG
Die DFG unter­stützt geflüchtete Forschende, eine Stelle an einer deutschen Forschungs­einrichtung zu beantragen und ihnen Forschungs­möglichkeiten in Deutschland zu eröffnen. Die maximal zweijährige Förderung in diesem Programm bietet die Möglichkeit, Qualifikationen für eine selbständige Projektbetreuung zu erwerben, die für die Etablierung im Wissenschafts­system erforderlich sind. Das Programm lässt Anträge aus allen fach­lichen Disziplinen zu. Weitere Informationen sind erhältlich unter https://www.dfg.de/de/foerderung/foerderinitiativen/gefluechtete-forschende.

Kontakt:
Dr. Volodymyr Litkevych
Wissenschaft­licher Mitarbeiter Lehr­stuhl für Strafrecht, Strafprozess­recht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Universität Mannheim 
E-Mail: vlitkmail-ukr.net

Yvonne Kaul 
Forschungs­kommunikation
Universität Mannheim 
Tel: +49 621 181-1266
E-Mail: kaulmail-uni-mannheim.de