Schreibt die Auswahlsatzung eines Studiengangs eine Aufnahmeprüfung vor, müssen alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Eignung für das Studium nachweisen. Die Aufnahmeprüfung gilt auch für Zweitstudienbewerbende, Bewerbende, die über andere Quoten zugelassen oder ins höhere Fachsemester eingestuft wurden.
Aktuell gibt es nur für den Bachelor Wirtschaftsinformatik eine Aufnahmeprüfung (siehe Auswahlsatzung).