Aufnahme­prüfung

Schreibt die Auswahlsatzung eines Studien­gangs eine Aufnahme­prüfung vor, müssen alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Eignung für das Studium nachweisen. Die Aufnahme­prüfung gilt auch für Zweit­studien­bewerbende, Bewerbende, die über andere Quoten zugelassen oder ins höhere Fach­semester eingestuft wurden.

Aktuell gibt es nur für den Bachelor Wirtschafts­informatik eine Aufnahme­prüfung (siehe Auswahlsatzung).