Schreibt die Auswahlsatzung eines Studiengangs eine Aufnahmeprüfung vor, müssen alle Bewerber*innen ihre Eignung für das Studium nachweisen. Die Aufnahmeprüfung gilt auch für Studieninteressierte, die über Quoten – wie beispielsweise die Zweitstudiumsquote – zugelassen werden oder sich in ein höheres Fachsemester bewerben.
Aktuell gibt es nur für den Bachelor Wirtschaftsinformatik eine Aufnahmeprüfung (siehe Auswahlsatzung).