Aufnahme­prüfung

Schreibt die Auswahlsatzung eines Studien­gangs eine Aufnahme­prüfung vor, müssen alle Bewerber*innen ihre Eignung für das Studium nachweisen. Die Aufnahme­prüfung gilt auch für Studien­interessierte, die über Quoten – wie beispielsweise die Zweitstudiumsquote – zugelassen werden oder sich in ein höheres Fach­semester bewerben.

Aktuell gibt es nur für den Bachelor Wirtschafts­informatik eine Aufnahme­prüfung (siehe Auswahlsatzung).