Auslands­semester

Ein Auslands­semester wird von uns als Auslands­semester gewertet, sofern in dessen Rahmen Leistungen an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden – unabhängig davon, ob diese von der Heimathochschule angerechnet wurden.

Als Nachweis für ein Auslands­emester dient das Transcript of Records der ausländischen Hochschule.

So füllen Sie die Onlinebewerbung richtig aus
Wenn Ihre an der ausländischen Hochschule erbrachten Studien­leistungen von Ihrer Heimathochschule anerkannt wurden, ist das für uns auch in Ordnung. Es muss aber aus dem Notenauszug eindeutig hervorgehen, dass die Studien­leistung im Ausland erworben wurde.
Markieren Sie in diesem Fall bitte die betreffende Studien­leistung oder die betreffenden Studien­leistungen und laden Sie den Notenauszug – zusätzlich zum „Uploadfeld 4“ noch einmal in „Uploadfeld 5“ hoch.