Die Universität Mannheim bietet aktuell ausschließlich deutschsprachige Bachelorstudiengänge an. Alle Studieninteressierten, die keine deutsche Staatsbürgerschaft oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen daher deutsche Sprachkenntnisse in Ihrer Bewerbung nachweisen.
Manche Bachelorstudiengänge setzen jedoch bei allen Bewerber*innen ein Mindestniveau bestimmter Sprachkenntnisse in einer Fremdsprache voraus. Entweder Sie laden in der Onlinebewerbung die entsprechenden Nachweise hoch oder Sie weisen den Testanbieter an uns die Testergebnisse direkt elektronisch zu übermitteln.
In der Regel gelten für die Sprachnachweise die jeweiligen Ausschlussfristen. Einige Auswahlsatzungen beziehungsweise Prüfungsordnungen sehen jedoch für den Nachweis der englischen Sprachkenntnisse eine Nachreichungsfrist vor.
Untenstehend finden Sie informative Kurzfassungen der jeweils akzeptierten Nachweise.
Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig
Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch (Satzungsänderung zum HWS 2024 in Planung)
Weiterhin wichtig
Gute Sprachkenntnisse in Englisch
Weiterhin wichtig
Für die nachfolgenden Bachelorstudiengänge gibt es Empfehlungen zu bestimmten Sprachkenntnissen, die man mitbringen sollte. Oder es sind zur Bewerbung noch keine Sprachnachweise notwendig, da diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Studiums erbracht werden können.
Sehr gute Kenntnisse in Englisch ab Studienbeginn sind empfehlenswert.
Gute französische, spanische beziehungsweise italienische Sprachkenntnisse auf B1-Niveau ab Studienbeginn sind für ein erfolgreiches Studium notwendig.
Das Sprachniveau B1 kann durch die Erfüllung eines der folgenden Kriterien nachgewiesen werden:
Sprache | Sprachzertifikate | Niveau |
Französisch | UNIcert I® – Französisch | B1 |
Association of Language Testers in Europe (ALTE) | 2 | |
Sprachzertifikat der Service und Marketing GmbH der Universität Mannheim | B1 | |
Diplôme d'Études en Langue Française (DELF) | B1 | |
Test de connaissance du français (TCF) | 300 – 399 | |
The European Language Certificates (TELC Français) | B1 | |
Italienisch | UNIcert I® – Italienisch | B1 |
Association of Language Testers in Europe (ALTE) | 2 | |
Sprachzertifikat der Service und Marketing GmbH der Universität Mannheim | B1 | |
Certificazione di competenza di italiano come lingua straniera (CILS Uno) | B1 (Stufe 1) | |
PLIDA/ | B1 | |
Spanisch | UNIcert I® – Spanisch | B1 |
Association of Language Testers in Europe (ALTE) | 2 | |
Sprachzertifikat der Service und Marketing GmbH der Universität Mannheim | B1 | |
Diploma de Español como Lengua Extranjera (DELE) | B1 („Nivel Inicial“) | |
TELC Español | B1 |
Für die meisten Fächer des Bachelor of Education Lehramt Gymnasium müssen Sie Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung nachweisen. Aber diese Sprachkenntnisse können Sie auch während des Studiums nachholen. Welche Fristen Sie dabei beachten müssen und vieles mehr rund um die Sprachnachweise finden Sie in unserem Merkblatt.