Sprachkenntnisse
Notwendige Nachweise – Bachelorstudiengänge
Die Universität Mannheim bietet aktuell ausschließlich deutschsprachige Bachelorstudiengänge an. Alle Studieninteressierten, die keine deutsche Staatsbürgerschaft oder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen daher deutsche Sprachkenntnisse in ihrer Bewerbung nachweisen.
Manche Bachelorstudiengänge setzen jedoch bei allen Bewerber*innen ein Mindestniveau bestimmter Sprachkenntnisse in einer weiteren Sprache voraus. Entweder laden Sie dazu in der Onlinebewerbung die entsprechenden Nachweise hoch oder Sie lassen die Testergebnisse direkt elektronisch an uns übermitteln.
Einige Tests können Sie auch im At-Home-Testing Verfahren absolvieren. Diese werden ebenfalls akzeptiert.
In der Regel gelten für die Sprachnachweise die jeweiligen Ausschlussfristen. Einige Auswahlsatzungen beziehungsweise Prüfungsordnungen sehen jedoch für den Nachweis der englischen Sprachkenntnisse eine Nachreichungsfrist vor.
Untenstehend finden Sie Kurzfassungen der jeweils akzeptierten Nachweise.
Betriebswirtschaftslehre
Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch
- die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ausgewiesenen Noten bei mindestens 11 Punkten liegen muss
- englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung
- Abschluss eines Studiengangs, der in englischer Sprache gelehrt wird
- TOEFL (iBT) mit mindestens 100 Punkten (Test Date Score)
- Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C
- Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C
- IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 7.0
- telc Niveau C1
- Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau C1
Weiterhin wichtig:
- Alle über ein Testverfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Die anderen Nachweise unterliegen keiner zeitliche Einschränkung.
- Bei Nachweis über die Schulnoten:
- Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungsweise EU/
EWR) allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung geführt werden, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelorstudiengängen der Universität Mannheim ermöglicht. - Hierbei zählen nur die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe (nicht die Abiturprüfung), wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 10,75 Punkte sind nicht ausreichend).
- Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungsweise EU/
- Auch ohne das Vorliegen eines Sprachnachweises haben Sie die Möglichkeit, sich zu bewerben und am Auswahlverfahren teilzunehmen. Allerdings ist der Sprachnachweis sehr wichtig für Ihre Bewerbung, da er hoch bepunktet wird. Um die Punkte im Auswahlverfahren erhalten zu können, muss uns Ihr Englischnachweis bis spätestens zum 15. Juli vorliegen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Sie im Falle einer Zulassung den Englischnachweis bis spätestens zum Vorlesungsbeginn des gleichen Jahres der Bewerbung nachweisen müssen (siehe entsprechende Prüfungsordnung).
Current English Linguistics and Literary Studies (CELLS)
Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch (Satzungsänderung zum HWS 2024 in Planung)
- die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ausgewiesenen Noten bei mindestens 10 Punkten liegen muss.
- englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung
- Abschluss eines Studiengangs, der in englischer Sprache gelehrt wird
- TOEFL (iBT) mit mindestens 72 Punkten (Test Date Score)
- Certificate in Advanced English (CAE)
- Certificate of Proficiency in English (CPE)
- IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
- telc mit mindestens Niveau B2
- Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2
Weiterhin wichtig:
- Alle über ein Testverfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studiengangs. Die anderen Nachweise unterliegen keiner zeitliche Einschränkung.
- Bei Nachweis über die Schulnoten:
- Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungsweise EU/
EWR) allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung geführt werden, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelorstudiengängen der Universität Mannheim ermöglicht. - Hierbei zählen nur die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe (nicht die Abiturprüfung), wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 9,75 Punkte sind nicht ausreichend).
- Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungsweise EU/
- Liegen andere Nachweise entscheidet die Auswahlkommission über deren Gleichwertigkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – bachelor.phil. Die Antwort des Fachbereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch. uni-mannheim.de
- Auch ohne das Vorliegen eines Sprachnachweises haben Sie die Möglichkeit, sich zu bewerben und am Auswahlverfahren teilzunehmen. Allerdings ist der Sprachnachweis sehr wichtig für Ihre Bewerbung, da er hoch bepunktet wird. Um die Punkte im Auswahlverfahren erhalten zu können, muss uns Ihr Englischnachweis bis spätestens zum 15. Juli vorliegen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Sie im Falle einer Zulassung den Englischnachweis bis spätestens zum 15. Oktober des gleichen Jahres der Bewerbung nachweisen müssen (siehe entsprechende Prüfungsordnung).
Kultur und Wirtschaft: Anglistik
Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch
- die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ausgewiesenen Noten bei mindestens 10 Punkten liegen muss.
- Englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung
- Abschluss eines Studiengangs, der in englischer Sprache gelehrt wird
- TOEFL (iBT) mit mindestens 72 Punkten (Test Date Score)
- Certificate in Advanced English (CAE)
- Certificate of Proficiency in English (CPE)
- IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
- telc mit mindestens Niveau B2
- Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2
Weiterhin wichtig
- Alle über ein Testverfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studiengangs. Die anderen Nachweise unterliegen keiner zeitliche Einschränkung.
- Bei Nachweis über die Schulnoten:
- Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungsweise EU/
EWR) allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung geführt werden, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelorstudiengängen der Universität Mannheim ermöglicht. - Hierbei zählen nur die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe (nicht die Abiturprüfung), wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d.h. 9,75 Punkte sind nicht ausreichend).
- Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungsweise EU/
- Liegen andere Nachweise entscheidet die Auswahlkommission über deren Gleichwertigkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – bachelor.phil@uni-mannheim.de. Die Antwort des Fachbereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch.
- Auch ohne das Vorliegen eines Sprachnachweises haben Sie die Möglichkeit, sich zu bewerben und am Auswahlverfahren teilzunehmen. Allerdings ist der Sprachnachweis sehr wichtig für Ihre Bewerbung, da er hoch bepunktet wird. Um die Punkte im Auswahlverfahren erhalten zu können, muss uns Ihr Englischnachweis bis spätestens zum 15.07. vorliegen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Sie im Falle einer Zulassung den Englischnachweis bis spätestens zum 15. Oktober des gleichen Jahres der Bewerbung nachweisen müssen (siehe entsprechende Prüfungsordnung).
Wirtschaftsinformatik
Gute Sprachkenntnisse in Englisch
- die durchgängige Belegung des Faches Englisch in der gymnasialen Oberstufe, wobei der Durchschnitt der in der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ausgewiesenen Noten bei mindestens 7 Punkten liegen muss.
- englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung
- TOEFL (iBT) mit mindestens 79 Punkten (Test Date Score)
- TOEFL (CBT) mit mindestens 213 Punkten
- TOEFL (PBT) mit mindestens 550 Punkten
- Certificate in Advanced English (CAE) mit mindestens Level C1
- Certificate of Proficiency in English (CPE) mit mindestens Level C1
- IELTS (Academic Test) mit mindestens Band 6.0
- telc mit mindestens Niveau B2
- Language Certificate des Studium Generale der Universität Mannheim mit durchgehend mindestens Niveau B2
Weiterhin wichtig:
- Alle über ein Testverfahren erworbenen Nachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Stichtag ist die Ausschlussfrist des Studiengangs. Die anderen Nachweise unterliegen keiner zeitliche Einschränkung.
- Bei Nachweis über die Schulnoten:
- Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungsweise EU/
EWR) allgemeine oder fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung geführt werden, die Ihnen einen Zugang zu den Bachelorstudiengängen der Universität Mannheim ermöglicht. - Hierbei zählen die Noten in Englisch der vier Halbjahre der Oberstufe und die Note der Abiturprüfung, wobei die Punkte nicht aufgerundet werden dürfen (d. h. 6,75 Punkte sind nicht ausreichend).
- Dieser Nachweis kann nur über eine deutsche (beziehungsweise EU/
- Liegen andere Nachweise entscheidet die Auswahlkommission über deren Gleichwertigkeit im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Sprachnachweis als Nachweis anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät – studiengangsmanagement. Die Antwort des Fachbereichs laden Sie bitte zusammen mit dem Sprachnachweis in der Onlinebewerbung hoch. wim.uni-mannheim.de
- Der englische Sprachnachweis ist eine Zugangsvoraussetzung (Teil der Aufnahmeprüfung) und muss daher bis spätestens zum 15. Juli vorliegen!
Für die nachfolgenden Bachelorstudiengänge gibt es Empfehlungen zu bestimmten Sprachkenntnissen, die Sie mitbringen sollten. Oder es sind zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Sprachnachweise notwendig, da diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Studiums erbracht werden können.
Kultur und Wirtschaft: Romanistik (Französisch, Spanisch oder Italienisch)
Gute französische, spanische beziehungsweise italienische Sprachkenntnisse auf B1-Niveau ab Studienbeginn sind für ein erfolgreiches Studium notwendig.
Romanische Sprachen, Literaturen und Medien
- Gute französische, spanische oder italienische Sprachkenntnisse auf B1-Niveau ab Studienbeginn sind für ein erfolgreiches Studium notwendig.
- Auch ohne das Vorliegen eines Sprachnachweises haben Sie die Möglichkeit, sich zu bewerben. Allerdings muss ein entsprechender Sprachnachweis bis spätestens zum Vorlesungsbeginn des gleichen Jahres der Bewerbung vorliegen (siehe entsprechende Prüfungsordnung).
Das Sprachniveau B1 kann durch die Erfüllung eines der folgenden Kriterien nachgewiesen werden:
- Schulzeugnisse, aus denen ersichtlich wird, dass die romanische Fremdsprache über mindestens vier Jahre belegt wurde. Es reicht auch ein Nachweis über drei Jahre, wenn die romanische Fremdsprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt wurde. In beiden genannten Fällen muss die die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) beziehungsweise 5 Punkte sein.
- eine bilinguale Hochschulzugangsberechtigung, in der die nachzuweisende Sprache eine der primären Unterrichtssprachen ist
- einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z. B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist
- oder eines der folgenden Sprachzertifikate, das nicht älter als maximal zwei Jahre ist:
Sprache Sprachzertifikate Niveau Französisch UNIcert I® – Französisch B1 Association of Language Testers in Europe (ALTE) 2 Sprachzertifikat der Service und Marketing GmbH der Universität Mannheim B1 Diplôme d'Études en Langue Française (DELF) B1 Test de connaissance du français (TCF) 300 – 399 The European Language Certificates (TELC Français) B1 Italienisch UNIcert I® – Italienisch B1 Association of Language Testers in Europe (ALTE) 2 Sprachzertifikat der Service und Marketing GmbH der Universität Mannheim B1 Certificazione di competenza di italiano come lingua straniera (CILS Uno) B1 (Stufe 1) PLIDA/ CELI 2/ CIC Intermedio/ Ele.IT/ TELC Italiano B1 Spanisch UNIcert I® – Spanisch B1 Association of Language Testers in Europe (ALTE) 2 Sprachzertifikat der Service und Marketing GmbH der Universität Mannheim B1 Diploma de Español como Lengua Extranjera (DELE) B1 („Nivel Inicial“) TELC Español B1 Bachelor of Education Lehramt Gymnasium
Für die meisten Fächer des Bachelor of Education Lehramt Gymnasium müssen Sie Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung nachweisen. Diese Sprachkenntnisse können Sie auch während des Studiums nachholen. Welche Fristen Sie dabei beachten müssen und vieles mehr rund um die Sprachnachweise finden Sie in unserem Merkblatt (PDF).