Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne
Universität Mannheim
L1, 1
68131 Mannheim
Tel.: 0621-181-1001
E-Mail: rektor uni-mannheim.de
Datenschutzbeauftragter der Universität Mannheim
Jan Morgenstern
E-Mail: datenschutzbeauftragter uni-mannheim.de
Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe von Daten
Die Daten werden im Bewerbungs-, Zulassungs und Immatrikulationsverfahren verarbeitet. Ohne entsprechende Angaben und Unterlagen kann der Antrag auf Zulassung bzw. Immatrikulation nicht bearbeitet werden.
Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Webseite der Universität Mannheim können der Datenschutzerklärung der Universität Mannheim entnommen werden.
Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) von Hochschulstart ist ein webbasiertes System zum Abgleich von Zulassungsangeboten im Örtlichen und Zentralen Vergabeverfahren sowie im Anmeldeverfahren, das der vollständigen und schnellen Studienplatzvergabe entsprechend der Nachfrage dient. Sofern die Bewerbung um einen Studienplatz über das DoSV koordiniert wird, muss sich die Bewerberin oder der Bewerber über das Webportal der Stiftung registrieren. Ohne diese Registrierung und ohne den Abgleich der Daten zwischen Hochschulstart und der Universität Mannheim kann der Antrag auf Zulassung nicht bearbeitet werden.
Art der verarbeiteten Daten
Im Falle einer Bewerbung werden Namen, Anrede, Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail-Adresse, eventuell weitere Kontaktdaten, Qualifikationsdaten (wie der Hochschulzugangsberechtigung, Ausbildungen, Test-Ergebnisse, etc.), Daten, die Sie uns bzw. in den Hochschulanwendungen von sich aus unaufgefordert zur Verfügung stellen, Daten für und aus der IT-Nutzung (z.B. Nutzerkennungen, Passwörter, Zugriffsprotokolle) sowie die Identifikationsnummer und Authentifizierungsnummer des DoSV, sofern ein Abgleich mit dem DoSV erforderlich ist, erhoben und gespeichert, um Ihre Bewerbung im Rahmen des jeweiligen Verfahrens zu bearbeiten.
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e i. V. m. Abs. 3 DSGVO und § 4 LDSG ggf. i. V. m. der Hochschulvergabeverordnung bzw. der Hochschulzulassungsverordnung sowie auf Grund des Hochschulstatistikgesetztes und § 12 Abs. 1 LHG.
Empfänger der Daten
Die bei der Bewerbung und Immatrikulation erhobenen Daten werden universitätsintern weitergeleitet, soweit dies auf Grundlage des LHG zulässig ist. Als interne Empfänger sind insbesondere die zuständigen Stellen in den Fakultäten, der Universitätsverwaltung, sowie zentrale Betriebseinrichtungen, insbesondere das Rechenzentrum, zu nennen. Beschäftigte der Universität erhalten nur dann Einblick in Ihre im Rahmen der Bewerbung erhobenen Daten, wenn es für die Erfüllung der diesen durch die Universität übertragenen dienstlichen Aufgaben erforderlich ist.
Eine Weitergabe der Daten an Hochschulstart erfolgt ausschließlich im Rahmen der Regelungen des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG), der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) bzw. der Hochschulzulassungsverordnung (HZVO). Ggf. kann ein Zugriff von IT-betreuenden und –wartenden externen Dienstleistern erforderlich sein.
Bei einer Immatrikulation werden Ihre personenbezogenen Daten u.a. nach dem Hochschulstatistikgesetz an das Statistische Landesamt übermittelt.
Dauer der Speicherung
Im Bewerbungsportal sowie in den Programmen zur Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsverarbeitung werden die Daten spätestens 8 Wochen nach Semesterbeginn gelöscht. Im Übrigen werden die Daten nach dem Ende der dafür vorgesehenen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
Ihre Rechte
Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.