Notenauszug – Transcript of Records
Allgemeine Informationen
Der Notenauszug, auch Transcript of Records (ToR), ist eine Übersicht über die Studienleistungen. Dieses Dokument listet alle vorhandenen Kurse und Prüfungsleistungen (Noten und ECTS) des Studiengangs auf und weist die aktuelle Durchschnittnote aus. Wenn Ihre Hochschule keine Durchschnittsnote ausstellt, werden wird die Note anhand der vorliegenden Unterlagen errechnen, nachdem wir Ihre Bewerbungsunterlagen erhalten haben.
Je nach Hochschule sind auch weitere Informationen wie Fach- und Hochschulsemester, Prüfungsanspruch o. ä. auf dem Transcript of Records verzeichnet.
Wir können nur offizielle, von Ihrer Hochschule ausgestellte Notenauszüge akzeptieren. Automatisch erstellte Notenauszüge oder Notenauszüge mit Verfikationslinks bzw. digitaler Signatur sind daher in Ordnung, wohingegen Ausdrucke aus Ihrem Studierendenportal oder Screenshots abgelehnt werden müssen.
Sie können sich auch ohne vorliegenden Hochschulabschluss für einen Masterstudiengang bewerben. Voraussetzung ist hierfür meist der Nachweis einer Mindestanzahl an ECTS (siehe Auswahlsatzung). Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, achten Sie bitte darauf, dass Ihre aktuelle Durchschnittsnote und die erreichten ECTS auf dem Notenauszug ausgewiesen ist.
Bei einer Bachelorbewerbung ins höhere Fachsemester ist die Angabe der Durchschnittsnote auf dem Notenauszug nicht relevant.
Das Transcript of Records muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Sollten die Noten Ihres Transcript of Records vom deutschen Notensystem abweichen, laden Sie bitte auf jeden Fall Informationen zur der entsprechenden Notenskala hoch. Häufig finden sich auf der Rückseite des Transcript of Records Angaben zum Notensystem. Um Ihre Note in das deutsche Notensystem umrechnen zu können, benötigen wir Informationen zu der Maximalnote und der Mindestbestehensnote, die erreicht werden muss, damit der Abschluss verliehen werden kann.
Studieninteressierte mit internationalem Abschluss
Falls Ihre Universität keine ECTS verwendet, werden die auf dem Notenauszug gelisteten Leistungspunkte/Credits im Rahmen der Bewerbung von der Auswahlkommission in ECTS umgerechnet.
Wenn der Notenauszug nicht in deutscher oder englischer Sprache von Ihrer Hochschule ausgestellt wird, benötigen Sie für die Bewerbung immer zusätzlich zu den Dokumenten in Originalsprache eine Übersetzung ins Deutsche oder Englische. Alle Zeugnisse und Prüfungsleistungen müssen von einem amtlich vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Wichtige länderspezifische Zusatzinformationen
Albanien/
Serbien Antragsteller*innen, die ihren Abschluss an einer privaten Universität/Hochschule in Albanien oder Serbien gemacht haben, benötigen ein Abschlusszeugnis mit Diploma-Supplement sowohl in Originalsprache als auch in englischer/
deutscher Sprache. China/
Indien/Vietnam Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schulabschluss erworben bzw. ein Studium abgeschlossen haben, benötigen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS)
GUS-Staaten, Georgien und Ukraine
Bewerber*innen, die ihren Abschluss in einem der GUS-Staaten sowie in Georgien oder der Ukraine erworben haben, benötigen zusätzlich einen Nachweis über die Akkreditierung des Studiengangs, wenn dieser an einer privaten Universität/Hochschule erworben wurde.
Libanon/
Tunesien Bewerber*innen, die an einer privaten Universität in Libanon studiert haben, müssen für die Bewerbung an der Universität Mannheim zusätzlich eine vom Hochschulministeriumausgestellte Äquivalenzbescheinigung einreichen. Die Äquivalenzbescheinigung kann bei der„Equivalences Commission of Higher Education“(Commission Nationale des équivalences du Ministère libanais de l'éducation et de l'enseignement supérieur) beantragt werden. Mit Vorlage dieser Äquivalenzbescheinigung gilt die Akkreditierung des Studiengangs als nachgewiesen.
Bewerber*innen, die an einer privaten staatlich anerkannten Privatuniversitäten in Tunesien studiert haben, müssen für die Bewerbung an der Universität Mannheim zusätzlich eine vom Hochschulministeriumausgestellte Äquivalenzbescheinigung einreichen. Mit Vorlage dieser Äquivalenzbescheinigung gilt die Akkreditierung des Studiengangs als nachgewiesen.
Pakistan
Bewerber*innen, die an einer Universität in Pakistan studiert haben, müssen ihre Dokumente von der Higher Education Commission Pakistan (HEC Pakistan) bestätigen lassen. Das bedeutet, dass sowohl der Notenauszug (Transcript of Records) als auch das Abschlusszeugnis den HEC-Stempel tragen müssen.
Wenn sich Ihr HEC-Stempel auf der Rückseite Ihres Transcripts bzw. Zeugnisses befindet, dann laden Sie bitte auch diese Seiten für die Bewerbung an der Universität Mannheim hoch.