Notenauszug – Trans­cript of Records

Allgemeine Informationen

Der Notenauszug, auch Trans­cript of Records (ToR), ist eine Über­sicht über die Studien­leistungen. Dieses Dokument listet alle vorhandenen Kurse und Prüfungs­leistungen (Noten und ECTS) des Studien­gangs auf und weist die aktuelle Durchschnittnote aus. Wenn Ihre Hochschule keine Durchschnitts­note ausstellt, werden wird die Note anhand der vorliegenden Unter­lagen errechnen, nachdem wir Ihre Bewerbungs­unter­lagen erhalten haben.

Je nach Hochschule sind auch weitere Informationen wie Fach- und Hochschul­semester, Prüfungs­anspruch o. ä. auf dem Trans­cript of Records verzeichnet.

Wir können nur offizielle, von Ihrer Hochschule ausgestellte Notenauszüge akzeptieren. Automatisch erstellte Notenauszüge oder Notenauszüge mit Verfikations­links bzw. digitaler Signatur sind daher in Ordnung, wohingegen Ausdrucke aus Ihrem Studierenden­portal oder Screenshots abgelehnt werden müssen.

Sie können sich auch ohne vorliegenden Hochschul­abschluss für einen Master­studien­gang bewerben. Voraussetzung ist hierfür meist der Nachweis einer Mindest­anzahl an ECTS (siehe Auswahlsatzung). Wenn Sie sich für einen Master­studien­gang bewerben, achten Sie bitte darauf, dass Ihre aktuelle Durchschnitts­note und die erreichten ECTS auf dem Notenauszug ausgewiesen ist.

Bei einer Bachelor­bewerbung ins höhere Fach­semester ist die Angabe der Durchschnitts­note auf dem Notenauszug nicht relevant.

Das Trans­cript of Records muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Sollten die Noten Ihres Trans­cript of Records vom deutschen Noten­system abweichen, laden Sie bitte auf jeden Fall Informationen zur der entsprechenden Notenskala hoch. Häufig finden sich auf der Rückseite des Trans­cript of Records Angaben zum Noten­system. Um Ihre Note in das deutsche Noten­system umrechnen zu können, benötigen wir Informationen zu der Maximalnote und der Mindest­bestehensnote, die erreicht werden muss, damit der Abschluss verliehen werden kann.

Studien­interessierte mit internationalem Abschluss

Falls Ihre Universität keine ECTS verwendet, werden die auf dem Notenauszug gelisteten Leistungs­punkte/Credits im Rahmen der Bewerbung von der Auswahl­kommission in ECTS umgerechnet.

Wenn der Notenauszug nicht in deutscher oder englischer Sprache von Ihrer Hochschule ausgestellt wird, benötigen Sie für die Bewerbung immer zusätzlich zu den Dokumenten in Originalsprache eine Über­setzung ins Deutsche oder Englische. Alle Zeugnisse und Prüfungs­leistungen müssen von einem amtlich vereidigten Über­setzer übersetzt werden.

Wichtige länder­spezifische Zusatz­informationen

  • Albanien/Serbien

    Antragsteller*innen, die ihren Abschluss an einer privaten Universität/Hochschule in Albanien oder Serbien gemacht haben, benötigen ein Abschlusszeugnis mit Diploma-Supplement  sowohl in Originalsprache als auch in englischer/deutscher Sprache.

  • China/Indien/Vietnam

    Bewerber*innen, die in China, Indien oder Vietnam einen Schul­abschluss erworben bzw. ein Studium abgeschlossen haben, benötigen das Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS)

  • GUS-Staaten, Georgien und Ukraine

    Bewerber*innen, die ihren Abschluss in einem der GUS-Staaten sowie in Georgien oder der Ukraine erworben haben, benötigen zusätzlich einen Nachweis über die Akkreditierung des Studien­gangs, wenn dieser an einer privaten Universität/Hochschule erworben wurde.

  • Libanon

    Bewerber*innen, die an einer privaten Universität in Libanon studiert haben, müssen für die Bewerbung an der Universität Mannheim zusätzlich eine vom Hochschul­ministerium ausgestellte Äquivalenz­bescheinigung einreichen. Die Äquivalenz­bescheinigung kann bei der„Equivalences Commission of Higher Education“ (Commission Nationale des équivalences du Ministère libanais de l'éducation et de l'enseignement supérieur) beantragt werden. Mit Vorlage dieser Äquivalenz­bescheinigung gilt die Akkreditierung des Studien­gangs als nachgewiesen.

  • Pakistan

    Bewerber*innen, die an einer Universität in Pakistan studiert haben, müssen ihre Dokumente von der Higher Education Commission Pakistan (HEC Pakistan) bestätigen lassen. Das bedeutet, dass sowohl der Notenauszug (Trans­cript of Records) als auch das Abschlusszeugnis den HEC-Stempel tragen müssen.

    Wenn sich Ihr HEC-Stempel auf der Rückseite Ihres Trans­cripts bzw. Zeugnisses befindet, dann laden Sie bitte auch diese Seiten für die Bewerbung an der Universität Mannheim hoch.