Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem zulassungsbeschränkten Studiengang noch Plätze frei, werden diese verlost. Eine Verlosung findet also statt, wenn kurz vor Vorlesungsbeginn noch nicht alle Studienplätze vergeben werden konnten, beziehungsweise wieder Plätze frei werden.
Um am Losverfahren teilzunehmen, müssen Sie einen sogenannten Losantrag stellen. Auch Studieninteressierte, die sich bereits regulär bei uns beworben haben, müssen einen gesonderten Losantrag stellen. Sie nehmen nicht automatisch am Losverfahren teil.
Der Losantrag muss schriftlich und für jeden Studiengang einzeln gestellt werden. Es genügt ein formloser Antrag, das heißt, Sie benötigen kein gesondertes Formular.
Losanträge für Bachelorstudiengänge müssen uns spätestens am 1. September vorliegen. Der Studienbeginn für alle Bachelorstudiengänge ist das Herbst-/Wintersemester.
Für unsere Masterstudiengänge müssen Sie Losanträge für das Herbst-/Wintersemester bis spätestens 15. August stellen.
Für einige Masterstudiengänge können Sie sich auch zum Frühjahrs-/Sommersemester bewerben. Wenn Sie am Losverfahren für diese Studienplätze teilnehmen möchten, müssen Sie den Losantrag bis zum 1. Februar stellen.
Wir benötigen (alle Unterlagen in einfacher Kopie):
Wenn Sie bereits in Deutschland studiert haben, brauchen Sie außerdem:
Wir benachrichtigen Sie nur im Falle einer Zulassung.
Der Bescheidticker wird – während des Vergabeverfahrens – ständig aktualisiert. Hier sehen Sie unter anderem, ob ein Losverfahren stattgefunden hat.
Wir vergeben keine Studienplätze für Medizin – weder im regulären Vergabeverfahren noch im Losverfahren. Bitte schicken Sie uns keine diesbezüglichen Unterlagen zu. Wenn Sie am Losverfahren für Medizin teilnehmen möchten, müssen Sie einen Antrag an die Universität Heidelberg schicken.